AMLR — EU-Geldwäscheregulierung (Einheitliches EU-Regelwerk)
AMLR: direkt anwendbare EU-Verordnung, die ab 2027 ein einheitliches AML/KYC-Regelwerk für alle verpflichteten Unternehmen in der EU schafft.
Zusammenfassung
Die AMLR (Anti-Money Laundering Regulation, Verordnung (EU) 2024/1624) ist die zentrale Rechtsgrundlage des EU-AML-Pakets. Als EU-Verordnung gilt sie direkt und ohne Umsetzungsakt in allen Mitgliedstaaten, was die bisherigen Divergenzen bei der nationalen Umsetzung der Geldwäscherichtlinien beseitigt. Die AMLR kodifiziert umfassend die Pflichten verpflichteter Unternehmen im Bereich AML/CFT.
- Single Rulebook: Einheitliche, verbindliche Pflichten für alle verpflichteten Unternehmen in der EU
- Erweiterter Anwendungsbereich: Erstmals umfassend geregelt: Kryptowertedienstleister, Crowdfunding-Plattformen, Fussballklubs
- Harmonisierter RBA: Einheitliche Methodik für den risikobasierten Ansatz, EU-weite Risikofaktoren-Listen
- Beneficial Ownership: Verschärfte und harmonisierte Anforderungen an Transparenzregister
- PEP-Regeln: Einheitliche EU-weite PEP-Definition und -Behandlung
Geschichte
Die AMLR ist das Kernstück des im Juli 2021 vorgeschlagenen EU-AML-Pakets. Ihr Vorgänger — die Kette der EU-Geldwäscherichtlinien von der 1AMLD (1991) bis zur 5AMLD (2018) — litt unter dem inhärenten Problem der Richtlinien: Jede Umsetzung in nationales Recht führte zu Interpretationsspielräumen und Divergenzen. Die Umstellung auf das Verordnungsformat war eine bewusste Entscheidung, um ein echtes «Single Rulebook» zu schaffen. Nach dreijährigen Trilog-Verhandlungen wurde die AMLR am 24. April 2024 vom Europäischen Parlament beschlossen und am 19. Juni 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt am 10. Juli 2027 in Anwendung.
Geltungsbereich
Die AMLR gilt direkt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten für alle verpflichteten Unternehmen: Kreditinstitute, Finanzinstitute, Kryptowertedienstleister (CASPs), Buchhalter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Anwälte, Immobilienmakler, Treuhänder, Kasinos, Fussballklubs (ab einem bestimmten Umsatz) und weitere. Drittlandsexponierung: CASPs mit EU-Kunden müssen AMLR einhalten.
Kernanforderungen
- Einheitliche CDD/EDD-Anforderungen ohne nationale Abweichungsmöglichkeiten
- Harmonisierter risikobasierter Ansatz mit verpflichtenden Risikobewertungen
- Beneficial-Ownership-Transparenz: Zugängliche Register, Mindeststandards für Informationsqualität
- PEP-Einheitsdefinition und -behandlung EU-weit
- Kryptowerte: vollständige AML-Pflichten für CASPs (identisch mit traditionellen Finanzinstituten)
- Erweiterte Aufbewahrungspflichten und Datenzugang für Behörden
Vorgänger
Korrekturen & Errata
1 Aktualisierung:
- AMLR: Gestaffelte Anwendung fuer Fussballclubs/Agenten (10. Juli 2029) fehlt
1 Praezisierung.