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Länder & Behörden

FINMA — Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

FINMA ist die integrierte Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde. Sie beaufsichtigt Banken, Versicherungen, Börsen und weitere Finanzintermediäre.

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Zusammenfassung

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist die integrierte Schweizer Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt. Sie wurde am 1. Januar 2009 durch das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) errichtet und vereint die früheren Behörden EBK (Banken), BPV (Versicherungen) und KONTROLLSTELLE GwG unter einem Dach.

  • Bankaufsicht: Erteilung und Entzug von Bankenbewilligungen, laufende Überwachung
  • Versicherungsaufsicht: Schutz der Versicherungsnehmer, Solvenzprüfung
  • Märkte: Börsenaufsicht, Kontrolle des Effektenhandels
  • Enforcement: Durchsetzungsmassnahmen bei Verstössen
  • GwG-Aufsicht: Überwachung der Geldwäschereibekämpfung

Geschichte

Vor der Gründung der FINMA existierten drei separate Aufsichtsbehörden: die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) für Banken und Börsen (seit 1935), das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) für Versicherungen sowie die Kontrollstelle GwG. Die Finanzkrise 2007/08 und der internationale Druck zur Stärkung der Finanzmarktaufsicht beschleunigten die Integration.

Das FINMAG trat am 22. Juni 2007 in Kraft (Abstimmung), die FINMA nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 2009 auf. Seither wurden ihre Kompetenzen durch FIDLEG und FINIG (2020) weiter ausgebaut, insbesondere im Bereich der Verhaltensaufsicht und der Bewilligung unabhängiger Vermögensverwalter.

Geltungsbereich

FINMA beaufsichtigt direkt oder indirekt alle regulierten Finanzintermediäre in der Schweiz:

  • Banken (inkl. Kantonalbanken, Raiffeisenbanken, Auslandsbanken)
  • Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen
  • Börsen und multilaterale Handelssysteme
  • Effektenhändler und Wertpapierhäuser
  • Kollektive Kapitalanlagen und deren Verwalter
  • Unabhängige Vermögensverwalter und Trustees (seit 2020)
  • Finanzmarktinfrastrukturen (Zahlungssysteme, CCPs)

Kernanforderungen

  • Bewilligungspflicht vor Aufnahme der Tätigkeit als Finanzintermediär
  • Einhaltung der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften (Banken)
  • Jährliche Einreichung von Geschäftsberichten und regulatorischen Meldungen
  • Bestellung einer anerkannten Prüfgesellschaft (Aufsichtsprüfung)
  • Compliance mit GwG und FINMA-Rundschreiben zu GwG
  • Anzeigepflicht bei wesentlichen Änderungen (Geschäftsmodell, Eigentümerstruktur)

Korrekturen & Errata

2026-QA-183 Korrektur 20. März 2026
Taxonomie-Klassifikation korrigiert: Jurisdiktion → Finanzmarkt

"FINMA — Eidgenössische Finanzmarktaufsicht" war als Thema "Jurisdiktion" klassifiziert. Korrekt ist "Finanzmarkt". Nationale Gesetze und Behörden werden nach ihrem Fachgebiet klassifiziert, nicht als Jurisdiktion. Länderprofile werden als Jurisdiktion klassifiziert.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 20. März 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]