EU E-Invoicing (elektronische Rechnungsstellung)
EU-weit verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im Rahmen der ViDA-Initiative – Anforderungen, Fristen und technische Standards für Unternehmen.
Zusammenfassung
Die EU E-Invoicing-Pflicht ist ein zentrales Element der Initiative VAT in the Digital Age (ViDA) und verpflichtet Unternehmen, Rechnungen im B2B-Bereich grenzüberschreitend in strukturierter elektronischer Form auszustellen und zu empfangen. Ziel ist die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, die Verringerung des MWST-Gap sowie die Modernisierung des Steuererhebungssystems in der EU.
- Verpflichtung: Strukturierte E-Rechnungen für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU
- Standard: Auf EN 16931 basierendes Format (z. B. UBL, CII)
- Zeitplan: Schrittweise Einführung ab 2025, vollständige Pflicht ab 2030 geplant
- Verknüpfung: Direkt verbunden mit dem Digital Reporting Requirements (DRR)-System unter ViDA
Geschichte
E-Invoicing im öffentlichen Beschaffungswesen war in der EU bereits durch die Richtlinie 2014/55/EU geregelt, die B2G-E-Rechnungen in standardisierter Form vorschrieb. Für den privaten Sektor (B2B) existierten lange keine einheitlichen EU-weiten Vorgaben; einzelne Mitgliedstaaten wie Italien (seit 2019 mit FatturaPA) oder Frankreich (seit 2026 eingeführt) agierten als Vorreiter.
Mit dem ViDA-Paket, das die Europäische Kommission im Dezember 2022 vorschlug und das nach intensiven Ratsverhandlungen 2024 politisch vereinbart wurde, wird E-Invoicing erstmals als verpflichtende EU-weite Grundlage für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen festgeschrieben. Die Richtlinie 2006/112/EG (MwSt-Systemrichtlinie) wird entsprechend angepasst.
Geltungsbereich
Die E-Invoicing-Pflicht unter ViDA gilt zunächst für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Für rein inländische Transaktionen können die Mitgliedstaaten eigene Regelungen treffen, wobei eine schrittweise Angleichung erwartet wird. Nicht erfasst sind B2C-Transaktionen und Kleinunternehmer unterhalb der nationalen Schwellenwerte.
Kernanforderungen
- Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen im EN-16931-konformen Format
- Echtzeit- oder Nahezu-Echtzeit-Übermittlung an nationale Behörden (Digital Reporting)
- Empfangspflicht: Unternehmen müssen E-Rechnungen annehmen können
- Archivierungspflicht gemäß nationalem Steuerrecht (mind. 10 Jahre)
- Keine generelle Zustimmungspflicht des Empfängers mehr (Abkehr von bisherigem opt-in)
Vorgänger
Korrekturen & Errata
einvoice (28,298) und dst-uk (28,292) hatten nur 6 Grad Abstand. einvoice auf lat 26 verschoben.
Alle Details auf der Errata-Seite →2 Korrekturen:
- effective_date 2025-01-01 ist irrefuehrend — EU-weite E-Invoicing-Pflicht gilt erst ab Juli 2030
- official_url gibt HTTP 404 zurueck — Seite nicht mehr erreichbar
1 Aktualisierung:
- last_amended sollte auf 2025 aktualisiert werden — ViDA wurde Anfang 2025 formal angenommen