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Informationsaustausch - FATCA

QI – Qualified Intermediary Program

Das IRS Qualified Intermediary Program regelt die Pflichten ausländischer Finanzintermediäre bei US-Quellensteuer und Meldung seit 2001.

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Zusammenfassung

Das Qualified Intermediary (QI) Program ist ein freiwilliges IRS-Programm, das es ausländischen Finanzinstituten (Foreign Financial Institutions, FFIs) sowie ausländischen Niederlassungen bestimmter US-Entitäten ermöglicht, als sogenannte Qualified Intermediaries mit dem IRS eine vertragliche Vereinbarung (QI Agreement) einzugehen. Durch diesen Vertrag übernehmen sie definierte Verpflichtungen zur Quellensteuererhebung und Meldung von US-Quellerträgen im Austausch für administrative Erleichterungen.

Das Programm wurde im Jahr 2001 eingeführt und vereinfachte das zuvor geltende, bürokratisch aufwändige Regime, in dem ausländische Intermediäre jede Transaktion vollständig offenlegen mussten. Es wurde gemeinsam mit den Withholding Foreign Partnership (WP) und Withholding Foreign Trust (WT) Vereinbarungen etabliert und bildet bis heute die Grundlage für die Beziehung zwischen dem IRS und internationalen Finanzintermediären im Bereich der US-Quellensteuer. Mit Einführung von FATCA wurde das Programm erheblich erweitert und verschärft.

Ein QI übernimmt die Verantwortung für die Identifikation seiner Kunden (Know Your Customer / KYC), die Anwendung von Quellensteuerermäßigungen nach Doppelbesteuerungsabkommen sowie die jährliche Meldung an den IRS. Im Gegenzug darf er die Identität seiner Kunden gegenüber vorgelagerten US-Zahlstellen grundsätzlich vertraulich behandeln.

Geschichte

Vor der Einführung des QI-Programms war das US-Quellensteuerregime für ausländische Intermediäre äußerst komplex. Ausländische Banken mussten entweder jede Kundentransaktion vollständig an den IRS melden oder es galten pauschale Steuersätze ohne Berücksichtigung von Abkommensrechten. Die IRS-Reform von 1997 (Treasury Regulations § 1.1441–1 ff.) legte die theoretische Grundlage, und Rev. Proc. 2000-12 formalisierte das erste QI Agreement, das am 1. Januar 2001 in Kraft trat.

Bis 2010 hatten weltweit mehrere Tausend Finanzinstitute QI-Verträge abgeschlossen. Mit der Verabschiedung von FATCA 2010 wurde das QI-Programm in den erweiterten FATCA-Rahmen integriert: QIs müssen seitdem auch FATCA-konforme Due-Diligence-Verfahren anwenden. Die Einhaltung wird durch periodische Compliance-Zertifizierungen überwacht, die der von der QI-Entität ernannte Responsible Officer (RO) an den IRS übermittelt.

Das überarbeitete QI Agreement (Rev. Proc. 2017-15) trat am 1. Januar 2017 in Kraft und führte u. a. das Konzept der Qualified Derivatives Dealers (QDD) ein, welche bestimmte Pflichten im Zusammenhang mit US-Dividendenzahlungen und Equity Swaps übernehmen. Das derzeit gültige sogenannte 2023 QI Agreement (Rev. Proc. 2022-43) trat am 1. Januar 2023 in Kraft und löste das 2017 QI Agreement ab. Es erweiterte den Anwendungsbereich u. a. um Quellensteuerverpflichtungen für Publicly Traded Partnerships (PTPs).

Geltungsbereich

Das QI-Programm richtet sich an ausländische Finanzinstitute sowie ausländische Niederlassungen bestimmter US-Entitäten, die US-Wertpapiere oder US-Quellerträge für ihre Kunden verwahren oder verwalten. Typische QIs sind:

  • Ausländische Banken und Wertpapierdienstleister
  • Clearing-Stellen und Zentralverwahrer
  • Versicherungsgesellschaften (soweit sie US-Anlagen halten)
  • Qualified Derivatives Dealers (seit 2017)
  • Ausländische Niederlassungen bestimmter US-Entitäten

Das Programm gilt nicht für US-Personen (diese unterliegen direkt US-Steuerrecht). Auch reine Nichtfinanzunternehmen (NFFEs) fallen nicht in den QI-Anwendungsbereich. Der QI-Status ist freiwillig; ohne QI-Vertrag gelten pauschale Quellensteuersätze von 30 % ohne Abkommensermäßigung.

Seit dem 2023 QI Agreement können QIs auch Quellensteuerverpflichtungen für Beteiligungen an Publicly Traded Partnerships (PTPs) gemäß Sections 1446(a) und 1446(f) IRC übernehmen.

Kernanforderungen

Wesentliche Pflichten eines Qualified Intermediary:

  • QI Agreement und QI-EIN: Abschluss und laufende Pflege eines QI-Vertrags mit dem IRS über das QAAMS-Portal (Qualified Intermediary, Withholding Foreign Partnership, Withholding Foreign Trust Application and Accounts Management System); Ernennung eines Responsible Officer (RO). Jedem QI wird eine QI-EIN zugeteilt; der IRS führt eine quartalsweise aktualisierte öffentliche QI-Liste.
  • Kundendokumentation: Einholung und Verwaltung von W-8- und W-9-Formularen für alle relevanten Kontoinhaber; Identifikation von US-Personen und recalcitrant account holders.
  • Quellensteuerverantwortung: Korrekte Anwendung von Quellensteuersätzen (30 % oder ermäßigte DBA-Sätze) gemäß Chapter 3 und Chapter 4 IRC; Einbehalt und Abführung der Steuer an den IRS. Seit dem 2023 QI Agreement auch Quellensteuer auf PTP-Beteiligungen gemäß Sections 1446(a) und 1446(f) IRC.
  • Zahlstellenpflichten: Vereinfachte Pflichten als Zahlstelle gemäß Chapter 61 und Section 3406 IRC (Backup Withholding).
  • Meldung: Jährliche Meldung an den IRS via Formular 1042-S; Übermittlung von Kontoinformationen im FATCA-Rahmen.
  • Compliance-Prüfung: Periodische interne und externe Compliance Reviews (Periodic Reviews); Abgabe von Compliance-Zertifikaten durch den RO, in der Regel bis zum 1. Juli des Folgejahres (Verlängerungen durch den IRS möglich).
  • QDD-Pflichten (ggf.): Qualified Derivatives Dealers müssen zusätzliche Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Dividendenäquivalenzzahlungen (Dividend Equivalent Payments) erfüllen.

Korrekturen & Errata

2026-QA-124 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: QI – Qualified Intermediary Program

3 Korrekturen:
- QI-Programm hat Withholding Foreign Partnerships nicht ersetzt
- last_amended-Datum sollte 2023-01-01 sein
- Official URL fuehrt zu 404-Fehlerseite
1 Aktualisierung:
- Aktuelles QI Agreement (2023) nicht korrekt benannt
5 Praezisierungen.
3 Anmerkungen.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 24. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]