AIA/CRS – Automatischer Informationsaustausch / Common Reporting Standard
Der CRS der OECD verpflichtet Finanzinstitute, Kontodaten zu melden und automatisch mit Steuerbehörden weltweit auszutauschen.
Zusammenfassung
Der Automatische Informationsaustausch (AIA) auf Basis des Common Reporting Standard (CRS) ist ein globaler OECD-Standard, der den systematischen und periodischen Austausch von Finanzinformationen zwischen Steuerbehörden verschiedener Länder regelt. Er wurde entwickelt, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen, indem Finanzinstitute verpflichtet werden, Kontodaten ausländischer Kunden zu erheben und an die zuständigen nationalen Steuerbehörden zu melden, die diese Informationen dann automatisch an die Steuerbehörden der jeweiligen Ansässigkeitsländer weiterleiten.
Der CRS gilt als das bedeutendste multilaterale Instrument zur Förderung der steuerlichen Transparenz seit der Einführung des amerikanischen FATCA-Regimes und hat die globale Steuerlandschaft grundlegend verändert.
Geschichte
Die Grundlagen des automatischen Informationsaustauschs wurden durch die G20-Erklärung von 2013 geschaffen, in der die Staats- und Regierungschefs die OECD beaufragten, einen globalen Standard zu entwickeln. Die OECD veröffentlichte den CRS im Februar 2014 und die zugehörige Gemeinsame Meldestandard-Vereinbarung (MCAA) im Oktober 2014.
- 2014: Verabschiedung des CRS durch die OECD; Unterzeichnung der MCAA durch erste Staaten
- 2016: Erste Welle von 49 «Early Adopter»-Ländern beginnt mit der Datenerhebung
- 2017: Erstmaliger Austausch von Finanzdaten zwischen Early Adopters (September 2017)
- 2018: Zweite Welle weiterer Jurisdiktionen beginnt mit dem Datenaustausch; Schweiz beginnt erstmaligen Datenaustausch mit Partnerstaaten
- 2019 ff.: Kontinuierliche Erweiterung; heute beteiligen sich über 120 Jurisdiktionen am CRS
- August 2022: OECD verabschiedet CRS 2.0 («Amended CRS»): Erweiterung des Anwendungsbereichs auf elektronische Geldprodukte, digitale Zentralbankwährungen (CBDCs) und indirekte Krypto-Investitionen
- Juni 2023: Finalisierung des Amended CRS; konsolidierte Fassung des CRS-Frameworks veröffentlicht
- April 2025: Konsolidierte Version des CRS mit allen Amended-CRS-Änderungen veröffentlicht
- 1. Januar 2026: Amended CRS tritt in Kraft; erste Meldepflicht unter dem erweiterten Rahmen erwartet ab 2027
Geltungsbereich
Der CRS erfasst eine breite Palette von Finanzinstituten und Finanzkonten:
- Meldepflichtige Institute: Depotbanken, Einlageinstitute, Investmentgesellschaften, spezifizierte Versicherungsgesellschaften
- Meldepflichtige Konten: Privatkonten und Unternehmenskonten ausländischer steuerlich ansässiger Personen
- Gemeldete Informationen: Kontoinhaber-Identität (Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer), Kontosaldo/-wert, Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, sonstige Einkünfte) sowie Bruttoerlöse aus Veräusserungen
- Ausnahmen: Bestimmte risikoarme Konten wie Staatskonten, Rentenkonten und regulierte kollektive Anlageinstrumente können ausgenommen sein
Die Sorgfaltspflichten zur Identifikation meldepflichtiger Konten unterscheiden sich je nach Kontotyp (Neu- vs. Bestandskonten) und Kontowert (Hoch- vs. Niedrigwert-Konten).
Erweiterter Anwendungsbereich durch Amended CRS (ab 1. Januar 2026): Der überarbeitete CRS 2.0 erweitert den Anwendungsbereich auf neue Finanzproduktklassen:
- Elektronische Geldprodukte (E-Geld): Prepaid-Karten und andere elektronische Zahlungsmittel mit Speicherfunktion
- Digitale Zentralbankwährungen (CBDCs): Von Zentralbanken ausgegebene digitale Währungen
- Indirekte Krypto-Investitionen: Investitionsvehikel, die in Krypto-Assets investieren (z. B. Krypto-ETFs, Zertifikate); direkte Krypto-Assets werden separat unter dem CARF-Framework erfasst
Kernanforderungen
- Sorgfaltspflichten (Due Diligence): Finanzinstitute müssen steuerliche Ansässigkeit aller Kontoinhaber bestimmen und entsprechende Selbstauskunftsformulare einholen
- Meldepflichten: Jährliche Meldung der relevanten Kontoinformationen an die nationale Steuerbehörde bis zu einem definierten Stichtag
- Registrierungspflicht: Finanzinstitute können in manchen Jurisdiktionen zur Registrierung beim zuständigen Steueramt verpflichtet sein
- Datenschutz und Vertraulichkeit: Ausgetauschte Informationen unterliegen strengen Vertraulichkeitsregeln und dürfen nur für Steuerzwecke verwendet werden
- Sanktionen: Nichtmeldung oder unvollständige Meldung kann zu erheblichen Geldbussen und aufsichtsrechtlichen Massnahmen führen
- Gruppenansatz: Finanzgruppen müssen sicherstellen, dass alle meldepflichtigen Gruppengesellschaften in den CRS-Prozess eingebunden sind
Vorgänger
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
1 Korrektur:
- Predecessors-Array ist leer, obwohl FATCA explizit als Vorgaenger genannt wird
2 Aktualisierungen:
- last_amended-Datum (2023-01-01) ist ungenau und veraltet
- CRS 2.0 / Amended CRS fehlt komplett in History, Scope und Key Requirements