Joint Tax Audits — Gemeinsame Steuerprüfungen
Joint Tax Audits sind koordinierte gleichzeitige Steuerprüfungen durch die Steuerbehörden mehrerer Länder zur effizienten Aufdeckung grenzüberschreitender Steuervermeidung.
Zusammenfassung
Joint Tax Audits (JTAs) sind koordinierte, gleichzeitige Steuerprüfungen, an denen die Steuerbehörden von zwei oder mehr Ländern teilnehmen, um grenzüberschreitende Steuerfragen gemeinsam zu untersuchen. Im Gegensatz zu Simultaneous Tax Examinations (STEs), bei denen Behörden parallel, aber unabhängig voneinander prüfen, agieren bei JTAs die Prüfer beider Länder als gemeinsames Prüfungsteam mit einem abgestimmten Prüfungsplan.
- Effizienz: Vermeidung von Doppelarbeit und widersprüchlichen Ergebnissen
- Schnelligkeit: Kürzere Prüfungsdauer als sequentielle nationale Prüfungen
- Rechtssicherheit: Höhere Akzeptanz der Ergebnisse, weniger MAP-Verfahren
- Informationsaustausch: Basiert auf DBA-Artikeln 26 (Informationsaustausch) und 25 (MAP)
Geschichte
Gemeinsame Steuerprüfungen wurden zunächst bilateral auf Grundlage der Informationsaustauschbestimmungen in Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 26 OECD-MA) durchgeführt. Die OECD veröffentlichte 2006 Modul 5 zu Simultaneous Tax Examinations im Rahmen des Manual on Exchange of Information. Das OECD Forum on Tax Administration (FTA) legte 2019 dedizierte Leitlinien zu JTAs vor. Im Rahmen des BEPS-Projekts wurde die JTA-Kapazität indirekt gestärkt: Aktion 13 (CbCR) liefert Daten für die Risikoauswahl, Aktion 14 (MAP-Verbesserung) empfiehlt JTAs als Instrument zur Streitvermeidung. In der EU wurde die Rechtsgrundlage durch die Richtlinie 2021/514 (DAC7) deutlich erweitert, die ab 2024 koordinierte Prüfungen in der EU auf eine einheitliche Rechtsgrundlage stellte.
Geltungsbereich
JTAs sind anwendbar auf alle Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen) mit grenzüberschreitenden Sachverhalten, wenn zwei oder mehr Steuerbehörden ein gemeinsames Prüfungsinteresse haben. Typische Anwendungsbereiche:
- Multinationale Unternehmen mit komplexen Verrechnungspreisstrukturen
- Verdacht auf Gewinnverlagerung oder künstliche Strukturen
- Großkonzerne, die bereits im CbCR auffällige Gewinnverteilungen zeigen
In der EU können JTAs auf Basis von DAC7 (Art. 12a–12b der Richtlinie 2011/16/EU) auch ohne bilaterales DBA durchgeführt werden.
Kernanforderungen
- Vorliegen eines gemeinsamen Prüfungsinteresses der beteiligten Steuerbehörden
- Zustimmung aller beteiligten Steuerbehörden zur Durchführung eines JTA
- Rechtsgrundlage: DBA (Art. 25/26) oder in der EU DAC7 (Art. 12a–12b der Richtlinie 2011/16/EU)
- Erstellung eines gemeinsamen Prüfungsplans mit koordinierten Prüfungshandlungen
- Klärung der Rolle jeder Steuerbehörde (Lead Authority vs. teilnehmende Behörde)
- Rechte des Steuerpflichtigen auf Anwesenheit und Information gemäß nationalem Recht
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
2 Korrekturen:
- DAC7-Annahmedatum falsch: 22. Maerz 2021 war Ratsbeschluss, nicht Richtlinienverabschiedung
- Offizielle URL gibt HTTP 403 zurueck
6 Praezisierungen.
4 Anmerkungen.