Launch Q3 2026
BearGuard®
BearGuard®
Governance & AI Guardrails
DE EN
Verrechnungspreise

Verrechnungspreise — OECD-Rahmenwerk

Das OECD-Verrechnungspreisrahmenwerk regelt die Preisgestaltung zwischen verbundenen Unternehmen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen.

LinkedIn X WhatsApp

Zusammenfassung

Verrechnungspreise sind Preise, die konzernverbundene Unternehmen für die interne Lieferung von Waren, Dienstleistungen, Nutzungsrechten und Finanzierungen vereinbaren. Das OECD-Rahmenwerk stellt sicher, dass diese Preise dem Fremdvergleichsgrundsatz (Arm’s Length Principle, ALP) entsprechen — also dem Preis, den unabhängige Dritte unter vergleichbaren Umständen vereinbaren würden.

  • Arm’s Length Principle: Kerngrundsatz des Artikel 9 OECD-Musterabkommen
  • OECD-Leitlinien: Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations
  • BEPS-Aktionsplan: Aktionen 8–10 und 13 haben die Leitlinien grundlegend überarbeitet
  • Methoden: Preisvergleichsmethode (CUP), Wiederverkaufspreismethode (Resale Price), Kostenaufschlagsmethode (Cost Plus), Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode (TNMM), Gewinnaufteilungsmethode (Profit Split)

Geschichte

Die ersten OECD-Berichte zu Verrechnungspreisen stammen aus dem Jahr 1979. Die heute geltenden OECD-Verrechnungspreisleitlinien wurden erstmals 1995 veröffentlicht und seitdem mehrfach überarbeitet. Eine bedeutende Überarbeitung erfolgte 2010 mit der Neufassung der Kapitel I–III sowie einem neuen Kapitel IX zu Unternehmensumstrukturierungen. Der Meilenstein war das BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting, 2013–2015), mit dem die Leitlinien 2017 grundlegend aktualisiert wurden, um Gewinnverlagerungen durch immaterielle Werte, Risikoverlagerungen und andere Strukturen zu adressieren. Die 2022 erschienene konsolidierte Ausgabe enthält zusätzlich die Guidance zu konzerninternen Finanzierungstransaktionen (2020). Separat wurde im Februar 2024 die Guidance zu Pillar One Amount B veröffentlicht.

Geltungsbereich

Das OECD-Verrechnungspreisrahmenwerk ist global anwendbar und wird von über 140 OECD/G20-Staaten sowie BEPS-Inclusive-Framework-Mitgliedern als Standard anerkannt. Innerhalb der EU ergänzt das EU Joint Transfer Pricing Forum (JTPF, gegründet 2002) die OECD-Leitlinien mit praxisorientierten Empfehlungen. Das Rahmenwerk betrifft alle grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen:

  • Warenlieferungen und Dienstleistungen
  • Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter (Lizenzen, Know-how)
  • Konzerninterne Finanzierungen (Darlehen, Cash-Pooling)
  • Umstrukturierungen und Funktionsverlagerungen

Kernanforderungen

  • Alle konzerninternen Transaktionen müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen
  • Auswahl und Anwendung der am besten geeigneten Verrechnungspreismethode
  • Führung und Verfügbarkeit einer zeitnahen Verrechnungspreisdokumentation
  • Durchführung einer Vergleichbarkeitsanalyse (Comparables/Benchmarking)
  • Einhaltung landesspezifischer Dokumentations- und Meldepflichten

Korrekturen & Errata

2026-QA-145 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: Verrechnungspreise — OECD-Rahmenwerk

1 Korrektur:
- 2022-Ausgabe kann keine Amount-B-Guidance von 2024 enthalten
1 Aktualisierung:
- Offizielle URL veraltete OECD-Pfadstruktur
5 Praezisierungen.
2 Anmerkungen.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 24. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]