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EU-Richtlinien (DAC)

DAC 9 – Informationsaustausch zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar-2-Umsetzung)

DAC 9 regelt den EU-weiten Austausch von GloBE-Informationserklärungen zur Pillar-2-Mindestbesteuerung und vereinfacht Meldepflichten für Konzerne.

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Zusammenfassung

DAC 9 (Richtlinie 2024/3024/EU) ist die neunte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und schafft den rechtlichen Rahmen für den automatischen Austausch von GloBE-Informationserklärungen (Global Anti-Base Erosion Information Returns, GIR) zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Sie ergänzt die EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie (Pillar 2 Directive, 2022/2523/EU).

  • Zweck: Multinationale Konzerne, die der Mindestbesteuerung (15 % effektiver Mindeststeuersatz) unterliegen, müssen eine GloBE-Informationserklärung einreichen. DAC 9 ermöglicht, dass diese Erklärung nur einmal in einem Mitgliedstaat eingereicht und dann automatisch an alle anderen betroffenen Mitgliedstaaten weitergeleitet wird.
  • Vereinfachung: Ohne DAC 9 müssten Konzerne in jedem Mitgliedstaat, in dem sie tätig sind, separat melden.
  • Scope: Erfasst Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro.

Geschichte

Die globale Mindestbesteuerung (Pillar 2) wurde im Oktober 2021 von den OECD/G20 im Rahmen der Zwei-Säulen-Lösung (Two-Pillar Solution) vereinbart. Die EU setzte Pillar 2 mit der Richtlinie 2022/2523/EU (Mindestbesteuerungsrichtlinie) um, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % für große multinationale Konzerne sicherzustellen.

Um die damit verbundenen Meldepflichten (GloBE Information Return) zu vereinfachen und Doppelmeldungen zu vermeiden, legte die Kommission im Juli 2023 den Vorschlag für DAC 9 vor. Die Richtlinie 2024/3024/EU wurde am 24. Oktober 2024 angenommen. Die Umsetzungsfrist endet am 31. Dezember 2025, und die erste GIR-Meldung ist für Geschäftsjahre fällig, die am oder nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.

Geltungsbereich

DAC 9 gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und erfasst multinationale Konzerne sowie grosse nationale Gruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro, die der EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie unterliegen. Meldepflichtig ist die oberste Muttergesellschaft oder eine benannte Abgabebehörde innerhalb der EU.

Kernanforderungen

  • Einmalige Einreichung der GloBE-Informationserklärung (GIR) bei der Steuerbehörde des Abgabemitgliedstaates.
  • Automatische Weiterleitung der GIR durch den Abgabemitgliedstaat an alle anderen betroffenen Mitgliedstaaten binnen drei Monaten nach der Einreichungsfrist.
  • Inhalt der GIR: Identifikation der Gruppeneinheiten, effektive Steuersätze je Jurisdiktion, Berechnung der Ergänzungssteuer (Top-up Tax), angewendete Safe-Harbour-Regeln.
  • Einreichungsfrist: 15 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres (18 Monate im ersten Anwendungsjahr).

Vorgänger

EU DACDAC 8

Korrekturen & Errata

2026-QA-057 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: DAC 9 – Informationsaustausch zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar-2-Umsetzung)

2 Korrekturen:
- effective_date 2025-01-01 ist falsch — Inkrafttreten war 13. November 2024
- official_url verweist auf nicht-existierende CELEX-Nummer 32024L3024
1 Anmerkung.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 23. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]