Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) – Internationale Bankenregulierung
Der Basler Ausschuss setzt globale Bankenstandards: Basel I (1988), Basel II (2004), Basel III (2010/2017). Kernregeln zu Kapital, Liquidität und Risiko.
Zusammenfassung
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) ist ein Gremium der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Er entwickelt globale Standards für die Regulierung, Aufsicht und Risikomanagementpraktiken von Banken und hat mit Basel I, II und III die internationale Bankenregulierung geprägt.
- Basel I (1988): Einführung des 8%-Mindestkapitalstandards (Kreditrisiko).
- Basel II (2004): Drei-Säulen-Ansatz: Mindesteigenkapital, Aufsicht, Marktdisziplin.
- Basel III (2010–2017): Stärkere Kapitalanforderungen, Liquiditätspuffer (LCR, NSFR), Leverage Ratio nach der Finanzkrise 2008.
- AML-Relevanz: Der BCBS hat AML/CFT-Leitlinien für Banken veröffentlicht, u.a. zu Korrespondenzbanken und PEPs.
Geschichte
Der BCBS wurde 1974 von den Zentralbankgouverneuren der G10-Länder nach dem Zusammenbruch der Herstatt Bank gegründet. Das erste Basler Akkord (Basel I) von 1988 führte das 8%-Mindestkapitalerfordernis ein und wurde weltweit von über 100 Ländern übernommen. Basel II (2004) verfeinerte die Risikomessung erheblich und führte den Drei-Säulen-Ansatz ein. Die globale Finanzkrise 2007–2009 offenbarte Schwächen des Rahmens; als Reaktion wurde Basel III entwickelt und ab 2010 schrittweise eingeführt. «Basel IV» (finale Basel III-Standards, 2017) adressiert u.a. Output-Floors für interne Modelle und soll bis 2028 vollständig umgesetzt sein, wobei viele Jurisdiktionen hinter dem Zeitplan liegen: Die EU setzte CRR3 ab Januar 2025 um (FRTB verschoben auf 2027), die UK PRA verschob Basel 3.1 auf Januar 2027, und in den USA wird ein überarbeiteter Basel III Endgame-Vorschlag für Mitte 2026 erwartet. Per September 2025 hatten nur 8 von 20 BCBS-Mitgliedern das Rahmenwerk vollständig umgesetzt. Der BCBS umfasst heute Vertreter aus 28 Jurisdiktionen weltweit.
Geltungsbereich
Die Basler Standards gelten für international tätige Banken und werden durch nationale Regulatoren in Recht umgesetzt. Wichtige Bereiche:
- Mindesteigenkapitalanforderungen (CET1, Tier 1, Tier 2)
- Liquiditätsdeckungsanforderung (LCR) und strukturelle Liquiditätsquote (NSFR)
- Leverage Ratio
- Großkreditgrenzen
- Offenlegungspflichten (Säule 3)
- AML/CFT-Leitlinien: Korrespondenzbanken, PEPs, Trade Finance
Kernanforderungen
- CET1-Mindestkapitalquote: 4,5% der risikogewichteten Aktiva (mit Kapitalerhaltungspuffer 7,0%); Tier-1-Kapitalquote: 6,0% (mit Puffer 8,5%); Gesamtkapitalquote: 8,0% (mit Puffer 10,5%).
- LCR: Ausreichend hochwertige liquide Aktiva zur Deckung von 30-Tage-Nettoabflüssen.
- NSFR: Stabile Refinanzierung über 1 Jahr.
- Leverage Ratio: Mindestens 3% Kernkapital bezogen auf die Gesamtexposition.
- Jährliche aufsichtsrechtliche Überprüfung (SREP) durch nationale Aufsichtsbehörden.
- AML: Sorgfaltspflichten bei Korrespondenzbanken; PEP-Identifikation und erhöhte Sorgfalt.
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
1 Korrektur:
- CET1-Quote mit Puffer ist 7,0%, nicht 10,5%
1 Aktualisierung:
- Umsetzungsstatus Basel III Finalisierung (2025/2026) fehlt
1 Praezisierung.