Zeitstrahl 2001
Das Jahr 2001 markiert zwei Wendepunkte: Der Start des IRS QI-Programms und die Reformen der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung (AML/CFT) nach den Terroranschlägen vom 11. September verändern die globale Finanzregulierung.
Zusammenfassung
Das Jahr 2001 ist ein Schlüsseljahr der globalen Finanzregulierung. Es brachte mehrere epochale Ereignisse, die die internationale Steuer- und Geldwäschebekämpfung nachhaltig prägten:
- QI-Programm (Januar 2001): Der IRS führte das Qualified Intermediary-Programm ein, das erstmals eine systematische US-Quellensteuererhebung auf Auslandskonten ermöglichte
- 9/11 und USA PATRIOT Act (Oktober 2001): Die Terroranschläge lösten eine globale Welle verschärfter AML/CFT-Gesetze aus; der US PATRIOT Act revolutionierte die internationale Zusammenarbeit in der Geldwäschebekämpfung
- FATF Special Recommendations: Die FATF erweiterte ihre 40 Empfehlungen um 8 Sonderempfehlungen zur Terrorismusfinanzierung
- EU 2. Geldwäscherichtlinie (Dezember 2001): Die Richtlinie 2001/97/EG erweiterte den Anwendungsbereich der Geldwäschebekämpfung auf Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und weitere Berufsgruppen
Geschichte
Das QI-Programm des IRS trat am 1. Januar 2001 in Kraft. Es verpflichtete ausländische Finanzinstitute, die in US-Wertpapieren handelten, zur Identifizierung ihrer Kunden und zur Abführung der korrekten US-Quellensteuer. Dies war ein wichtiger Vorläufer der systematischen Zusammenarbeit mit ausländischen Finanzinstituten, auf dessen Infrastruktur FATCA (2010) später aufbaute.
Am 11. September 2001 erschütterten die Terroranschläge auf New York und Washington die Welt. Am 28. September 2001 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1373, die alle UN-Mitgliedstaaten verpflichtete, die Terrorismusfinanzierung unter Strafe zu stellen, Vermögen von Terroristen einzufrieren und den Informationsaustausch zu verstärken. Diese Resolution bildete die völkerrechtliche Grundlage für viele nachfolgende nationale AML/CFT-Gesetze.
Am 26. Oktober 2001 verabschiedete der US-Kongress den Uniting and Strengthening America by Providing Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism Act of 2001 (USA PATRIOT Act). Dieser Akt weitete die Befugnisse zur Überwachung von Finanztransaktionen dramatisch aus und verpflichtete ausländische Banken mit US-Konten zur Zusammenarbeit.
Die FATF verabschiedete auf einer ausserordentlichen Plenarsitzung am 29.–30. Oktober 2001 ihre 8 Sonderempfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (später auf 9 erweitert), die den globalen AML-Standard erheblich verschärften. Die Sonderempfehlung I verwies dabei direkt auf die UN-Resolution 1373.
Im Oktober 2001 veröffentlichte auch der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht das Grundsatzpapier Customer Due Diligence for Banks, das erstmals umfassende internationale Standards für die Kundenidentifizierung (KYC/CDD) im Bankensektor festlegte und von vielen nationalen Aufsichtsbehörden als Referenz herangezogen wurde.
Am 4. Dezember 2001 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Zweite EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie 2001/97/EG) an. Sie erweiterte den Anwendungsbereich der Ersten Geldwäscherichtlinie (91/308/EWG) erheblich auf Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler und Händler hochwertiger Güter.
Geltungsbereich
Die regulatorischen Neuerungen von 2001 betrafen:
- Ausländische Finanzinstitute mit US-Wertpapiergeschäft (QI-Programm)
- US-amerikanische und internationale Banken (PATRIOT Act, Section 311/312/313/319)
- Alle FATF-Mitgliedstaaten (Special Recommendations)
- Hawala-Netzwerke und alternative Überweisungssysteme (erstmals reguliert)
- Non-Profit-Organisationen (als potenzielle Kanäle für Terrorismusfinanzierung)
- EU-Mitgliedstaaten: Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler und Händler hochwertiger Güter (2. Geldwäscherichtlinie)
Kernanforderungen
- QI-Abkommen: Ausländische Banken mit US-Wertpapiergeschäft müssen QI-Vereinbarung mit IRS abschließen
- PATRIOT Act Section 312: Enhanced Due Diligence für Korrespondenzkonten und Privatbankkonten ausländischer Institutionen
- FATF SR I–VIII: Kriminalisierung von Terrorismusfinanzierung, Einfrieren von Vermögen, Meldepflichten für Überweisungen
- Suspicious Activity Reports (SARs): Ausweitung der SAR-Pflichten auf neue Finanzintermediäre
Nachfolger
Korrekturen & Errata
1 Korrektur:
- FATF-Sonderempfehlungen: Datum 31.10.2001 falsch, korrekt ist 29./30.10.2001
2 Aktualisierungen:
- Fehlend: EU 2. Geldwaescherichtlinie (2001/97/EG) vom Dezember 2001
- Fehlend: UN-Sicherheitsratsresolution 1373 vom 28. September 2001
3 Praezisierungen.
2 Anmerkungen.