ViDA – VAT in the Digital Age (EU-Reform)
ViDA modernisiert das EU-Mehrwertsteuersystem durch digitale Echtzeit-Meldepflichten, Plattform-Haftung und Single VAT Registration – gestaffelte Umsetzung 2025–2035 (E-Invoicing ab 2030, Plattform-Haftung ab 2028).
Zusammenfassung
VAT in the Digital Age (ViDA) ist ein umfassendes Reformpaket der Europäischen Kommission zur Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems. ViDA wurde im Dezember 2022 vorgeschlagen, im November 2024 politisch geeinigt und am 11. März 2025 vom Rat formell verabschiedet. Die Umsetzung erfolgt gestaffelt von 2025 bis 2035.
- Drei Pfeiler: Digitale Meldepflichten (DRR), Plattform-Wirtschaft und Single VAT Registration (SVR)
- Echtzeit-Reporting: Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und transaktionsbasierte Meldung für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze (ab Juli 2030)
- Plattform-Haftung: Digitale Plattformen in den Bereichen Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung werden als «deemed supplier» behandelt (ab Juli 2028)
- SVR: One-Stop-Shop-Ausweitung für alle B2C-Umsätze in der EU (ab Januar 2027)
Geschichte
Das bestehende EU-MwSt.-System basiert auf der Mehrwertsteuerrichtlinie von 2006 und war für eine zunehmend digitale und plattformbasierte Wirtschaft nicht mehr geeignet. Die Kommission bezifferte die jährliche MwSt.-Lücke (VAT Gap) in der EU auf 99 Mrd. EUR (VAT Gap Report 2023, Bezugsjahr 2020), wovon ein erheblicher Teil auf grenzüberschreitenden Betrug und die Plattformwirtschaft entfällt.
Im Dezember 2022 legte die Kommission das ViDA-Paket vor, das drei miteinander verknüpfte Reformpfeiler enthält. Die Verhandlungen im Rat verliefen schwierig, da insbesondere die Plattform-Regelungen umstritten waren (Estland, Irland, Deutschland hatten Einwände).
Im November 2024 einigten sich die EU-Finanzminister auf einen politischen Kompromiss. Das Europäische Parlament stimmte dem Paket am 12. Februar 2025 zu. Der Rat verabschiedete ViDA am 11. März 2025 formell als Gesetzespaket bestehend aus drei Rechtsakten: Richtlinie (EU) 2025/516 (Änderung der MwSt.-Richtlinie 2006/112/EG), Verordnung (EU) 2025/517 (Änderung der Verwaltungszusammenarbeitsverordnung 904/2010) und Durchführungsverordnung (EU) 2025/518 (Änderung der Durchführungsverordnung 282/2011). Das Paket wurde am 25. März 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 12. April 2025 in Kraft. Die Umsetzung erfolgt gestaffelt: SVR-Erweiterung (Energie-B2C) ab Januar 2027, Deemed-Supplier- und OSS-Regeln ab Juli 2028, E-Invoicing für grenzüberschreitende B2B-Umsätze ab Juli 2030, volle E-Invoicing-Harmonisierung ab Januar 2035.
Geltungsbereich
ViDA betrifft alle in der EU mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, insbesondere:
- B2B-Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Umsätzen: Pflicht zur E-Rechnungsstellung und digitaler Transaktionsmeldung (ab Juli 2030)
- Digitale Plattformen: Marktplätze für Kurzzeitvermietung (Airbnb-Modell) und Personenbeförderung (Uber-Modell) als deemed supplier (ab Juli 2028; Mitgliedstaaten können bis Januar 2030 aufschieben)
- Fernverkäufe und B2C: Unternehmen, die grenzüberschreitend an EU-Verbraucher verkaufen, können alle MwSt.-Pflichten über einen einzigen One-Stop-Shop abwickeln
- Intra-EU-Transfers: Meldepflichten auch für konzerninterne Verbringungen
Kernanforderungen
- E-Invoicing (Pfeiler 1): Ab 1. Juli 2030 verpflichtend für grenzüberschreitende B2B-Lieferungen — strukturiertes digitales Format (EN 16931). Volle Harmonisierung des E-Invoicing-Systems ab 1. Januar 2035.
- Digitale Transaktionsmeldung: Nahezu in Echtzeit (bis zu 2 Arbeitstage nach Rechnungsstellung) an die nationale Steuerbehörde
- Deemed Supplier (Pfeiler 2): Plattformen für Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung erheben MwSt. als Leistungserbringer (ab 1. Juli 2028). Mitgliedstaaten können die Umsetzung bis 1. Januar 2030 aufschieben. Plattformen können befreit werden, wenn der zugrunde liegende Lieferant die KMU-MwSt.-Regelung nutzt.
- Single VAT Registration (Pfeiler 3): One-Stop-Shop-Erweiterung auf Fernverkäufe, Lieferungen mit Installation, Energie-B2C und konzerninterne Warenbewegungen (ab 1. Juli 2028). Das bestehende Call-Off-Stock-Regime (eingeführt 2020) wird abgeschafft.
- IOSS-Verbesserungen: Verbesserungen am Import One-Stop-Shop (IOSS) für E-Commerce
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
9 Korrekturen:
- effective_date 2028-01-01 ist irrefuehrend — gestaffelte Umsetzung 2025-2035
- key_date 2023-07-01 'OSS-Erweiterung' ist nicht belegt und vermutlich falsch
- key_date 2025-07-01 'Erste ViDA-Massnahmen: SVR-Erweiterungen' ist falsch
- Formelle Verabschiedung war am 11. Maerz 2025, nicht am 1. Januar 2025
- MwSt.-Luecke war 99 Mrd. EUR (2020), nicht 'ueber 90 Mrd. EUR'
- E-Invoicing-Pflicht fuer grenzueberschreitende B2B-Umsaetze ab 1. Juli 2030, nicht 2028
- key_date 2028-01-01 fuer E-Invoicing ist falsch — Pfeiler 1 gilt ab 1. Juli 2030
- Status 'proposed' ist falsch — ViDA wurde am 11. Maerz 2025 formell verabschiedet
- official_url gibt HTTP 404 zurueck
4 Aktualisierungen:
- Wichtige key_dates fehlen: EP-Abstimmung, OJ-Veroeffentlichung, Inkrafttreten
- Offizielle Gesetzestitel fehlen im Eintrag
- history/summary behaupten 'Umsetzung ab 2025' und 'Kernpflichten ab 2028' — veraltet
- history_de/en erwaehnt 'formelle Verabschiedung Anfang 2025' — muss praezisiert werden
2 Praezisierungen.
2 Anmerkungen.