AMLA — EU-Geldwäschebehörde
AMLA: neue EU-Geldwäschebehörde in Frankfurt, die am 1. Juli 2025 den Betrieb aufnahm und ab 2028 die direkte AML-Aufsicht über ausgewählte Hochrisiko-Finanzinstitute in der EU übernimmt.
Zusammenfassung
Die AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ist eine neue EU-Agentur, die durch die Verordnung (EU) 2024/1620 gegründet wurde und ihren Sitz in Frankfurt am Main hat. Sie ist die erste supranationale AML-Aufsichtsbehörde der EU und soll die bisherige fragmentierte nationale Aufsicht durch eine zentrale, einheitliche EU-Supervision ergänzen und für ausgewählte Institute ersetzen.
- Direkte Aufsicht: AMLA übernimmt die direkte Aufsicht über ausgewählte Hochrisiko-Finanzinstitute (Phase 1: ca. 40 Institute)
- Indirekte Aufsicht: Koordinierung und Überwachung der nationalen AML-Behörden für alle anderen verpflichteten Unternehmen
- Standardsetzung: Entwicklung von technischen Regulierungsstandards (RTS), Leitlinien und Q&As zum AMLR
- FIU-Koordinierung: Koordination der nationalen Financial Intelligence Units via FIU.net
- Sanktionskompetenz: Befugnis zur Verhängung von Sanktionen gegen beaufsichtigte Institute
Geschichte
Die Idee einer zentralen EU-AML-Behörde wurde erstmals nach den grossen Geldwäscheskandalen bei europäischen Banken (2018–2019) ernsthaft diskutiert. Eine Reihe von Missständen — fragmentierte Aufsicht, inkonsistente nationale Umsetzung, mangelnde grenzüberschreitende Kooperation — machte deutlich, dass das bisherige System strukturell unzureichend war. Im Juli 2021 legte die Kommission den formalen Vorschlag für die AMLA-Gründungsverordnung vor. Nach rund zweieinhalb Jahren Trilog-Verhandlungen wurde Frankfurt am Main (Deutschland) im Februar 2024 als Sitz ausgewählt. Die Gründungsverordnung (EU) 2024/1620 trat am 26. Juni 2024 in Kraft. AMLA nahm den operativen Betrieb am 1. Juli 2025 auf und verabschiedete Ende 2025 ihr Strategisches Planungsdokument (SPD) für 2026–2028.
Geltungsbereich
AMLA hat EU-weite Zuständigkeit und beaufsichtigt direkt ausgewählte Hochrisiko-Finanzinstitute (in erster Linie Kreditinstitute und bestimmte Kryptowertedienstleister mit grenzüberschreitender Tätigkeit). Die indirekte Aufsicht erstreckt sich über alle verpflichteten Unternehmen in der EU. AMLA koordiniert ausserdem die nationalen FIUs im Rahmen von FIU.net.
Kernanforderungen
- Direkte AML-Aufsicht über ausgewählte Institute: Risikoeinschätzungen, Vor-Ort-Prüfungen, Massnahmenentscheid
- Indirekte Aufsicht: Peer Reviews der nationalen Behörden, verbindliche Empfehlungen
- Entwicklung einheitlicher technischer Standards (RTS/ITS) zum AMLR
- Koordination der nationalen FIUs und Unterstützung grenzüberschreitender Analysen
- Sanktionskompetenz: periodische Zahlungen und Bussgelder bis zu 10 % des Jahresumsatzes oder EUR 10 Millionen (je nachdem, welcher Betrag höher ist)
- Führung eines zentralen Registers von Compliance-Fällen und Sanktionen
Vorgänger
Korrekturen & Errata
3 Korrekturen:
- Frankfurt-Sitzentscheidung: Falsches Datum (22. Nov 2023 statt 22. Feb 2024)
- Operativer Start: 1. Januar 2025 statt 1. Juli 2025
- Datum der Direktaufsicht irrefuehrend (1. Juli 2027 ist Auswahl, nicht Aufsichtsbeginn)
1 Aktualisierung:
- Fehlende Meilensteine 2025-2026
2 Praezisierungen.
1 Anmerkung.