MROS — Meldestelle für Geldwäscherei
MROS ist die Schweizer Geldwäscherei-Meldestelle (Financial Intelligence Unit). Sie analysiert Verdachtsmeldungen und leitet Fälle an Strafbehörden weiter.
Zusammenfassung
Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) ist die Schweizer Financial Intelligence Unit (FIU), errichtet gemäss Art. 23 ff. GwG (5. Kapitel), und dem Bundesamt für Polizei (fedpol) angegliedert. Sie bildet das Scharnier zwischen Finanzintermediären und Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung.
- Entgegennahme von Verdachtsmeldungen: Meldungen von Finanzintermediären gemäss GwG
- Analyse: Finanzielle Nachrichtengewinnung und Auswertung von Meldungen
- Weiterleitung: Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden bei hinreichendem Verdacht
- Internationale Kooperation: Mitglied der Egmont Group (globales FIU-Netzwerk)
- Statistik und Berichte: Jährliche Tätigkeitsberichte über Meldungen und Trends
Geschichte
MROS wurde 1998 gemäss Art. 23 ff. GwG (5. Kapitel) gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Geldwäschereigesetzes (GwG) errichtet und trat im selben Jahr der Egmont Group bei. Als operationelle FIU erhielt sie den Auftrag, Verdachtsmeldungen von Finanzintermediären zentral zu analysieren und an kantonale oder eidgenössische Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.
Die FATF-Evaluierungen 2005 und 2016 führten zu Empfehlungen, die Meldekultur zu stärken und die Ressourcen der MROS auszubauen. Am 1. Januar 2020 wurde die neue Meldeplattform goAML eingeführt, welche die bisherige Online-Meldelösung ablöste. Weitere GwG-Anpassungen erfolgten im Rahmen der FINIG-Begleitgesetzgebung (2020), mit der insbesondere die Aufsicht über unabhängige Vermögensverwalter und Trustees neu geregelt wurde.
Geltungsbereich
Meldepflichtige gegenüber MROS sind alle dem GwG unterstellten Finanzintermediäre (bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung):
- Banken und Effektenhändler
- Versicherungsunternehmen (bei Lebensversicherungen mit Sparanteil)
- Unabhängige Vermögensverwalter und Trustees
- Kasinos und Spielbanken
- Geld- und Wertübertragungsdienstleister
- Händler bei Barzahlungen über CHF 100’000
Kernanforderungen
- Pflicht zur Einreichung einer Verdachtsmeldung bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung
- Vermögenssperre: automatisch 5 Arbeitstage, verlängerbar durch MROS um bis zu 20 weitere Arbeitstage (Art. 10 GwG)
- Geheimhaltungspflicht gegenüber dem Kunden (kein Tipping-off)
- Nutzung des sicheren Online-Meldeportals (goAML)
- Erhalt eines Empfangsbestätigungs- und ggf. Erstreckungsbescheids von MROS
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
"MROS — Meldestelle für Geldwäscherei" war als Thema "Jurisdiktion" klassifiziert. Korrekt ist "AML-KYC". Nationale Gesetze und Behörden werden nach ihrem Fachgebiet klassifiziert, nicht als Jurisdiktion. Länderprofile werden als Jurisdiktion klassifiziert.
Alle Details auf der Errata-Seite →8 Korrekturen:
- MROS Egmont-Beitritt war 1998, nicht 2012
- GwG-Revision 2021: Bargeldgrenze CHF 15'000 noch nicht in Kraft
- MROS-Verdachtsmeldungen 2023: Zahl 'ueber 8000' ist falsch
- Egmont-Beitrittsdatum falsch: 2012 statt 1998
- GwG-Revision 2021: Senkung Bargeldgrenze auf CHF 15'000 wurde vom Parlament abgelehnt
- GwG-Revision 2021 in key_dates und last_amended irrefuehrend
- goAML-Einfuehrung war 2020, nicht 2019
- Grammatikfehler: 'neues Meldeplattform' statt 'neue Meldeplattform'
3 Praezisierungen.
2 Anmerkungen.