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Transparenz

BEFIT – Gemeinsamer Körperschaftsteuerrahmen für Europa

BEFIT ist ein EU-Kommissionsvorschlag für eine gemeinsame Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer in Europa – Nachfolger von CCTB/CCCTB.

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Zusammenfassung

BEFIT (Business in Europe: Framework for Income Taxation) ist ein am 12. September 2023 von der EU-Kommission vorgelegter Richtlinienvorschlag (COM(2023) 532) für eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der EU. Ziel ist die Vereinfachung der Steuerberechnung für Unternehmensgruppen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind, und die Stärkung der Steuergerechtigkeit.

  • Kernkonzept: Konsolidierung der steuerlichen Einkünfte aller EU-Gruppengesellschaften; anschliessende Aufteilung nach Formelgrössen
  • Aufteilungsschlüssel: Übergangsphase — Durchschnitt der steuerlichen Ergebnisse der letzten drei Jahre je Gruppengesellschaft; langfristig formelbasierte Aufteilung (Umsatz, Arbeitnehmer, Vermögen)
  • Schwellenwert: Konzernumsatz über 750 Mio. EUR
  • Status: Vorschlag; Ratsverhandlungen laufen; noch nicht verabschiedet

Geschichte

BEFIT ist der Nachfolger der gescheiterten Vorschläge für eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (CCTB) und eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (CCCTB), die die Kommission bereits 2011 und erneut 2016 vorgelegt hatte. Diese scheiterten am Erfordernis der Einstimmigkeit im Steuerbereich.

Der BEFIT-Vorschlag wurde als Teil eines Pakets zusammen mit dem Vorschlag für eine Transfer Pricing Directive und einer Vereinfachungsrichtlinie für Quellensteuern (FASTER) am 12. September 2023 präsentiert. Parallel zu BEFIT werden die Ergebnisse der OECD-Säule-2-Implementierung (Mindeststeuer) in den Mitgliedstaaten genutzt, um einen Übergangsmechanismus zu schaffen.

Geltungsbereich

BEFIT gilt – sofern angenommen – für:

  • In der EU ansässige Unternehmen und EU-Betriebsstätten, die einer Unternehmensgruppe mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mind. 750 Mio. EUR angehören
  • Opt-in-Möglichkeit für kleinere Gruppen unter dem Schwellenwert

Nicht erfasst: Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Körperschaftsteuerpflicht.

Kernanforderungen

  • Erstellung einer konsolidierten BEFIT-Steuerbemessungsgrundlage für alle EU-Gruppengesellschaften
  • Anwendung gemeinsamer Regeln für Abschreibungen, Rückstellungen und Verlustverrechnung
  • Aufteilung des konsolidierten Steuerergebnisses nach dem BEFIT-Schlüssel
  • One-Stop-Shop für die BEFIT-Steuererklärung beim Leitenden Mitgliedstaat (Lead-Filer)
  • Lokale Steuerfestsetzung durch jeden Mitgliedstaat auf Basis des zugewiesenen Anteils

Verwandte Frameworks

TransparenzSäule 2ATAD

Korrekturen & Errata

2026-QA-022 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: BEFIT – Gemeinsamer Körperschaftsteuerrahmen für Europa

1 Korrektur:
- Aufteilungsschluessel falsch beschrieben — kein Bezug zum OECD Pillar Two Average Effective Tax Rate
1 Aktualisierung:
- key_dates unvollstaendig — Entwicklungen 2024/2025 fehlen
1 Praezisierung.
3 Anmerkungen.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 23. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]