Informationsaustausch — Internationaler Steuerinformationsaustausch
Internationaler Austausch steuerlicher Informationen zwischen Behörden: automatisch, auf Anfrage oder spontan — Grundlage moderner Steuertransparenz.
Zusammenfassung
Der internationale Informationsaustausch in Steuersachen bezeichnet die strukturierte Weitergabe steuerlich relevanter Daten zwischen nationalen Steuerbehörden verschiedener Länder. Er bildet das operative Kernstück der globalen Steuertransparenz und ermöglicht es Finanzbehörden, Steuerpflichten im Ausland zu erkennen, zu prüfen und durchzusetzen. Der Austausch erfolgt auf Basis bilateraler oder multilateraler Abkommen und umfasst drei Modi: den automatischen Austausch, den Austausch auf Ersuchen sowie den spontanen Austausch.
Das wichtigste multilaterale Instrument ist das von der OECD entwickelte Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (MAC) sowie der darauf aufbauende Common Reporting Standard (CRS). Ergänzt werden diese durch die US-amerikanischen FATCA-Abkommen (IGAs), bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen mit Informationsaustauschklauseln sowie spezifische Tax Information Exchange Agreements (TIEAs). Innerhalb der EU regelt die Amtshilferichtlinie (DAC) in ihren verschiedenen Versionen den Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten.
Der automatische Informationsaustausch (AEOI) hat sich zum dominanten Modell entwickelt: Finanzinstitute melden Kontoinformationen an ihre nationale Steuerbehörde, die diese systematisch an die Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Kontoinhaber übermittelt. Über 120 Jurisdiktionen nehmen mittlerweile am CRS-Austausch teil, was eine nahezu lückenlose globale Abdeckung erzeugt.
Geschichte
Der Informationsaustausch in Steuersachen hat eine lange Geschichte, die mit dem ersten Musterabkommen der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (1963) beginnt. Damals beschränkte sich der Austausch auf anlassbezogene Ersuchen. Eine erste multilaterale Grundlage schuf das Strassburger Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe von 1988, das später durch das OECD/Europarats-Protokoll von 2010 umfassend modernisiert wurde.
Den entscheidenden Paradigmenwechsel löste FATCA aus: Das US-Gesetz von 2010 zwang ausländische Finanzinstitute unter Androhung empfindlicher Quellensteuerstrafen zur Meldung amerikanischer Kontoinhaber. Als Reaktion entwickelte die OECD auf G20-Mandat den Common Reporting Standard (CRS), der 2014 verabschiedet wurde und seit 2017 operativ ist. Gleichzeitig erweiterte die EU die Amtshilferichtlinie (DAC) sukzessive: DAC2 (Finanzkontendaten), DAC3 (Tax Rulings), DAC4 (CbCR), DAC5 (Zugang zu Geldwäschebekämpfungsinformationen), DAC6 (Steuergestaltungen), DAC7 (Plattformdaten) und DAC8 (Kryptowerte) brachten den automatischen Austausch auf immer neue Informationskategorien aus.
Geltungsbereich
Der internationale Informationsaustausch betrifft folgende Akteure und Informationsarten:
- Finanzinstitute: Banken, Depotbanken, Investmentfonds, Versicherungen — melden Kontosalden, Zinsen, Dividenden und Veräusserungserlöse
- Multinationale Unternehmen: Konzerne über Umsatzschwelle melden Gewinn-, Steuer- und Beschäftigungsdaten je Land (CbCR)
- Steuerbehörden (Sender): Übermitteln Informationen über gebietsfremde Steuerpflichtige an die zuständigen Behörden der Ansässigkeitsstaaten
- Steuerbehörden (Empfänger): Werten eingegangene Daten aus und gleichen sie mit Steuererklärungen ab
- Digitale Plattformbetreiber: Melden Einkünfte von Verkäufern und Dienstleistern auf ihren Plattformen (DAC7)
- Krypto-Dienstleister: Melden Transaktionen und Bestände von Nutzern (DAC8, OECD CARF)
- Tax Ruling Informationen: Finanzbehörden tauschen verbindliche Auskünfte und Vorabverständigungsverfahren automatisch aus (DAC3)
Kernanforderungen
Kernpflichten im Bereich des internationalen Informationsaustauschs:
- Due-Diligence-Prüfung: Finanzinstitute müssen Kontoinhaber nach steuerlicher Ansässigkeit klassifizieren (Self-Certification, FATCA/CRS)
- Jährliche Meldung: Übermittlung der Kontodaten an die nationale Steuerbehörde bis zu den vorgeschriebenen Fristen
- Weiterleitung durch Finanzbehörden: Automatische Übermittlung der empfangenen Daten an die Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten
- Ersuchen beantworten: Steuerbehörden müssen Auskunftsersuchen anderer Staaten innerhalb definierter Fristen beantworten (Art. 26 OECD-MA)
- Vertraulichkeit: Ausgetauschte Informationen unterliegen strengen Geheimhaltungsregeln und dürfen nur für Steuerzwecke verwendet werden
- Reziprozität: Teilnehmende Staaten müssen gleichwertige Informationen im Gegenzug liefern können
- Technische Standards: Einhaltung des OECD Common Transmission System (CTS) und des XML-Schemas für die Datenübermittlung
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
2 Korrekturen:
- OECD CARF-Einfuehrungsdatum falsch: 2022, nicht 2021
- Offizielle URL nicht erreichbar (HTTP 403)
1 Aktualisierung:
- CRS-Teilnehmerzahl veraltet: ueber 120 statt ueber 100 Jurisdiktionen
1 Praezisierung.
2 Anmerkungen.