DAC 9 – Informationsaustausch zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar-2-Umsetzung)
DAC 9 regelt den EU-weiten Austausch von GloBE-Informationserklärungen zur Pillar-2-Mindestbesteuerung und vereinfacht Meldepflichten für Konzerne.
Zusammenfassung
DAC 9 (Richtlinie 2024/3024/EU) ist die neunte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und schafft den rechtlichen Rahmen für den automatischen Austausch von GloBE-Informationserklärungen (Global Anti-Base Erosion Information Returns, GIR) zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Sie ergänzt die EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie (Pillar 2 Directive, 2022/2523/EU).
- Zweck: Multinationale Konzerne, die der Mindestbesteuerung (15 % effektiver Mindeststeuersatz) unterliegen, müssen eine GloBE-Informationserklärung einreichen. DAC 9 ermöglicht, dass diese Erklärung nur einmal in einem Mitgliedstaat eingereicht und dann automatisch an alle anderen betroffenen Mitgliedstaaten weitergeleitet wird.
- Vereinfachung: Ohne DAC 9 müssten Konzerne in jedem Mitgliedstaat, in dem sie tätig sind, separat melden.
- Scope: Erfasst Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro.
Geschichte
Die globale Mindestbesteuerung (Pillar 2) wurde im Oktober 2021 von den OECD/G20 im Rahmen der Zwei-Säulen-Lösung (Two-Pillar Solution) vereinbart. Die EU setzte Pillar 2 mit der Richtlinie 2022/2523/EU (Mindestbesteuerungsrichtlinie) um, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % für große multinationale Konzerne sicherzustellen.
Um die damit verbundenen Meldepflichten (GloBE Information Return) zu vereinfachen und Doppelmeldungen zu vermeiden, legte die Kommission im Juli 2023 den Vorschlag für DAC 9 vor. Die Richtlinie 2024/3024/EU wurde am 24. Oktober 2024 angenommen. Die Umsetzungsfrist endet am 31. Dezember 2025, und die erste GIR-Meldung ist für Geschäftsjahre fällig, die am oder nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.
Geltungsbereich
DAC 9 gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und erfasst multinationale Konzerne sowie grosse nationale Gruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro, die der EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie unterliegen. Meldepflichtig ist die oberste Muttergesellschaft oder eine benannte Abgabebehörde innerhalb der EU.
Kernanforderungen
- Einmalige Einreichung der GloBE-Informationserklärung (GIR) bei der Steuerbehörde des Abgabemitgliedstaates.
- Automatische Weiterleitung der GIR durch den Abgabemitgliedstaat an alle anderen betroffenen Mitgliedstaaten binnen drei Monaten nach der Einreichungsfrist.
- Inhalt der GIR: Identifikation der Gruppeneinheiten, effektive Steuersätze je Jurisdiktion, Berechnung der Ergänzungssteuer (Top-up Tax), angewendete Safe-Harbour-Regeln.
- Einreichungsfrist: 15 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres (18 Monate im ersten Anwendungsjahr).
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
2 Korrekturen:
- effective_date 2025-01-01 ist falsch — Inkrafttreten war 13. November 2024
- official_url verweist auf nicht-existierende CELEX-Nummer 32024L3024
1 Anmerkung.