Verständigungsverfahren (MAP)
Das MAP ist ein abkommensrechtliches Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten zwischen zwei Staaten auf Antrag des Steuerpflichtigen.
Zusammenfassung
Das Verständigungsverfahren (Mutual Agreement Procedure, MAP) ist ein in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verankertes Verfahren, mit dem die zuständigen Behörden zweier Vertragsstaaten Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des DBA — insbesondere Doppelbesteuerungsfälle — durch gegenseitige Einigung lösen. Grundlage ist Artikel 25 des OECD-Musterabkommens.
- Antragstellung: Steuerpflichtiger stellt Antrag bei der zuständigen Behörde seines Ansässigkeitsstaats
- Zulässigkeit: Innerhalb von drei Jahren nach der ersten Mitteilung der abkommenswidrigen Besteuerung
- Keine Ergebnisgarantie: Behörden müssen sich nur um eine Einigung bemühen
- EU-Ergänzung: EU-Schiedskonvention und EU-Streitbeilegungsrichtlinie (2017/1852) ergänzen das MAP innerhalb der EU
Geschichte
Das MAP wurde erstmals im OECD-Musterabkommen 1963 als Artikel 25 verankert und ist seitdem fester Bestandteil von Doppelbesteuerungsabkommen weltweit. Im Zuge des BEPS-Projekts wurden durch Aktion 14 (2015) Mindeststandards für das MAP eingeführt, um Streitigkeiten effektiver und schneller zu lösen. Das Multilaterale Instrument (MLI) hat diese Standards in viele bestehende Abkommen übernommen. In der EU gibt es zusätzlich die EU-Streitbeilegungsrichtlinie (2017/1852), die Schiedsverfahren als Backstop einführt. Seit 2016 führt die OECD im Rahmen von Aktion 14 Peer Reviews in zwei Stufen (Stage 1 und Stage 2) durch, um die MAP-Praxis der einzelnen Staaten zu bewerten und Verbesserungen einzufordern. Ergänzend veröffentlicht die OECD seit 2017 jährlich MAP-Statistiken, die unter anderem die durchschnittliche Verfahrensdauer und die Anzahl offener Fälle ausweisen.
Geltungsbereich
MAP ist verfügbar für jeden Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person), der eine Besteuerung für abkommenswidrig hält, sofern ein DBA zwischen den beteiligten Staaten besteht. Typische Anwendungsfälle:
- Verrechnungspreiskorrekturen in einem Staat ohne korrespondierende Gegenkorrektur
- Quellensteuern über den im DBA vorgesehenen Satz
- Qualifikationskonflikte (z. B. Betriebsstätte ja/nein)
- Ansässigkeitskonflikte (Doppelansässigkeit)
Kernanforderungen
- Antrag an die zuständige Behörde innerhalb von drei Jahren (Mindeststandard Aktion 14) nach Mitteilung der abkommenswidrigen Besteuerung
- Darlegung des Sachverhalts und der Abkommensverletzung
- Behörden bemühen sich um Einigung innerhalb von 24 Monaten (Aktion-14-Benchmark)
- Bei fehlender Einigung: Schiedsverfahren (unter MLI Art. 19–26 oder EU-Richtlinie 2017/1852)
- Mögliche Aussetzung des nationalen Rechtsbehelfsverfahrens während des MAP
- Peer Reviews: Staaten müssen sich den OECD-Peer-Reviews (Aktion 14, Stage 1 und 2) stellen und Empfehlungen umsetzen
- Transparenz: Die OECD veröffentlicht jährlich MAP-Statistiken zu offenen Fällen, Verfahrensdauer und Ergebnissen
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
2 Korrekturen:
- EU-Schiedskonvention: Datum ist Unterzeichnung, nicht Inkrafttreten
- Offizielle OECD-URL liefert HTTP 403
1 Aktualisierung:
- Fehlende Erwaehnung der OECD MAP-Statistiken und Peer Reviews
4 Praezisierungen.