FATCA – Foreign Account Tax Compliance Act
FATCA verpflichtet ausländische Finanzinstitute, Konten von US-Personen an den IRS zu melden. Seit 2014 weltweit gültiges US-Steuerrecht.
Zusammenfassung
Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist ein US-amerikanisches Bundesgesetz, das am 18. März 2010 als Teil des Hiring Incentives to Restore Employment Act (HIRE Act) verabschiedet wurde. Es verpflichtet ausländische Finanzinstitute (Foreign Financial Institutions, FFIs) weltweit, Informationen über Konten von US-Personen an den Internal Revenue Service (IRS) zu melden oder eine Quellensteuer von 30 % auf bestimmte US-Quellerträge einzubehalten.
FATCA verfolgt das Ziel, Steuerhinterziehung durch US-Steuerpflichtige mittels Auslandskonten zu bekämpfen. Das Gesetz hat eine neue globale Infrastruktur für den automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen geschaffen und gilt als einer der weitreichendsten Regulierungseingriffe im internationalen Finanzwesen des 21. Jahrhunderts.
Um die internationale Umsetzung zu erleichtern, schlossen die USA mit zahlreichen Ländern bilaterale Regierungsabkommen (Intergovernmental Agreements, IGAs) ab, die lokale Meldepflichten im Rahmen des nationalen Rechts verankern und die diplomatischen Spannungen rund um den extraterritorialen Geltungsanspruch des Gesetzes abmildern.
Geschichte
Die Ursprünge von FATCA liegen in der wachsenden Besorgnis des US-Kongresses über die Nutzung von Offshore-Konten zur Steuerhinterziehung. Auslöser war insbesondere der UBS-Skandal (2007–2009), bei dem die Schweizer Großbank beschuldigt wurde, US-Kunden aktiv bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Das US-Justizministerium erzielte 2009 einen Vergleich, bei dem UBS 780 Millionen US-Dollar zahlte und rund 4.450 Kundendaten offenlegte.
Vor diesem Hintergrund verabschiedete der Kongress FATCA im März 2010. Die endgültigen FATCA-Durchführungsverordnungen (Final Regulations) wurden vom IRS im Januar 2013 veröffentlicht. Die Quellensteuerpflicht auf Zahlungen an nicht-konforme FFIs trat gestaffelt in Kraft: ab 1. Juli 2014 für US-Quellerträge (FDAP Income), ab 1. Januar 2017 für Bruttoveräußerungserlöse.
Die USA handelten ab 2012 IGAs mit zahlreichen Staaten aus, darunter Deutschland, Schweiz, Österreich und weitere wichtige Finanzzentren. Bis 2024 haben über 110 Länder ein IGA unterzeichnet oder befinden sich in fortgeschrittenen Verhandlungen. FATCA diente als Blaupause für den späteren OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch (Common Reporting Standard, CRS).
Geltungsbereich
FATCA erfasst im Wesentlichen zwei Hauptkategorien von Verpflichteten:
- Foreign Financial Institutions (FFIs): Banken, Depotbanken, Investmentfonds, Versicherungen mit Sparcharakter und andere Finanzintermediäre außerhalb der USA, die US-Konten identifizieren und melden müssen.
- Non-Financial Foreign Entities (NFFEs): Ausländische Nichtfinanzunternehmen, die als Zahlungsempfänger auftreten und unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über ihre wesentlichen US-Anteilseigner offenlegen müssen.
Meldepflichtig sind Konten von US-Personen, d. h. US-Staatsbürger (auch im Ausland lebende), in den USA ansässige Personen (Green-Card-Inhaber und steuerlich ansässige Ausländer), bestimmte US-Gesellschaften sowie Trusts und Nachlässe mit US-Bezug. Ausgenommen sind u. a. Zentralbanken, staatliche Institutionen, bestimmte Rentenfonds und qualifizierte kollektive Kapitalanlagen (Deemed Compliant FFIs).
Kernanforderungen
Die zentralen Pflichten unter FATCA umfassen:
- Registrierung: FFIs müssen sich auf dem IRS FATCA Registration Portal registrieren und eine Global Intermediary Identification Number (GIIN) erhalten.
- Due Diligence: Bestehende und neue Konten sind nach vorgeschriebenen Verfahren auf US-Indizien (US-Person-Indicia) zu prüfen, darunter US-Geburtsort, US-Adresse, US-Telefonnummer oder wiederkehrende Überweisungen auf US-Konten.
- Meldung: Jährliche Meldung von Kontodaten (Name, Adresse, TIN, Kontosaldo, Erträge und Bruttoveräußerungserlöse) an den IRS – entweder direkt (Modell 2 / non-IGA FFIs) oder über die heimische Steuerbehörde (Modell 1 IGAs).
- Quellensteuer: Einbehalt von 30 % auf sogenannte Withholdable Payments (US-FDAP-Erträge und ab 2019 auch Gross Proceeds) gegenüber nicht-konformen FFIs und recalcitrant account holders.
- W-8-Formulare: Einholung und Verwaltung der entsprechenden IRS-Formulare (W-8BEN, W-8BEN-E, W-9) zur Dokumentation des Kontostatus.
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
1 Aktualisierung:
- FATCA key_dates: Neuere IRS-Entwicklungen (TIN Relief 2023-2027) fehlen