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Beneficial Ownership

FATF – Financial Action Task Force (Globale AML/CFT-Standards)

Die FATF ist das globale Standardsetzungsgremium für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und gibt 40 Empfehlungen heraus.

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Zusammenfassung

Die Financial Action Task Force (FATF, auch GAFI — Groupe d'action financière) ist ein zwischenstaatliches Gremium, das 1989 von den G7 gegründet wurde. Sie entwickelt internationale Standards und fördert die effektive Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML), Terrorismusfinanzierung (CFT) und der Proliferationsfinanzierung (CPF).

  • 40 Empfehlungen: Das Kernregelwerk der FATF definiert Mindeststandards für Gesetzgebung, Strafverfolgung, Finanzregulierung und internationale Zusammenarbeit.
  • Gegenseitige Evaluierungen (MERs): Regelmässige Länderüberprüfungen auf technische Compliance und Effektivität.
  • Graue und Schwarze Listen: Länder mit strategischen Defiziten werden auf der FATF-Grauen Liste (erhöhte Beobachtung) oder Schwarzen Liste (Aufruf zur Gegenmaßnahmen) geführt.
  • FATF-Netzwerk: FATF-Style Regional Bodies (FSRBs) erweitern die globale Reichweite.

Geschichte

Die FATF wurde 1989 auf dem G7-Gipfel in Paris als Reaktion auf die wachsende Bedrohung durch den internationalen Drogenhandel und damit verbundene Geldwäsche gegründet. 1990 veröffentlichte die FATF ihre ersten 40 Empfehlungen. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erweiterte die FATF ihr Mandat um Terrorismusfinanzierung und verabschiedete acht (später neun) Sonderempfehlungen.

2003 überarbeitete die FATF ihre 40 Empfehlungen grundlegend und führte den risikobasierten Ansatz sowie strengere Anforderungen zur Transparenz juristischer Personen ein. 2012 folgte eine weitere umfassende Überarbeitung, die Sonderempfehlungen wurden in die 40 Empfehlungen integriert und Proliferationsfinanzierung aufgenommen. Seither wurde der Standard u. a. durch Guidance zu virtuellen Vermögenswerten (2019, 2021) und zu Beneficial Ownership (2022, 2023) weiterentwickelt. Die FATF hat heute 40 Mitglieder und über 200 beteiligte Jurisdiktionen über das FSRB-Netzwerk.

Geltungsbereich

Die FATF-Standards richten sich an alle Staaten weltweit. Unmittelbar verpflichtet sind die 40 FATF-Mitgliedstaaten (u. a. alle G20-Länder, EU-Mitgliedstaaten über die FATF-Mitgliedschaft der EU-Kommission); über die neun FSRBs werden die Standards auf über 200 Jurisdiktionen ausgedehnt. Inhaltlich erfassen die 40 Empfehlungen: AML/CFT/CPF-Gesetzgebung, Strafverfolgung (FIUs, Ermittlung, Einziehung), Finanzsektor (Banken, Wertpapierfirmen, Versicherungen, Krypto), Nichtfinanzielle Sektoren (DNFBP: Anwälte, Buchhalter, Immobilienmakler, Spielbetreiber, Edelmetallhändler) sowie internationale Zusammenarbeit und MLA.

Kernanforderungen

  • R.1–2: Risikoeinschätzung und risikobasierter Ansatz.
  • R.3–4: Strafbarkeit von Geldwäsche und Einziehung.
  • R.5–8: Strafbarkeit von Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung.
  • R.9–23: Sorgfaltspflichten für Finanzinstitute (CDD, EDD, PEP, Korrespondenzbanken, neue Technologien).
  • R.24–25: Transparenz juristischer Personen und Trusts (Beneficial Ownership).
  • R.26–35: Regulierung und Aufsicht, FIUs, Strafverfolgung.
  • R.36–40: Internationale Zusammenarbeit (Rechtshilfe, Auslieferung, Informationsaustausch).

Korrekturen & Errata

2026-QA-211 Präzisierung 20. März 2026
Fehlende Verbindung: fatf → amlr

FATF-Standards → AMLR-Umsetzung — direkte Verbindung fehlte (indirekt via aml-pkg vorhanden).

Alle Details auf der Errata-Seite →
2026-QA-075 Aktualisierung 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: FATF – Financial Action Task Force (Globale AML/CFT-Standards)

1 Aktualisierung:
- FATF last_amended (2023-11-03) ist veraltet und falsch

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 22. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]