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Anti-Vermeidung - Pillar 1 & 2

Pillar 2: Globale Mindeststeuer (15 % effektiver Steuersatz)

Pillar 2 führt eine globale Mindeststeuer von 15 % für multinationale Konzerne ab 750 Mio. EUR Umsatz ein und verhindert so Steuerwettbewerb nach unten.

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Zusammenfassung

Pillar 2, auch bekannt als GloBE-Regeln (Global Anti-Base Erosion Rules), bildet die zweite Säule der Zwei-Säulen-Lösung. Sie stellt sicher, dass große multinationale Unternehmensgruppen in jeder Jurisdiktion, in der sie tätig sind, einen effektiven Steuersatz (ETR) von mindestens 15 % entrichten. Liegt der ETR in einer Jurisdiktion darunter, wird eine ergänzende Steuer (Top-up Tax) erhoben.

Pillar 2 besteht aus drei Mechanismen: der Income Inclusion Rule (IIR), der Undertaxed Profits Rule (UTPR) und der optionalen Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT). Die Regelungen basieren auf OECD-Modelregeln und werden durch nationale Gesetzgebung umgesetzt, ohne eine internationale Konvention zu erfordern.

Geschichte

Die Idee eines globalen Mindeststeuersatzes wurde bereits in den 1990er Jahren diskutiert, blieb aber politisch blockiert. Im BEPS-Kontext wurde sie 2019 von der OECD erneut aufgegriffen. Die Pillar-2-Blaupause erschien am 12. Oktober 2020; die finale politische Einigung erfolgte im Oktober 2021. Am 20. Dezember 2021 veröffentlichte die OECD die GloBE Model Rules. Die EU setzte Pillar 2 am 14. Dezember 2022 in der Mindeststeuerrichtlinie (2022/2523) um. Ab Januar 2024 traten die Regeln in der EU, Großbritannien, Japan, Südkorea und weiteren Jurisdiktionen in Kraft. Bis Ende 2024 hatten über 40 Länder Pillar-2-Gesetzgebung erlassen.

Am 20. Januar 2025 unterzeichnete US-Präsident Trump eine Executive Order, die erklärte, Pillar 2 habe in den USA keine Rechtswirkung, und wies das Finanzministerium an, Vergeltungsmaßnahmen gegen Länder zu prüfen, die US-Unternehmen mit Pillar-2-Steuern belasten. Im Juni 2025 einigten sich die G7-Staaten auf einen Side-by-Side-Ansatz, der die Koexistenz von Pillar 2 mit dem US-Steuersystem ermöglichen soll. Im Dezember 2025 veröffentlichte die OECD das Side-by-Side Package mit detaillierten Regeln zur praktischen Umsetzung dieser Koexistenz.

Geltungsbereich

Pillar 2 gilt für MNE-Gruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre. Ausnahmen gelten für staatliche Einheiten, internationale Organisationen, gemeinnützige Organisationen, Pensionsfonds, Investmentfonds, Real-Estate-Investment-Trusts sowie für die Anfangsphase der internationalen Expansion. Ein substanzbasierter Einkommensausschluss (SBIE) für Lohnkosten und Sachanlagen begrenzt die Wirkung in Jurisdiktionen mit realer wirtschaftlicher Präsenz.

Kernanforderungen

  • Berechnung des effektiven Steuersatzes (ETR) nach GloBE-Regeln je Jurisdiktion
  • Erhebung von Top-up-Steuern bei ETR unter 15 % via IIR (primär) oder UTPR (sekundär)
  • Optionale Einführung einer QDMTT zur Sicherung des Steueraufkommens im Ansässigkeitsstaat
  • Erstellung und Einreichung des GloBE Information Return (GIR)
  • Beachtung des substanzbasierten Einkommensausschlusses (SBIE)
  • Anwendung von Safe Harbours (transitional und dauerhaft) zur Compliance-Erleichterung
  • Umsetzung via nationales Gesetz auf Basis der OECD GloBE Model Rules

Vorgänger

Zwei-Säulen-Lösung

Nachfolger

IIRUTPRQDMTT

Korrekturen & Errata

2026-QA-118 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: Pillar 2: Globale Mindeststeuer (15 % effektiver Steuersatz)

3 Korrekturen:
- Pillar Two: Blueprint-Datum ist 12. Oktober 2020, nicht 14. Oktober
- Pillar Two: Safe Harbours key_date ist falsch zugeordnet
- Pillar Two: official_url gibt HTTP 403 zurueck
1 Aktualisierung:
- Pillar Two: Trump Executive Order und OECD Side-by-Side Package (2025) fehlen

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 22. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]