EU AML-Paket 2021 (umfassendes EU-Geldwäschereformpaket)
EU AML-Paket 2021: vier Legislativvorschläge (AMLR, neue AMLD 2024/1640, AMLA, TFR) — grundlegende Reform des EU-Rahmens zur Geldwäschebekämpfung.
Zusammenfassung
Das EU AML-Paket wurde am 20. Juli 2021 von der Europäischen Kommission vorgelegt und stellt die umfassendste Reform des EU-Geldwäscherechts seit dessen Bestehen dar. Es umfasst vier legislative Massnahmen, die gemeinsam einen konsolidierten, harmonisierten und durch eine neue EU-Behörde (AMLA) durchgesetzten Rechtsrahmen schaffen.
- AMLR (Anti-Money Laundering Regulation, Verordnung 2024/1624): Einheitliches, direkt anwendbares EU-Regelwerk — ersetzt die nationalen Umsetzungsgesetze der bisherigen Richtlinien
- Neue AMLD (Richtlinie (EU) 2024/1640): Ergänzende Richtlinie für Aspekte, die einer nationalen Umsetzung bedürfen — ersetzt die AMLD4/AMLD5 (nicht zu verwechseln mit der 6AMLD von 2018)
- AMLA-Gründungsverordnung (Verordnung 2024/1620): Errichtung der neuen EU-Geldwäschebehörde als zentraler Aufseher
- Geldtransferverordnung (TFR, Verordnung 2023/1113): Überarbeitete Regeln für die Begleitung von Geldtransfers, inkl. Kryptowerte
Geschichte
Das EU-AML-Paket war die Antwort der Kommission auf eine Reihe gravierender Geldwäscheskandale bei europäischen Banken (Danske Bank, Swedbank, ABLV, Pilatus Bank) und auf Kritik des Europäischen Rechnungshofs (Sonderbericht 01/2019: «Bekämpfung von Geldwäsche im EU-Bankensektor: die Bemühungen waren hauptsächlich reaktiv und fragmentiert») und des Europäischen Parlaments an der fragmentierten Umsetzung der bisherigen Richtlinien. Eine Evaluierung (Supranational Risk Assessment 2019) hatte erhebliche Lücken in der AML-Supervision auf EU-Ebene aufgedeckt. Der Vorschlag der Kommission vom Juli 2021 wurde in mehrjährigen Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission ausgehandelt und führte 2024 zur Verabschiedung aller vier Massnahmen.
Geltungsbereich
Das AML-Paket betrifft alle EU-Mitgliedstaaten und erstreckt sich auf alle vier Instrumente: Die AMLR gilt direkt ohne nationalen Umsetzungsakt für alle verpflichteten Unternehmen (Finanzinstitute, Kryptowertedienstleister, Notare, Anwälte, Buchhalter, Immobilienmakler, Kasinos u. a.); die neue AMLD (Richtlinie 2024/1640) bedarf nationaler Umsetzung bis 10. Juli 2027; die AMLA-Verordnung begründet die direkte Aufsicht über ausgewählte Hochrisikoinstitute und die indirekte Aufsicht über nationale Behörden; die TFR gilt für alle Zahlungsdienstleister und Kryptowertedienstleister.
Kernanforderungen
- Direktanwendbares einheitliches AML-Regelwerk (AMLR, Verordnung 2024/1624) ohne Spielraum für nationale Divergenzen
- Errichtung der AMLA als neue EU-Geldwäschebehörde mit direkter Aufsichtskompetenz über ausgewählte Institute
- Erweiterung des Kreises verpflichteter Unternehmen auf Kryptowertedienstleister (CASPs)
- Harmonisierte Beneficial-Ownership-Register und grenzüberschreitender Datenzugang
- Strengere PEP-Regelungen und Hochrisikoland-Listen
- Revidierte Geldtransferverordnung (TFR, Verordnung 2023/1113): «Travel Rule» auf Kryptowerte ausgeweitet
- EU-weite Bargeld-Obergrenze von 10.000 EUR für gewerbliche Transaktionen (Art. 59 AMLR)
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
3 Korrekturen:
- TFR-Inkrafttretensdatum falsch: 28. Juni 2023 statt korrekt 29. Juni 2023
- Verwechslung '6AMLD' — gemeint ist die neue AMLD (Richtlinie 2024/1640), nicht die 6AMLD von 2018
- Status 'proposed' falsch — Paket wurde 2024 formal verabschiedet
3 Aktualisierungen:
- Fehlende key_dates: AMLR-Anwendungsdatum (10. Juli 2027) und AMLD-Umsetzungsfrist
- Fehlende key_date: Ratsannahme am 30. Mai 2024
- Fehlende key_date: Kommissions-Aktionsplan Mai 2020
2 Praezisierungen.
2 Anmerkungen.