BEPS Action 13: Verrechnungspreisdokumentation und laenderbezogener Bericht (CbCR)
BEPS Action 13 (Mindeststandard): dreigliedrige Verrechnungspreisdokumentation (Master File, Local File, CbCR) fuer Konzerne ab 750 Mio. EUR Jahresumsatz.
Zusammenfassung
Action 13 fuehrt eine dreigliedrige Dokumentationsstruktur fuer Verrechnungspreise ein: Master File (konzernweite Informationen), Local File (laenderspezifische Transaktionen) und Country-by-Country Report (CbCR - aggregierte Daten je Steuerhoheitsgebiet).
- Mindeststandard - verbindlich fuer Inclusive Framework Mitglieder
- CbCR gilt fuer Konzerne mit konsolidiertem Jahresumsatz ≥ 750 Mio. EUR
- CbCR enthaelt: Umsatz (nahestehend/fremd), Vorsteuergewinn, gezahlte und zurueckgestellte Ertragsteuern, Stammkapital, Gewinnruecklagen, Mitarbeiterzahl und materielle Vermoegenswerte je Jurisdiktion
- Jaehrlicher automatischer Austausch der CbCR zwischen Steuerbehoerden
- Peer-Review-Prozess ueberwacht Qualitaet und Umsetzung; ueber 100 Jurisdiktionen haben CbCR implementiert mit mehr als 3.400 bilateralen Austauschbeziehungen
Geschichte
Vor BEPS Action 13 variierten Verrechnungspreisdokumentation-Anforderungen erheblich zwischen Laendern. Steuerbehoerden hatten kaum Einblick in die globale Struktur multinationaler Konzerne. Der Abschlussbericht 2015 standardisierte die Dokumentationsanforderungen.
Der CbCR-Mechanismus startete mit Berichten fuer Geschaeftsjahre ab dem 1. Januar 2016. Die EU setzte CbCR 2016 ueber die Amtshilferichtlinie (DAC 4, Richtlinie 2016/881/EU) um. Die meisten OECD-Laender und EU-Mitgliedstaaten haben CbCR-Anforderungen in nationales Recht umgesetzt. Die EU fuehrte 2021 zusaetzlich ein oeffentliches CbCR (Public CbCR) fuer grosse Konzerne ein (Richtlinie 2021/2101), das fuer Geschaeftsjahre ab dem 22. Juni 2024 gilt.
Geltungsbereich
Action 13 gilt fuer multinationale Konzerne mit konsolidiertem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. EUR. Die Pflicht trifft die oberste Muttergesellschaft (Ultimate Parent Entity), die den CbCR einreicht. Ist die oberste Muttergesellschaft in einem Staat ansaessig, der CbCR nicht verlangt oder keinen Austausch vornimmt, kann ein anderes Konzernunternehmen als Surrogate Parent Entity den CbCR stellvertretend einreichen (Surrogate Filing). Bestandteile:
- Master File: Konzernstruktur, IP, Finanzierungen, konzerninterne Transaktionen
- Local File: Lokale Transaktionen mit verbundenen Parteien, Vertraege, Finanzanalysen
- CbCR: Aggregierte Daten je Jurisdiktion (Umsatz, Gewinn, Steuern, Mitarbeiterzahl, Buchwert Aktiva)
Kernanforderungen
- Jaehrliche Einreichung des CbCR durch die oberste Muttergesellschaft (oder Surrogate Filing) innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Geschaeftsjahres
- Automatischer Austausch der CbCR zwischen zustaendigen Steuerbehoerden (MCAA-CbCR)
- Erstellung von Master File und Local File gemaess OECD-Standard
- Aufbewahrungspflichten (typischerweise 5 Jahre)
- Strafen bei Nichteinreichung oder Falschangaben (je nach nationalem Recht)
- CbCR dient als Risikobewertungsinstrument - kein Ersatz fuer Fremdvergleichsanalyse
Vorgänger
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
3 Korrekturen:
- Erster CbCR-Austausch war Juni 2018, nicht Januar 2017
- key_dates: Oeffentliches CbCR gilt ab 22. Juni 2024, nicht 1. Januar 2025
- EU Public CbCR gilt ab Geschaeftsjahr 2024, nicht 2025
1 Aktualisierung:
- last_amended-Datum (2023-01-01) unpraezise
5 Praezisierungen.
3 Anmerkungen.