Digital Services Tax – Globaler Überblick
Überblick über unilaterale Digitalsteuern weltweit: Frankreich, UK, Österreich, Spanien u.a. besteuern Umsätze digitaler Plattformen mit 2–7,5 %.
Zusammenfassung
Die Digital Services Tax (DST) bezeichnet unilaterale nationale Steuern auf Umsätze aus bestimmten digitalen Dienstleistungen. DSTs wurden eingeführt, weil das bestehende internationale Steuersystem es großen Technologieunternehmen ermöglichte, in Märkten erhebliche Gewinne zu erzielen, ohne dort nennenswert Steuern zu zahlen.
- Zielgruppe: Große Technologiekonzerne mit erheblichem Digitalumsatz (meist globale Schwellenwerte ≥ 750 Mio. EUR)
- Typische DST-Aktivitäten: Online-Werbung, digitale Marktplätze, Datenverkauf, soziale Netzwerke
- Steuersätze: 3 % (Kanada) bis 7,5 % (Türkei), häufig 2–3 %
- OECD-Lösung: Pillar One soll DSTs mittelfristig ablösen — Zeitplan mehrfach verschoben
Geschichte
Die Debatte über die Besteuerung der Digitalwirtschaft entfachte sich Mitte der 2010er Jahre, als Medienberichte zeigten, dass US-Technologiekonzerne wie Google, Amazon, Facebook und Apple (GAFA) trotz erheblicher europäischer Umsätze kaum Körperschaftsteuern in Europa zahlten.
Frankreich preschte 2019 als erstes großes Land mit einer DST vor. Die EU-Kommission scheiterte mit einem eigenen DST-Vorschlag (2018) am Widerstand einzelner Mitgliedstaaten. Daraufhin führten viele EU-Länder unilateral DSTs ein: Österreich, Spanien, Italien, Ungarn u. a.
Die USA drohten mit Vergeltungszöllen auf Waren aus DST-Ländern (Section 301). Unter dem Druck der OECD/G20-Inclusive-Framework-Verhandlungen suspendierten die meisten Länder ihre DSTs 2021 vorübergehend — reaktivierten sie aber, als das OECD Pillar One-Zeitplan ins Stocken geriet. Kanada führte seine DST im Juni 2024 rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 ein, nachdem sich das Pillar-One-Abkommen wiederholt verzögerte.
Im Januar 2025 verschärfte die neue US-Administration unter Präsident Trump die Haltung gegenüber DST-Ländern erheblich. Die USA drohten mit konkreten Vergeltungszöllen im Rahmen von Section 301 gegen Länder mit aktiven DSTs. Der OECD-Pillar-One-Zeitplan wurde erneut auf Ende 2025 verschoben, wobei eine Einigung zunehmend unsicher erscheint. Mehrere Länder — darunter Frankreich, das Vereinigte Königreich und Kanada — bekräftigten, ihre DSTs so lange aufrechtzuerhalten, bis eine multilaterale Lösung in Kraft tritt.
Geltungsbereich
DSTs richten sich typischerweise an Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten:
- Globaler Umsatz: Mind. 750 Mio. EUR/USD Gesamtumsatz (häufig)
- Lokaler Digitalumsatz: Bestimmter nationaler Schwellenwert (z. B. 25 Mio. EUR in Frankreich, 25 Mio. GBP im Vereinigten Königreich) — die lokalen Schwellenwerte variieren international erheblich
Erfasste Aktivitäten (variiert nach Land):
- Online-Werbung (Suchmaschinenwerbung, Bannerwerbung)
- Digitale Intermediärsdienste (Marktplätze, App Stores)
- Übertragung von Nutzerdaten
- Social-Media-Plattformen
Streaming, Softwareverkauf und SaaS sind in den meisten DST-Ländern ausgenommen.
Kernanforderungen
- Registrierungspflicht: Unternehmen, die den Schwellenwert überschreiten, müssen sich im jeweiligen Land registrieren
- Umsatzermittlung: Aufteilung des globalen Digitalumsatzes auf lokale Märkte (User-Location-Basis)
- Quartals-/Jahreserklärung: Meldung des steuerpflichtigen Digitalumsatzes
- Doppelbesteuerungsrisiko: DSTs sind häufig nicht auf Körperschaftsteuern anrechenbar
- Transfer Pricing: Dokumentation zur Abgrenzung lokal erzielter Digitalumsätze
Korrekturen & Errata
4 Korrekturen:
- Kanadischer DST-Satz wird als 1,5% angegeben — korrekt ist 3%.
- 'nachdem das Pillar-One-Abkommen scheiterte' ist uebertrieben — Pillar One wurde verzoegert, nicht formal gescheitert.
- Kanada-DST: Rueckwirkung ab 01.
- Datum fuer franzoesische DST (2019-01-01) irrefuehrend — Gesetz wurde erst am 24.
1 Aktualisierung:
- Update fuer 2025/2026 fehlt (Trump 2.
5 Praezisierungen.
3 Anmerkungen.