GwG — Geldwäschereigesetz (Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei)
Das GwG ist das zentrale Schweizer Gesetz gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung für Banken, Vermögensverwalter und Finanzintermediäre.
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) bildet den zentralen Rechtsrahmen für die Prävention und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in der Schweiz. Es trat am 1. April 1998 in Kraft und wurde seither mehrfach revidiert, zuletzt umfassend 2021 zur Umsetzung der FATF-Empfehlungen.
- Sorgfaltspflichten: Identifizierung von Vertragsparteien und wirtschaftlich Berechtigten
- Meldepflichten: Verdachtsmeldung an MROS bei Geldwäschereiverdacht
- Organisationspflichten: Interne Kontrollsysteme, Schulungen, Compliance-Strukturen
- SRO-System: Anschluss an anerkannte Selbstregulierungsorganisation oder Direktunterstellung FINMA
- Dokumentationspflicht: Aufbewahrung von Unterlagen für mindestens 10 Jahre
Geschichte
Das GwG wurde als Reaktion auf internationale Entwicklungen erlassen: Die Financial Action Task Force (FATF) wurde 1989 auf Initiative der G7 gegründet und erliess 40 Empfehlungen zur Geldwäschereibekämpfung. Die Schweiz, als bedeutender Finanzplatz, stand unter besonderem Druck, internationale Standards umzusetzen.
Das GwG trat am 1. April 1998 in Kraft und schuf erstmals einen umfassenden, alle Finanzintermediäre erfassenden Rahmen. Es wurde 2012 (Einführung des Terrorismusfinanzierungstatbestands) und 2021 grundlegend revidiert. Die Revision 2021 erhöhte insbesondere die Transparenzanforderungen für juristische Personen, verschärfte die Pflichten für Händler und senkte die Bargeldgrenze.
Geltungsbereich
Das GwG gilt für alle Finanzintermediäre in der Schweiz:
- Banken und Effektenhändler
- Fondsleitungen und Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen
- Unabhängige Vermögensverwalter und Trustees
- Lebensversicherungen (soweit mit Spar- oder Anlagekomponente)
- Zahlungsdienstleister und Geldwechsler
- Kasinos
- Händler (bei Barzahlungen über CHF 100'000)
- Anwälte und Notare (gemäss GwG-Revision vom Sept. 2025, voraussichtlich in Kraft ab Mitte 2026)
Kernanforderungen
- Identifizierungspflicht: Feststellung der Identität von Vertragsparteien (natürliche und juristische Personen)
- Feststellung wirtschaftlich Berechtigter: Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer (Beneficial Owner)
- Risikobasierter Ansatz: Verstärkte Sorgfaltspflichten bei erhöhten Risiken (PEP, High-Risk-Länder)
- Politisch exponierte Personen (PEP): Besondere Überwachungspflichten und Bewilligung der Geschäftsleitung
- Meldepflicht bei Verdacht: Unverzügliche Meldung an MROS
- Dokumentation: Aufbewahrung aller Unterlagen für mindestens 10 Jahre
- Schulungspflicht: Regelmässige Schulung der Mitarbeitenden
- SRO-Anschluss: Obligatorische Zugehörigkeit zu einer anerkannten SRO oder FINMA-Direktunterstellung
Korrekturen & Errata
GwG setzt internationale AML-Standards um — Verbindung zum EU AML-Paket fehlte.
Alle Details auf der Errata-Seite →"GwG — Geldwäschereigesetz" war als Thema "Jurisdiktion" klassifiziert. Korrekt ist "AML-KYC". Nationale Gesetze und Behörden werden nach ihrem Fachgebiet klassifiziert, nicht als Jurisdiktion. Länderprofile werden als Jurisdiktion klassifiziert.
Alle Details auf der Errata-Seite →2 Korrekturen:
- CH-GwG: Scope enthaelt kuenftiges Recht als geltendes Recht (CHF 15'000, Anwaelte)
- CH-GwG: Mehrere key_dates-Eintraege haben falsche Daten und falsche Beschreibungen
1 Aktualisierung:
- GwG key_date 2023: 'Geplante Revision' ist inzwischen verabschiedet