FinfraG — Finanzmarktinfrastrukturgesetz
FinfraG reguliert Finanzmarktinfrastrukturen wie Börsen, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister in der Schweiz und setzt G20-Reformen um.
Zusammenfassung
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) trat am 1. Januar 2016 in Kraft und stellt den modernen Regulierungsrahmen für Finanzmarktinfrastrukturen in der Schweiz dar. Es setzt die Beschlüsse des G20-Gipfels von Pittsburgh (2009) zur Reform des OTC-Derivatemarkts um und bringt die Schweiz auf ein mit EMIR und dem US-Dodd-Frank-Act vergleichbares Niveau.
- Börsen und Handelsplätze: Bewilligungspflicht und Betriebsanforderungen
- Zentrale Gegenparteien (CCPs): Anerkennung, Eigenkapital, Risikomanagement
- Transaktionsregister: Pflicht zur Meldung von Derivatetransaktionen
- Zentrale Wertpapierdepots (CSDs): Regulierung der Wertpapierverwahrung
- OTC-Derivate: Clearing-Pflicht, Meldepflicht, Besicherungspflicht
- Marktverhalten: Insiderhandel- und Marktmanipulationsverbote
Geschichte
Die Finanzkrise 2007/08 offenbarte die systemischen Risiken des ausserbörslichen (OTC-)Derivatemarkts. Auf dem G20-Gipfel in Pittsburgh 2009 verpflichteten sich die führenden Volkswirtschaften, standardisierte OTC-Derivate zentral zu clearen, an Transaktionsregister zu melden und – wo möglich – auf organisierten Handelsplätzen zu handeln.
Die Schweiz reagierte mit dem FinfraG, das am 19. Juni 2015 vom Parlament verabschiedet und per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt wurde. Es löste die bisherigen Börsenregelungen (BEHG) ab und erweiterte den Regulierungsrahmen erheblich auf CCPs, CSDs und Derivatemärkte. Die EU-Äquivalenzanerkennung für Schweizer Handelsplätze lief Ende 2019 aus und wurde nicht verlängert, was zu erheblichen Marktverschiebungen führte.
Geltungsbereich
FinfraG gilt für:
- Börsen und multilaterale/organisierte Handelssysteme
- Zentrale Gegenparteien (CCPs)
- Zentrale Wertpapierdepots (CSDs)
- Transaktionsregister
- Zahlungssysteme (systemrelevante)
- Finanzmarktteilnehmer (Banken, Effektenhändler) bei OTC-Derivaten
- Emittenten (Transparenz- und Offenlegungspflichten)
Kernanforderungen
- Bewilligung/Anerkennung: Finanzmarktinfrastrukturen benötigen FINMA-Bewilligung oder -Anerkennung
- Clearing-Pflicht: Standardisierte OTC-Derivate müssen über zugelassene CCPs gecleart werden
- Meldepflicht: Alle Derivatetransaktionen müssen an ein anerkanntes Transaktionsregister gemeldet werden
- Besicherungspflicht (Margining): Variation Margin und Initial Margin für nicht zentral geclearte Derivate
- Marktverhalten: Verbote für Insiderhandel und Marktmanipulation, Meldepflicht bei Verdacht
- Offenlegung: Transparenzpflichten bei bedeutenden Beteiligungen an börsenkotierten Unternehmen
- Angebotspflicht: Pflichtangebot bei Überschreiten von 33⅓% Stimmrechtsanteil
Korrekturen & Errata
"FinfraG — Finanzmarktinfrastrukturgesetz" war als Thema "Jurisdiktion" klassifiziert. Korrekt ist "Finanzmarkt". Nationale Gesetze und Behörden werden nach ihrem Fachgebiet klassifiziert, nicht als Jurisdiktion. Länderprofile werden als Jurisdiktion klassifiziert.
Alle Details auf der Errata-Seite →4 Korrekturen:
- Clearing-Pflicht trat am 1. September 2018 in Kraft, nicht am 3. Januar 2018
- EU-Aequivalenz lief am 30. Juni 2019 aus, nicht 'Ende 2019'
- last_amended ist veraltet: FinfraG wurde zuletzt am 1. Februar 2024 geaendert
- official_url verweist auf FinfraV (Verordnung) statt FinfraG (Gesetz)
3 Aktualisierungen:
- Fehlende key_date: FinfraG-Aenderung Art. 152a per 1. Februar 2024
- Fehlende Entwicklung: FinfraG-Revision 2024 (Vernehmlassung)
- Fehlende Entwicklung: Aufhebung der Boersenschutzmassnahme per 1. Mai 2025