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Politisch exponierte Personen (PEP)

PEP-Regulierung: Sorgfaltspflichten für politisch exponierte Personen — Screening, erhöhte Risikoüberwachung und Genehmigungsprozesse im AML-Rahmen.

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Zusammenfassung

Politisch exponierte Personen (PEP) sind Personen, die prominente öffentliche Funktionen ausüben oder ausgeübt haben und aufgrund ihrer Position einem erhöhten Risiko für Korruption und Geldwäsche ausgesetzt sind. International tätige Finanzinstitute sind verpflichtet, PEPs zu identifizieren, einem verschärften Onboarding-Prozess zu unterziehen und fortlaufend zu überwachen.

  • PEP-Kategorien: Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder, Parlamentarier, Richter hoher Gerichte, Botschafter, Militärführer, leitende Mitarbeiter staatlicher Unternehmen
  • Enge Familienangehörige und Bekannte: PEP-Status erstreckt sich auf unmittelbare Familienmitglieder und bekannte enge Mitarbeiter
  • Domestische vs. ausländische PEPs: Ausländische PEPs gelten stets als Hochrisiko; bei inländischen PEPs ist eine Risikobeurteilung durchzuführen
  • Dauer des PEP-Status: Status bleibt in der Regel mindestens 12–18 Monate nach Ende der Funktion bestehen

Geschichte

Die formale Definition von PEPs auf internationaler Ebene entstand Anfang der 2000er-Jahre. Die FATF nahm PEPs 2003 als eigenständige Kategorie in ihre Empfehlungen auf. In der EU wurden verbindliche PEP-Anforderungen erstmals durch die dritte Geldwäscherichtlinie (3AMLD, 2005) eingeführt. Hochkarätige Korruptionsskandale — etwa die Einbeziehung von Staatsfunktionären in Kapitalflucht aus Russland, Afrika und Lateinamerika — trieben die Weiterentwicklung der PEP-Standards voran. Die 4AMLD (2015) erweiterte den PEP-Begriff auf inländische PEPs und führte eine klare Regelung für das Ende des PEP-Status ein.

Geltungsbereich

PEP-Screening und -Monitoring ist weltweit in FATF-konformen Jurisdiktionen für Banken, Vermögensverwalter, Immobilienmakler, Kasinos und andere verpflichtete Unternehmen vorgeschrieben. In der EU sind die Anforderungen in den Geldwäscherichtlinien und ab 2027 im AMLR kodifiziert. Internationale PEP-Listen werden von kommerziellen Datenanbietern (z. B. Refinitiv, Dow Jones, LexisNexis) bereitgestellt.

Kernanforderungen

  • Identifikation von PEPs bei Onboarding und laufend während der Geschäftsbeziehung
  • Risikobasierte Einstufung: ausländische PEPs stets Hochrisiko; inländische PEPs nach Risikobeurteilung
  • Genehmigung durch das Senior Management vor Aufnahme oder Fortsetzung der Geschäftsbeziehung
  • Überprüfung der Herkunft von Vermögen und Mittelherkunft
  • Verstärkte laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung
  • Erfassung enger Familienangehöriger und bekannter enger Mitarbeiter

Vorgänger

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Inhalt zuletzt geprüft: 23. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]