Country-by-Country Reporting (CbCR) — BEPS Aktionspunkt 13
CbCR verpflichtet multinationale Konzerne ab 750 Mio. EUR Umsatz zur jährlichen Offenlegung von Steuer- und Geschäftsdaten je Steuergebiet an Finanzbehörden.
Zusammenfassung
Country-by-Country Reporting (CbCR) ist ein Berichterstattungsstandard gemäß BEPS Aktionspunkt 13, der multinationale Unternehmensgruppen (MNE-Gruppen) ab einem konsolidierten Jahresumsatz von 750 Millionen Euro verpflichtet, jährlich einen länderbezogenen Bericht (CbC-Report) zu erstellen. Dieser Bericht enthält für jedes Steuergebiet, in dem die Gruppe tätig ist, wesentliche Finanz- und Steuerdaten wie Umsatz, Gewinn vor Steuern, gezahlte und zurückgestellte Steuern, Anzahl der Beschäftigten und materielle Vermögenswerte.
CbC-Reports werden von der Muttergesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat eingereicht und über automatische Auskunftserteilung (AEOI) mit den Steuerbehörden der relevanten Länder geteilt. Sie dienen primär der Risikoabschätzung durch Steuerverwaltungen, nicht der direkten Steuererhebung.
Geschichte
Die Idee des CbCR wurde von NGOs und Wissenschaftlern, insbesondere Richard Murphy, bereits in den 2000er Jahren gefordert. Das BEPS-Projekt nahm CbCR als Teil des dreigliedrigen Verrechnungspreisdokumentationsansatzes auf (Masterfile, Local File, CbC Report). Der Abschlussbericht zu AP 13 erschien im Oktober 2015. Der OECD-Rat verabschiedete am 8. Juni 2016 die Empfehlung zur Umsetzung von CbCR. Ab 2016 setzten über 100 Jurisdiktionen CbCR in nationales Recht um. Die EU führte CbCR am 25. Mai 2016 über die Amtshilferichtlinie (DAC 4) ein. Für Geschäftsjahre ab dem 22. Juni 2024 wurde in der EU auch öffentliches CbCR für große MNEs eingeführt (Richtlinie 2021/2101).
Geltungsbereich
CbCR gilt für MNE-Gruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro im vorangegangenen Geschäftsjahr. Berichtspflichtig ist grundsätzlich die oberste Muttergesellschaft (Ultimate Parent Entity, UPE) in ihrer Ansässigkeitsjurisdiktion. Sekundäre oder subsidiäre Einreichungspflichten gelten, wenn die UPE-Jurisdiktion kein CbCR hat oder kein AEOI-Abkommen mit der betroffenen Jurisdiktion besteht (Local Filing oder Surrogate Filing). Der CbC-Report wird über bilaterale oder multilaterale AEOI-Vereinbarungen ausgetauscht.
Kernanforderungen
- Erstellung eines CbC-Reports für jedes Steuergebiet der MNE-Gruppe
- Offenlegung von Umsatz, Gewinn/Verlust vor Steuern, gezahlter und zurückgestellter Steuer je Land
- Angabe von Eigenkapital, Gewinnrücklagen, Beschäftigtenzahl und materiellen Vermögenswerten
- Auflistung aller Konzerneinheiten und ihrer steuerlichen Ansässigkeit
- Einreichung des CbC-Reports innerhalb von 12 Monaten nach Jahresende
- Automatischer Austausch des Berichts mit relevanten Steuerbehörden (AEOI)
- Benachrichtigung der lokalen Steuerbehörde über den einreichenden Rechtsträger (Notification)
- Einreichung im standardisierten OECD-CbCR-XML-Schema (CbC XML Schema)
- Vertraulichkeit und zweckgebundene Verwendung: CbC-Reports dürfen von Steuerbehörden nur zur Risikoabschätzung und Verrechnungspreisanalyse verwendet werden (Appropriate Use)
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
5 Korrekturen:
- Public CbCR: 'Ab 2024' unpraezise
- DAC4-Datum falsch: 27. Juni 2016 statt 25. Mai 2016
- MCAA-CbCR-Datum falsch: 12. Juni 2017 statt 27. Januar 2016
- Grammatikfehler: 'fuer jede Steuergebiet' statt 'jedes'
- key_requirements_de: gleicher Genusfehler
2 Aktualisierungen:
- Anzahl CbCR-Laender veraltet: 'ueber 80' zu niedrig
- Official URL altes OECD-Schema
3 Praezisierungen.
2 Anmerkungen.