IGA Modell 2 – Intergovernmental Agreement (FFI-direkt-an-IRS)
IGA Modell 2 ermöglicht FFIs, US-Kontodaten direkt an den IRS zu melden, unterstützt durch ein staatliches Abkommen zur Aufhebung rechtlicher Hindernisse.
Zusammenfassung
Das Intergovernmental Agreement (IGA) Modell 2 ist eine bilaterale Vereinbarung zwischen den USA und einem Partnerland, bei der Finanzinstitute des Partnerlandes ihre FATCA-Meldepflichten direkt gegenüber dem IRS erfüllen – anders als bei Modell 1, wo die Meldung über die nationale Steuerbehörde erfolgt. Das staatliche Abkommen schafft die rechtliche Grundlage (z. B. Aufhebung von Bankgeheimnis- oder Datenschutzhindernissen), die es lokalen FFIs erlaubt, diese direkte Meldung durchzuführen.
Modell 2 ist deutlich weniger verbreitet als Modell 1. Es wurde vor allem von Ländern gewählt, die rasch die rechtlichen Hindernisse für FATCA-Compliance beseitigen wollten, ohne zunächst ein vollständiges innerstaatliches Umsetzungsgesetz zu verabschieden. Prominente Modell-2-Länder sind unter anderem Japan, die Schweiz, Bermuda, Chile, Hongkong, Macau und Taiwan.
Da FFIs unter Modell 2 weiterhin direkt mit dem IRS interagieren, ähnelt die operative Umsetzung stärker der FATCA-Direktkompliance (Non-IGA-Regime) als dem Modell-1-Ansatz. FFIs benötigen einen aktiven GIIN und schließen in der Regel einen Foreign Financial Institution Agreement (FFI Agreement) mit dem IRS ab.
Ähnlich wie Modell 1 (mit den Untervarianten 1A und 1B) existieren auch bei Modell 2 reziproke und nicht-reziproke Varianten. Bei der reziproken Variante verpflichten sich die USA, bestimmte Kontodaten über US-Finanzinstitute an das Partnerland zu übermitteln. In der Praxis enthalten die meisten Modell-2-IGAs jedoch nur eingeschränkte oder keine Reziprozitätsklauseln, da die Partnerländer primär die rechtliche Grundlage für die direkte Meldung an den IRS schaffen wollten.
Geschichte
IGA Modell 2 entstand parallel zu Modell 1 in den frühen Entwicklungsphasen der IGA-Struktur ab 2011. Es wurde als Alternative für Länder konzipiert, in denen eine zentrale staatliche Datensammlung und -weiterleitung an einen ausländischen Fiskus politisch oder rechtlich nicht umsetzbar war, wohl aber die staatliche Freigabe für die direkte Meldung durch private Institute.
Japan war einer der ersten und bedeutendsten Unterzeichner eines Modell-2-IGA (Juni 2013). Weitere Modell-2-Länder umfassen Bermuda, Chile, Hongkong, Macau und Taiwan. Die Schweiz unterzeichnete ein Modell-2-IGA am 14. Februar 2013, das die direkte Meldung durch Schweizer Banken an den IRS ermöglichte, soweit das Schweizer Bankgeheimnis aufgehoben worden war. In der Praxis erhielten Schweizer Banken jedoch die Kundenzustimmung, um direkte Meldungen zu ermöglichen, was die Implementierung komplex gestaltete.
Im Laufe der Zeit wechselten mehrere Modell-2-Länder zu Modell-1-Regelungen oder harmonisierten ihre Strukturen mit dem OECD CRS, der auf Modell-1-Prinzipien basiert. Derzeit halten noch etwa 12 bis 15 Jurisdiktionen am reinen Modell-2-Ansatz fest.
Geltungsbereich
IGA Modell 2 gilt für im Partnerland ansässige Finanzinstitute, die US-Konten oder US-Quellerträge verwalten. Wie bei Modell 1 gibt es Ausnahmen für Non-Reporting Financial Institutions und Deemed Compliant FFIs.
- FFIs unter Modell 2 müssen beim IRS registriert sein und eine GIIN halten.
- Sie schließen ein FFI Agreement direkt mit dem IRS ab und melden jährlich via Formular 8966 (FATCA Report) direkt an den IRS.
- Das staatliche IGA beseitigt rechtliche Hindernisse (z. B. Datenschutz, Bankgeheimnis), sodass die direkte Meldung legal zulässig ist.
- Konten von recalcitrant account holders (Kunden, die keine Einwilligung geben) werden dem IRS in aggregierter Form gemeldet; die USA können danach Amtshilfeersuchen stellen.
Kernanforderungen
Kernanforderungen unter IGA Modell 2:
- Registrierung und GIIN: Pflichtregistrierung auf dem IRS FATCA Registration Portal; Erhalt einer Global Intermediary Identification Number.
- FFI Agreement: Abschluss eines FFI Agreement mit dem IRS (ähnlich wie bei Non-IGA FFIs).
- Due Diligence: Durchführung der FATCA-Due-Diligence-Verfahren zur Identifikation von US-Konten (Anwendung von US-Indizien-Tests).
- Direkte Meldung an IRS: Jährliche Meldung der Kontodaten direkt an den IRS ohne Zwischenschaltung der nationalen Steuerbehörde.
- Quellensteuer: Einbehalt und Abführung von 30 % Quellensteuer auf Zahlungen an nicht-konforme FFIs und recalcitrant account holders.
- Aggregatmeldung: Nicht zustimmende Kontoinhaber werden dem IRS in Summen gemeldet; Einzelheiten können via Amtshilfe angefordert werden.
Vorgänger
Korrekturen & Errata
3 Korrekturen:
- Widerspruch zwischen IGA-M1 und IGA-M2 bzgl. Schweiz
- FATCA-Meldeformular ist Form 8966, nicht 1042-S
- Schweiz hat nicht zu Modell 1 gewechselt
5 Praezisierungen.
1 Anmerkung.