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AIAG — Gesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

Das AIAG setzt den OECD-CRS-Standard in der Schweiz um und verpflichtet Finanzinstitute zur jährlichen Meldung ausländischer Kontodaten.

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Zusammenfassung

Das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) trat am 1. Januar 2017 in Kraft und setzt den globalen Common Reporting Standard (CRS) der OECD in der Schweiz um. Es verpflichtet Schweizer Finanzinstitute, Kontodaten von steuerlich ausländisch ansässigen Kunden zu erheben und jährlich an die ESTV zu melden, die diese an die Steuerbehörden der jeweiligen Partnerstaaten weiterleitet.

  • CRS-Implementierung: Vollständige Umsetzung des OECD Common Reporting Standard
  • Meldepflichtige Institutionen: Banken, Versicherungen, kollektive Kapitalanlagen, Depotbanken
  • Erfasste Konten: Konten und Depots ausländisch ansässiger Personen und Gesellschaften
  • Jährliche Meldung: Übermittlung von Kontosaldo, Erträgen und Identifikationsdaten an ESTV
  • Partnerstaaten: Über 100 Partnerstaaten (reziprok oder einseitig)

Geschichte

Der AIA ist das Resultat des globalen Kampfes gegen Steuerhinterziehung: Nach dem US-FATCA-Gesetz (2010) entwickelte die OECD den multilateralen CRS-Standard, der 2014 veröffentlicht wurde. Die Schweiz — als einer der Haupttargets der internationalen Kritik an Bankgeheimnis und Steuerhinterziehung — verpflichtete sich frühzeitig zur Einführung des CRS.

Die Schweiz unterzeichnete die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den AIA (MCAA) 2014 und verabschiedete das AIAG am 18. Dezember 2015. Der erste Datenaustausch erfolgte im September 2018 (für Steuerjahr 2017) mit 36 Partnerstaaten. Seither wurde das Partnernetz kontinuierlich ausgebaut; die Schweiz tauscht Daten auch mit Entwicklungsländern aus. Die Einführung des CRS bedeutete faktisch das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses gegenüber Ausländern.

Geltungsbereich

Meldepflichtige Finanzinstitute nach AIAG sind:

  • Banken und bankähnliche Finanzinstitute
  • Depotbanken (für Dritt-Wertpapierdepots)
  • Investmentgesellschaften und kollektive Kapitalanlagen
  • Lebensversicherungen mit Rückkaufswert oder Ablaufleistung

Ausgenommen sind staatliche Stellen, Notenbanken, internationale Organisationen und bestimmte Vorsorgeeinrichtungen sowie Low-Risk-Finanzinstitute.

Die Detailregelungen finden sich in der AIA-Verordnung (AIAV, SR 653.11). Völkerrechtliche Grundlage ist die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden (MCAA, SR 0.653.1).

Erfasste Konten: alle Finanz- und Depotkonten ausländisch steuerlich ansässiger natürlicher Personen und Gesellschaften.

Kernanforderungen

  • Due-Diligence-Verfahren: Identifizierung steuerlicher Ansässigkeit aller Kontoinhaber (Selbstauskunft, AEOI-Formular)
  • Klassifizierung von Konten: Bestandskonten und Neukonten, natürliche Personen und Rechtsträger
  • Jährliche Meldung an ESTV: Bis 30. Juni für das Vorjahr (elektronisch via ESTV-Portal)
  • Meldeinhalte: Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer (TIN), Kontonummer, Saldo, Erträge (Zinsen, Dividenden, Veräusserungserlöse)
  • Beherrschende Personen: Bei passiven Rechtsträgern (passive NFE): Identifizierung der beherrschenden Personen
  • Dokumentationspflicht: Aufbewahrung der AEOI-Unterlagen für mindestens 10 Jahre
  • Korrektur von Meldungen: Pflicht zur Korrektur fehlerhafter Meldungen

Verwandte Frameworks

ESTVAIA/CRSMCAA🇨🇭 CH

Korrekturen & Errata

2026-QA-178 Korrektur 20. März 2026
Taxonomie-Klassifikation korrigiert: Jurisdiktion → Steuer

"AIAG — Gesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen" war als Thema "Jurisdiktion" klassifiziert. Korrekt ist "Steuer". Nationale Gesetze und Behörden werden nach ihrem Fachgebiet klassifiziert, nicht als Jurisdiktion. Länderprofile werden als Jurisdiktion klassifiziert.

Alle Details auf der Errata-Seite →
2026-QA-042 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: AIAG — Gesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

2 Korrekturen:
- CRS-Veroeffentlichungsdatum falsch: 21. Juli 2014, nicht 15. Juli
- Erster AIA-Datenaustausch war September 2018, nicht 2017
2 Praezisierungen.
1 Anmerkung.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 20. März 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]