Pillar 1 Amount A — Neuverteilung von Residualgewinnen
Amount A (Pillar 1) begründet Besteuerungsrechte für Marktstaaten auf Residualgewinne großer, hochprofitabler multinationaler Konzerne.
Zusammenfassung
Amount A ist das Kernelement von OECD Pillar 1 und schafft ein völlig neues, nexusunabhängiges Besteuerungsrecht für Marktstaaten. Es soll sicherstellen, dass große, hochprofitable multinationale Konzerne auch in Ländern Steuern zahlen, in denen sie erhebliche wirtschaftliche Aktivität entfalten und Umsätze erzielen, ohne dort physisch präsent zu sein. Amount A ist grundsätzlich sektorunabhängig und erfasst alle Branchen, wobei bestimmte regulierte Finanzdienstleister und Rohstoffunternehmen ausgenommen sind.
- Erfasst MNE-Gruppen mit globalem Umsatz über 20 Mrd. EUR und Profitabilität über 10 %
- 25 % der Residualgewinne (Gewinne über 10 % Profitmarge) werden an Marktstaaten umverteilt
- Umsatzschwelle für Marktstaaten: 1 Mio. EUR (250.000 EUR für kleinere Volkswirtschaften)
- Ersetzt bestehende Digital Services Taxes (DST) und ähnliche Maßnahmen
- Wird durch ein multilaterales Übereinkommen (MLC) implementiert
Geschichte
Die Debatte über die Besteuerung digitaler Unternehmen führte in den 2010er-Jahren zur Einführung unilateraler Digital Services Taxes in mehreren Ländern. Als Reaktion darauf startete das OECD/G20 Inclusive Framework 2019 das Unified-Approach-Projekt, aus dem später Pillar 1 Amount A entstand. Im Oktober 2021 einigten sich 136 Staaten auf das Grundkonzept. Im Rahmen dieser Einigung wurde ein DST-Standstill-Abkommen vereinbart, das die Einführung neuer unilateraler Digitalsteuern vorerst unterbinden sollte. Der Textentwurf des Multilateralen Übereinkommens (MLC) wurde im Oktober 2023 fertiggestellt und zur Unterzeichnung aufgelegt.
Allerdings sind die Verhandlungen zur tatsächlichen Unterzeichnung ins Stocken geraten. Die ursprüngliche Unterzeichnungsfrist (Mitte 2024) verstrich ebenso wie die verlängerte Frist (Ende 2024). Im Januar 2025 lehnte die Trump-Administration das MLC explizit ab, was die Zukunft von Amount A erheblich in Frage stellt. Das DST-Moratorium lief aus, und mehrere Staaten führten ihre Digital Services Taxes wieder ein oder erweiterten sie.
Geltungsbereich
Amount A erfasst multinationale Konzerne, die folgende Schwellenwerte überschreiten:
- Konsolidierter Jahresumsatz über 20 Mrd. EUR (in einer Übergangsphase zunächst 20 Mrd., dann möglicherweise 10 Mrd.)
- Globale Vorsteuerprofitabilität über 10 % (Gewinn/Umsatz)
- Bestimmte regulierte Finanzdienstleister und Rohstoffunternehmen sind ausgenommen
Marktstaaten erhalten ein Besteuerungsrecht, wenn ihr Umsatzanteil die relevante Schwelle überschreitet und die Residualgewinne des Konzerns positiv sind.
Im Gegenzug verpflichteten sich die teilnehmenden Staaten im Rahmen eines DST-Standstill Agreements, keine neuen Digital Services Taxes einzuführen. Dieses Moratorium ist seit Ende 2023 ausgelaufen.
Kernanforderungen
- Konsolidierter Gruppenumsatz > 20 Mrd. EUR
- Globale Profitabilität > 10 % vor Steuern
- Umsatz im Marktstaat > 1 Mio. EUR (250.000 EUR für kleinere Volkswirtschaften)
- Abschluss des Multilateralen Übereinkommens und nationale Ratifikation
- Einstellung/Nichteinführung von Digital Services Taxes als Gegenleistung
- Vereinfachtes Streitbeilegungsverfahren für zugeteilte Gewinne
Vorgänger
Korrekturen & Errata
2 Korrekturen:
- Falsches Datum fuer Unified Approach: Mai 2019 ist Programme of Work
- official_url verwendet veraltetes OECD-URL-Format
5 Aktualisierungen:
- Fehlender Hinweis auf DST-Moratorium
- Fehlender Key Date: Programme of Work Mai 2019
- Fehlende Key Dates: MLC-Unterzeichnungsfrist und Verlaengerungen
- Fehlende Related-Verknuepfung zu Amount B
- history: US-Rueckzug 2025 koennte praeziser sein
4 Praezisierungen.