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EU-Richtlinien (DAC)

FASTER – Richtlinie des Rates zur schnelleren und sichereren Entlastung von überschüssigen Quellensteuern

FASTER vereinheitlicht Quellensteuererstattungsverfahren in der EU durch digitale Ansässigkeitsbescheinigungen und standardisierte Schnellverfahren ab 2030.

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Zusammenfassung

FASTER (Richtlinie 2025/50/EU) ist eine EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung und Beschleunigung der Verfahren zur Entlastung von überhöhten Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen aus börsennotierten Wertpapieren. Sie adressiert die Probleme, die durch fragmentierte, langsame und missbrauchsanfällige nationale Quellensteuererstattungssysteme entstehen.

  • Digitale EU-Ansässigkeitsbescheinigung (eTRC): Einheitliche, digital ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung, die in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird.
  • Schnellverfahren: Standardisiertes Fast-Track-Entlastungsverfahren (Relief at Source oder Quick Refund) neben dem regulären Erstattungsweg.
  • Zertifizierte Finanzintermediäre (CFI): Finanzinstitute können sich als vertrauenswürdige Intermediäre zertifizieren lassen und die Beantragung für ihre Kunden übernehmen.
  • Compliance und Missbrauchsbekämpfung: Harmonisierte Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Cum-Ex und ähnlichem Quellensteuer-Missbrauch.

Geschichte

Die Fragmentierung der Quellensteuererstattungssysteme in der EU führt laut EU-Kommission jährlich zu Effizienzverlusten von schätzungsweise 8,4 Milliarden Euro und begünstigt Steuermissbrauch (insbesondere Cum-Ex-Gestaltungen). Die EU-Kommission schlug FASTER am 19. Juni 2023 als Teil des Steuerpakets vor. Nach intensiven Verhandlungen im Rat wurde die Richtlinie 2025/50/EU am 10. Dezember 2024 angenommen und am 10. Januar 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Richtlinie trat am 30. Januar 2025 in Kraft.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 umsetzen; die neuen Verfahren gelten ab dem 1. Januar 2030.

Geltungsbereich

FASTER gilt für Quellensteuerentlastungen auf Dividenden aus börsennotierten Aktien und auf Zinsen aus börsennotierten Anleihen, die in einem EU-Mitgliedstaat der Quellenbesteuerung unterliegen. Verpflichtete sind sowohl die Mitgliedstaaten (Ausgestaltung ihrer Verfahren) als auch zertifizierte Finanzintermediäre. Nicht erfasst sind Quellensteuern auf Lizenzgebühren, Quellensteuererstattungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen sowie rein nationale Sachverhalte.

Kernanforderungen

  • Einführung einer digitalen EU-Ansässigkeitsbescheinigung (eTRC) durch alle Mitgliedstaaten bis 2030.
  • Angebot von mindestens einem standardisierten Schnellverfahren (Relief at Source oder Quick Refund) für berechtigte Investoren.
  • Schaffung eines nationalen Registrierungssystems für zertifizierte Finanzintermediäre (CFI).
  • Durchführung von Sorgfaltspflichten durch CFIs zur Überprüfung der Anspruchsberechtigung und zur Missbrauchsverhinderung.
  • Meldung von Informationen zu Dividenden- und Zinszahlungen durch CFIs an die Steuerbehörden (zur Erleichterung der Kontrolle).

Verwandte Frameworks

EU DACFATCAQI

Korrekturen & Errata

2026-QA-073 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: FASTER – Richtlinie des Rates zur schnelleren und sichereren Entlastung von überschüssigen Quellensteuern

3 Korrekturen:
- Falsches Annahmedatum: Richtlinie wurde am 10. Dezember 2024 angenommen, nicht am 14. Januar 2025
- Commission-Vorschlagsdatum: 19. Juni 2023 korrekt, aber history_de/history_en sagt nur 'Juni 2023'
- Offizieller Titel der Richtlinie ist unvollstaendig: 'Council' fehlt und Wortlaut weicht ab
2 Aktualisierungen:
- Fehlende key_dates: OJ-Veroeffentlichung (10. Jan 2025) und Inkrafttreten (30. Jan 2025)
- Fehlende EP-Beteiligung in der key_dates-Timeline
3 Praezisierungen.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 23. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]