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Digitalsteuern

Taxe sur les services numériques (TSN) – Frankreich

Frankreichs 3%-Digitalsteuer auf Online-Werbung und Marktplätze gilt seit 2019 für Unternehmen mit ≥750 Mio. EUR Gesamtumsatz und ≥25 Mio. EUR Frankreichumsatz.

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Zusammenfassung

Die Taxe sur les services numériques (TSN) ist eine französische Sondersteuer von 3 % auf Umsätze aus bestimmten digitalen Dienstleistungen, die in Frankreich erbracht werden. Sie wurde am 24. Juli 2019 durch das Gesetz Nr. 2019-759 verkündet und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2019.

  • Steuersatz: 3 % auf den in Frankreich generierten Digitalumsatz
  • Schwellenwerte: Globaler Jahresumsatz ≥ 750 Mio. EUR und französischer Digitalumsatz ≥ 25 Mio. EUR
  • Erfasste Dienste: Digitale Intermediationsplattformen (Marktplätze) und zielgerichtete Online-Werbung
  • Steuerbehörde: Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP, französische Steuerverwaltung)

Geschichte

Frankreich war das erste große Industrieland, das eine eigenständige Steuer auf digitale Dienstleistungen einführte. Die Steuer wird im öffentlichen Diskurs häufig als „GAFA-Steuer“ bezeichnet (nach Google, Apple, Facebook, Amazon) und betrifft rund 30 Unternehmen weltweit. Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire leitete das Gesetzgebungsverfahren, nachdem auf EU-Ebene der Kommissionsvorschlag COM(2018) 148 für eine gemeinsame Digitalsteuer keine einstimmige Zustimmung im Rat fand und Frankreich sich zu einem unilateralen Vorgehen entschloss.

Nach der Verkündung des Gesetzes am 24. Juli 2019 drohten die USA mit Vergeltungszöllen von 25 % auf französische Waren (Wein, Käse, Handtaschen) gemäß Section 301 des US Trade Act. Auf dem G7-Gipfel in Biarritz im August 2019 einigten sich Frankreich und die USA auf einen Waffenstillstand: Frankreich setzte die TSN-Zahlungen für das Jahr 2019 aus, bis eine multilaterale Lösung vorliegen würde.

Obwohl das OECD Inclusive Framework im Oktober 2021 eine Einigung über das Zwei-Säulen-Modell erzielte, verzögert sich die Umsetzung von Pillar One. Frankreich erhebt die TSN daher seit 2021 weiterhin regulär. Im Kontext der Pillar-One-Verhandlungen bleibt die TSN eines der meistdiskutierten Beispiele für unilaterale Digitalsteuern.

Geltungsbereich

Die TSN erfasst zwei Kategorien digitaler Dienstleistungen:

  • Digitale Intermediation: Mehrseitige Plattformen, die Nutzer verbinden (z.B. Amazon Marketplace, Airbnb, Uber) — Besteuerung erfolgt auf den in Frankreich erzielten Transaktionsumsatz
  • Zielgerichtete Online-Werbung: Werbung, die auf Basis von Nutzerdaten personalisiert wird (z.B. Google Ads, Facebook Ads)

Ausgenommen: Streaming, Cloud Computing, reine E-Commerce-Verkäufe (direkter Produktverkauf ohne Marktplatzfunktion), Dienste zur Bereitstellung digitaler Inhalte, regulierte Zahlungsdienste und beaufsichtigte Handelsplattformen.

Kernanforderungen

  • Registrierung: Unternehmen ohne Niederlassung in der EU müssen einen Fiskalvertreter in Frankreich bestellen
  • Steuerliche Basis: Der in Frankreich lokalisierte Anteil der weltweiten Digitalumsätze (anteilig nach Nutzerstandort)
  • Erklärungspflicht: Jährliche Steuererklärung bis April des Folgejahres
  • Vorauszahlungen: Zwei Vorauszahlungen pro Jahr — erste Rate im Juni, zweite Rate im Dezember
  • Keine Anrechnung: TSN ist grundsätzlich nicht auf andere Steuern anrechenbar
  • Dokumentationspflicht: Nachweis der Umsatzaufteilung nach geographischen Märkten
  • Sanktionen: Bei Nichterklärung oder verspäteter Zahlung drohen Zuschläge und Verzugszinsen gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Code général des impôts

Verwandte Frameworks

DSTAmount A🇫🇷 FR

Korrekturen & Errata

2026-QA-064 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: Taxe sur les services numériques (TSN) – Frankreich

1 Korrektur:
- Promulgationsdatum ist 24.
5 Praezisierungen.
7 Anmerkungen.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 24. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]