AMLD – EU-Geldwäscherichtlinien (1. bis 6. AMLD)
Die EU-Geldwäscherichtlinien (AMLD 1–6) bilden den harmonisierten europäischen Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Zusammenfassung
Die EU-Geldwäscherichtlinien (Anti-Money Laundering Directives, AMLD) bilden seit 1991 das zentrale harmonisierte Regelwerk der Europäischen Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie werden kontinuierlich erweitert und an internationale Standards — insbesondere die FATF-Empfehlungen — angepasst.
- 1. AMLD (1991): Erster europaweiter Rahmen, Fokus auf Drogengelder; KYC-Grundpflichten für Banken.
- 2. AMLD (2001): Ausweitung auf Nichtbanken (Anwälte, Notare, Buchhalter, Immobilienmakler, Casinos).
- 3. AMLD (2005): Umsetzung der FATF-Empfehlungen 2003; risikobasierter Ansatz, PEP-Regeln, EDD/SDD.
- 4. AMLD (2015): Stärkung des risikobasierten Ansatzes, nationale BO-Register, Erweiterung der Verpflichteten.
- 5. AMLD (2018): Virtuelle Währungen, öffentliche BO-Register, erhöhte Sorgfalt für Hochrisikodrittstaaten, anonyme Prepaid-Karten.
- 6. AMLD (2021): Harmonisierter Straftatenkatalog, Mindeststrafen, Erweiterung der Vortaten, Haftung juristischer Personen.
Geschichte
Die erste Geldwäscherichtlinie (91/308/EWG) von 1991 war die europäische Reaktion auf die Empfehlungen der 1989 gegründeten FATF und beschränkte sich weitgehend auf Banken und Drogengelder. Die 2. AMLD (2001/97/EG) weitete den Anwendungsbereich auf weitere Berufsgruppen aus. Die 3. AMLD (2005/60/EG) setzte die überarbeiteten FATF-40-Empfehlungen von 2003 um und führte den risikobasierten Ansatz ein.
Die 4. AMLD (2015/849/EU) und 5. AMLD (2018/843/EU) reagierten auf die Panama Papers, Terroranschläge und Krypto-Entwicklungen. Die 6. AMLD (2018/1673/EU, ab 2021 anwendbar) harmonisierte den strafrechtlichen Rahmen. Die EU arbeitet derzeit an einem umfassenden AML-Reformpaket (AML-Verordnung, AML-Richtlinie, AMLA), das AMLD durch eine direkt anwendbare Verordnung ersetzen soll.
Geltungsbereich
Die AMLD gelten für alle 27 EU-Mitgliedstaaten. Verpflichtete Unternehmen (Obligated Entities) umfassen: Kreditinstitute, Finanzinstitute, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler, Spielbetreiber, Kryptowerte-Dienstleister (seit 5. AMLD), Güterhändler (bei Barzahlungen über 10.000 EUR) und Treuhänder. Die Richtlinien gelten für Geldwäsche aus einem breiten Spektrum von Vortaten sowie für Terrorismusfinanzierung.
Kernanforderungen
- Risikobasierter Ansatz (Risk-Based Approach): Durchführung unternehmenseigener ML/TF-Risikoanalysen und darauf aufbauender Maßnahmen.
- Customer Due Diligence (CDD): Identifizierung und Verifizierung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten (KYC).
- Enhanced Due Diligence (EDD): Verstärkte Maßnahmen für Hochrisikokunden, PEPs und Hochrisikodrittstaaten.
- Verdachtsmeldungen (Suspicious Activity Reports, SARs) an die nationale Financial Intelligence Unit (FIU).
- Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen für mindestens fünf Jahre.
- Implementierung von AML/CFT-internen Kontrollsystemen, Schulungen und Compliance-Beauftragten.
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
1 Aktualisierung:
- AMLD: Nachfolger AMLR fehlt, wichtige Daten zum EU AML Package 2024 unvollstaendig