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Transparenz

Öffentliches Country-by-Country Reporting (Public CbCR)

Die EU-Richtlinie zur öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung verpflichtet grosse Unternehmen, Steuer- und Finanzinformationen nach Ländern öffentlich zugänglich zu machen.

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Zusammenfassung

Das öffentliche Country-by-Country Reporting (Public CbCR) ist eine EU-Transparenzpflicht, die grosse multinationale Unternehmen verpflichtet, bestimmte Finanz- und Steuerinformationen aufgeschlüsselt nach Ländern öffentlich zugänglich zu machen. Es handelt sich um die öffentliche Variante des bisher nur behördeninternen OECD-CbCR (BEPS Aktionspunkt 13). Die Richtlinie (EU) 2021/2101 ändert die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU durch Einfügung der Artikel 48a bis 48g.

  • Schwellenwert: Konsolidierter Jahresumsatz über 750 Millionen EUR in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
  • Offenzulegende Informationen: Umsatzerlöse, Gewinn/Verlust vor Ertragsteuern, gezahlte Ertragsteuern, aufgelaufene Ertragsteuern, Mitarbeiterzahl auf Vollzeitäquivalentbasis, einbehaltene Gewinne, Art der Geschäftstätigkeit
  • EU + nicht kooperative Steuergebiete: Vollständige Aufschlüsselung für EU-Staaten und Steuergebiete aus Anhang I und II der Ratsschlussfolgerungen zu nicht kooperativen Steuergebieten; aggregiert für restliche Länder
  • Veröffentlichungspflicht: Im Unternehmensregister und auf der Website

Geschichte

Public CbCR war über Jahre politisch umstritten: Während das Europäische Parlament die Massnahme unterstützte, blockierten einige Mitgliedstaaten im Rat die Verabschiedung. Der Durchbruch kam im Juni 2021, als eine qualifizierte Mehrheit im Rat erzielt wurde. Die Richtlinie (EU) 2021/2101 wurde am 1. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht.

Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 22. Juni 2023 umsetzen. Der erste Berichtszeitraum begann für Geschäftsjahre ab dem 22. Juni 2024. Die Richtlinie ändert die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU durch Einfügung der Artikel 48a bis 48g und schafft damit eine öffentliche Berichtspflicht, die neben dem vertraulichen OECD-CbCR (umgesetzt in der EU durch DAC4, Richtlinie 2016/881/EU) besteht.

Geltungsbereich

Berichtspflichtig sind:

  • Mutterunternehmen mit Sitz in der EU, deren konsolidierter Umsatz 750 Mio. EUR übersteigt
  • EU-Tochtergesellschaften oder EU-Zweigniederlassungen von Nicht-EU-Muttergesellschaften, wenn diese die Schwelle überschreiten

Ausgenommen sind Mutterunternehmen und Einzelunternehmen, die der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) unterliegen und in ihrem Bericht nach Art. 89 CRD IV alle Tätigkeiten abdecken, einschliesslich solcher, die nicht unter Teil III Titel I Kapitel 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 fallen.

Kernanforderungen

  • Jährlicher Bericht mit länderbezogenen Angaben zu: Umsatzerlöse, Gewinn/Verlust vor Ertragsteuern, gezahlte Ertragsteuern (auf Cash-Basis), aufgelaufene Ertragsteuern, Mitarbeiterzahl auf Vollzeitäquivalentbasis, einbehaltene Gewinne, Art der Geschäftstätigkeit, Name/Geschäftsjahr/Währung/Tochtergesellschaften
  • Getrennte Angaben für jeden EU-Mitgliedstaat und jedes Steuergebiet aus Anhang I (Schwarze Liste) und Anhang II (Graue Liste) der Ratsschlussfolgerungen zu nicht kooperativen Steuergebieten
  • Aggregierte Angaben für alle sonstigen Länder
  • Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite (kostenlos, maschinenlesbar) und Einreichung im Handelsregister; die Kommission legt per Durchführungsrechtsakt eine gemeinsame Berichtsvorlage und elektronische Formate fest (Art. 48c(4))
  • Veröffentlichung innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag des betreffenden Geschäftsjahres (Art. 48d(1))
  • Aufbewahrung für mindestens 5 Jahre
  • Mitgliedstaaten können eine zeitweise Aufschiebung bestimmter Offenlegungsposten für bis zu 5 Jahre gestatten (Safeguard-Klausel, Art. 48c(6)), sofern die Offenlegung die Geschäftsposition ernsthaft beeinträchtigen würde; für nicht kooperative Steuergebiete (Anhang I und II) ist keine Aufschiebung zulässig
  • Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung; der Abschlussprüfer muss im Bestätigungsvermerk angeben, ob das Unternehmen berichtspflichtig war und ob der Bericht veröffentlicht wurde (Art. 48f)

Verwandte Frameworks

CbCRTransparenzEU DAC

Korrekturen & Errata

2026-QA-123 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: Öffentliches Country-by-Country Reporting (Public CbCR)

5 Korrekturen:
- Fehlender Offenlegungsposten: Art der Geschaeftstaetigkeit
- AIFMD/UCITS-Ausnahme nicht in der Richtlinie enthalten
- Eigenkapital ist kein Offenlegungsposten der Richtlinie
- Richtlinie aendert 2013/34/EU, nicht DAC4 (2016/881/EU)
- summary_de: 'kumulierte Steuer nach Laendern' ist kein korrekter Offenlegungsposten
7 Praezisierungen.
4 Anmerkungen.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 25. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]