Customer Due Diligence (CDD)
Customer Due Diligence (CDD): standardmässige Sorgfaltspflichten zur Identitätsprüfung von Kunden im Rahmen der Geldwäscheprävention weltweit.
Zusammenfassung
Customer Due Diligence (CDD) bezeichnet die grundlegenden Sorgfaltspflichten, die Finanzinstitute und andere verpflichtete Unternehmen bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen und laufend gegenüber ihren Kunden anwenden müssen. CDD ist in FATF-Empfehlung 10 (zuvor Empfehlung 5 in der Revision von 2003) und den zugehörigen Interpretive Notes definiert. Es ist ein zentrales Instrument der Geldwäscheprävention und bildet das Fundament des risikobasierten Ansatzes nach FATF-Standards.
- Identitätsprüfung: Feststellung und Verifizierung der Identität des Kunden anhand verlässlicher, unabhängiger Quellen
- Wirtschaftlich Berechtigter: Identifikation des wirtschaftlichen Eigentümers (Beneficial Owner) bei juristischen Personen
- Geschäftsbeziehung: Verstehen von Zweck und Art der beabsichtigten Geschäftsbeziehung
- Laufende Überwachung: Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung und der getätigten Transaktionen
- Risikobasierter Ansatz: Intensität der Prüfung abhängig vom Risikoprofil des Kunden
Geschichte
In der EU wurden grundlegende Kundenidentifizierungspflichten erstmals in der 1. Geldwäscherichtlinie (1991) verankert. Formale CDD-Anforderungen im heutigen Sinne entstanden jedoch erst mit den FATF-Empfehlungen von 2003 (Empfehlung 5) und wurden durch die 3. AMLD (2005) in EU-Recht umgesetzt. Nachfolgende Richtlinien (4AMLD 2015, 5AMLD 2018) bauten die Anforderungen schrittweise aus. Besondere Bedeutung erlangte CDD nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, als der internationale Druck auf stringentere Kundensorgfaltspflichten stark zunahm. Die FATF-Revision von 2012 präzisierte die Abgrenzung zwischen vereinfachter (SDD), Standard- (CDD) und verstärkter Sorgfaltspflicht (EDD) und integrierte die Sonderempfehlungen in das Gesamtwerk (nunmehr Empfehlung 10). Die 6. Geldwäscherichtlinie (6AMLD, 2018/1673/EU, anwendbar ab Dezember 2021) stärkte die strafrechtlichen Sanktionen für Geldwäsche. Das umfassende EU-AML-Paket, angenommen am 19. Juni 2024, harmonisiert CDD-Anforderungen erstmals als direkt anwendbares EU-Recht durch die neue AML-Verordnung (AMLR) und errichtet mit der Anti-Geldwäschebehörde AMLA eine neue europäische Aufsichtsbehörde.
Geltungsbereich
CDD gilt weltweit für Finanzinstitute (Banken, Versicherungen, Wertpapierhäuser), Gelddienstleister sowie bestimmte Nicht-Finanzberufe (Notare, Anwälte, Immobilienmakler, Buchhalter, Kasinos). Betroffen sind alle Jurisdiktionen, die FATF-Empfehlungen umgesetzt haben, sowie alle Länder mit AML/CFT-Gesetzgebung. In der EU ist CDD durch die EU-Geldwäscherichtlinien verbindlich geregelt.
Kernanforderungen
- Identitätsfeststellung und -verifizierung des Kunden bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung
- Identifikation und Verifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers (Beneficial Owner)
- Einholung von Informationen über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung
- Laufende Überwachung der Transaktionen und Aktualisierung der Kundendaten
- Ablehnung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung bei Nichterfüllung der CDD-Pflichten
- Risikobasierte Intensitätsstufen: vereinfacht, standard, verstärkt
- Durchsetzung und Sanktionen: Verstösse gegen CDD-Pflichten können zu erheblichen Geldbussen, aufsichtsrechtlichen Massnahmen (z.B. Lizenzentzug) und strafrechtlichen Konsequenzen führen
Korrekturen & Errata
2 Korrekturen:
- Widerspruch: CDD als eigenstaendiges Konzept 2003 vs. 2012
- History: 1. Geldwaescherichtlinie 1991 enthielt noch keine formalen CDD-Anforderungen
2 Aktualisierungen:
- Fehlende Erwaehnung der FATF-Empfehlung 10 als CDD-Kernnorm
- 6AMLD und EU-AML-Paket 2024 fehlen vollstaendig
3 Praezisierungen.
3 Anmerkungen.