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MwSt/VAT (ViDA)

Import One-Stop-Shop (IOSS) – MWST auf Niedrigstwert-Importe

Der IOSS vereinfacht die MWST-Abwicklung für Importe geringwertiger Waren (bis 150 EUR) aus Drittländern in die EU und schafft die frühere MWST-Freigrenze für Kleinsendungen ab.

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Zusammenfassung

Der Import One-Stop-Shop (IOSS) ist ein seit dem 1. Juli 2021 geltendes EU-Verfahren, das die Mehrwertsteuererhebung auf Sendungen mit einem Sachwert von bis zu 150 EUR vereinfacht, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden. Gleichzeitig wurde die frühere MWST-Befreiung für Importe bis 22 EUR abgeschafft.

  • Ziel: Gleiche MWST-Belastung für EU-Anbieter und Drittlandanbieter (level playing field)
  • Funktionsweise: MWST wird im Voraus bei der Bestellung erhoben; Einfuhr erfolgt MWST-frei
  • Schwellenwert: 150 EUR Sachwert pro Sendung
  • Verpflichtung zur Registrierung: Entweder direkt oder über einen EU-Intermediär

Geschichte

Vor 2021 galt eine MWST-Befreiung für Einfuhren mit einem Wert bis zu 22 EUR, was zu massivem Missbrauch führte – insbesondere durch Drittlandsanbieter, die den Warenwert absichtlich zu niedrig deklarierten. Schätzungen der EU-Kommission zufolge entgingen den Mitgliedstaaten jährlich Milliarden an MWST-Einnahmen.

Die Reform wurde durch die Richtlinie (EU) 2017/2455 und die ergänzende Richtlinie (EU) 2019/1995 beschlossen. Ursprünglich für den 1. Januar 2021 geplant, trat die Regelung wegen der COVID-19-Pandemie erst am 1. Juli 2021 in Kraft. Für Nicht-EU-Anbieter ist die Registrierung in einem EU-Mitgliedstaat oder die Benennung eines Intermediärs erforderlich.

Geltungsbereich

Der IOSS gilt für:

  • Sendungen mit einem Sachwert bis zu 150 EUR
  • Einfuhren aus Drittländern oder -gebieten
  • B2C-Transaktionen (Endverbraucher in der EU)
  • Elektronische Schnittstellen/Marktplätze als deemed supplier (Art. 14a MwSt-Richtlinie)

Nicht anwendbar bei:

  • Waren, die der Verbrauchsteuer unterliegen (z. B. Alkohol, Tabak)
  • Sendungen mit einem Wert über 150 EUR (normales Zollverfahren)
  • B2B-Transaktionen

Hinweis: Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige 150-EUR-Zollbefreiung für importierte Kleinsendungen. IOSS-relevante Waren unterliegen dann zusätzlich zur MWST auch Zollabgaben.

Kernanforderungen

  • IOSS-Registrierung im gewählten EU-Mitgliedstaat (oder über Intermediär für Nicht-EU-Unternehmen)
  • Erhebung und Ausweis der MWST des Bestimmungsmitgliedstaats beim Verkauf
  • Monatliche IOSS-MWST-Erklärung
  • Übermittlung der IOSS-Nummer an die Zollbehörde für zollfreie Einfuhr
  • Getrennte Aufzeichnung der IOSS-Umsätze (10-jährige Aufbewahrungspflicht)
  • Intermediärpflicht für Nicht-EU-Unternehmen ohne Amtshilfeabkommen im Bereich MWST (derzeit nur Norwegen)
  • Deemed-Supplier-Regel (Art. 14a MwSt-Richtlinie): Elektronische Schnittstellen (Marktplätze), die Fernverkäufe importierter Waren bis 150 EUR vermitteln, gelten als Lieferer und müssen die MWST erheben und über IOSS abführen

Vorgänger

ViDA

Nachfolger

ViDA

Verwandte Frameworks

ViDAOSS

Korrekturen & Errata

2026-QA-217 Präzisierung 20. März 2026
Doppelte Verbindung entfernt: ioss→oss (oss→ioss bleibt)

Bidirektionale Duplikate bereinigt.

Alle Details auf der Errata-Seite →
2026-QA-094 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: Import One-Stop-Shop (IOSS) – MWST auf Niedrigstwert-Importe

3 Korrekturen:
- Falsches Datum fuer COVID-19-Verschiebung in key_dates
- meta_desc_de: 'Zollfreigrenze' statt 'MWST-Freigrenze'
- Offizielle URL liefert 404-Fehler
3 Aktualisierungen:
- Fehlende ViDA-Eintraege in key_dates
- Fehlender Hinweis auf Abschaffung der 150-EUR-Zollbefreiung ab Juli 2026
- last_amended veraltet — ViDA-Aenderungen fehlen
3 Praezisierungen.
1 Anmerkung.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 27. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]