MiCA – Markets in Crypto-Assets Regulation (EU)
MiCA ist die EU-Verordnung für Krypto-Assets, die ab 30. Dezember 2024 vollständig gilt. Sie regelt Emittenten, CASPs und Stablecoins EU-weit.
Zusammenfassung
Die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) ist das erste umfassende Regulierungswerk der Europäischen Union für Krypto-Assets. Sie schafft einen einheitlichen EU-weiten Rechtsrahmen für die Emission und den Handel mit Krypto-Assets und löst die bisherige regulatorische Fragmentierung auf nationaler Ebene ab.
- Vollständig anwendbar ab: 30. Dezember 2024
- Einheitlicher EU-Pass: CASPs mit MiCA-Zulassung können in allen 27 EU-Staaten operieren
- Stablecoin-Regulierung: Strenge Anforderungen für Asset-Referenced Tokens (ARTs) und E-Money Tokens (EMTs)
- Marktmissbrauch: EU-weites Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation bei Krypto-Assets
Geschichte
Die Europäische Kommission veröffentlichte ihren Legislativvorschlag für MiCA im September 2020 als Teil des Digital Finance Package. Ziel war es, den fragmentierten nationalen Ansätzen (insbesondere in Deutschland, Frankreich und Malta) einen EU-einheitlichen Rahmen entgegenzusetzen.
Nach intensiven Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat wurde MiCA im Mai 2023 verabschiedet und im Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Verordnung sah gestaffelte Anwendungsdaten vor:
- Juli 2024: Titel III und IV (Stablecoin-Regelungen: ARTs und EMTs)
- Dezember 2024: Restliche Titel, insbesondere für CASPs
Die EU ist damit weltweit die erste große Wirtschaftsmacht mit einem vollständigen Krypto-Regulierungsrahmen.
Geltungsbereich
MiCA erfasst drei Kategorien von Krypto-Assets:
- Asset-Referenced Tokens (ARTs): An mehrere Vermögenswerte gekoppelte Stablecoins (z.B. Multi-Currency-Basket)
- E-Money Tokens (EMTs): An eine einzige Fiat-Währung gekoppelte Token (z.B. EUR-Stablecoin)
- Sonstige Krypto-Assets: Alle anderen, nicht anderweitig regulierten Krypto-Assets (u.a. Utility Token, Bitcoin, Ether)
Ausnahmen: Krypto-Assets, die als Finanzinstrumente gelten (MiFID II), CBDC, vollständig dezentralisierte Assets ohne Emittenten (vorläufig).
Kernanforderungen
- Whitepaper-Pflicht: Emittenten müssen ein standardisiertes Krypto-Asset-Whitepaper veröffentlichen
- CASP-Zulassung: Crypto-Asset Service Provider benötigen eine Zulassung durch die nationale Behörde
- Eigenkapitalanforderungen: CASPs je nach Dienstleistungsart (mind. 50.000–150.000 EUR)
- Stablecoin-Reserven: ARTs und EMTs müssen 1:1 durch liquide Reserven gedeckt sein
- Verbraucherschutz: Recht auf Rückzahlung von EMTs zum Nennwert
- Marktmissbrauchsverbot: Marktmanipulation und Insiderhandel bei erfassten Krypto-Assets verboten
- Umweltoffenlegung: Angaben zum Energieverbrauch des Konsensmechanismus