DAC 8 – Meldepflichten für Kryptowerte-Dienstleister (EU-CARF-Umsetzung)
DAC 8 implementiert den OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) auf EU-Ebene und verpflichtet Kryptowerte-Dienstleister ab 2026 zur Meldung.
Zusammenfassung
Geschichte
Geltungsbereich
DAC 8 gilt für Kryptowerte-Dienstleister (CASPs), die im EU-Binnenmarkt tätig sind, unabhängig von ihrem Sitz. Drittstaats-CASPs unterliegen einer Registrierungspflicht in einem Mitgliedstaat. Erfasst sind Kunden (natürliche Personen und Unternehmen), die steuerlich in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind und Kryptowerte-Transaktionen oberhalb bestimmter Schwellenwerte durchführen.
Kernanforderungen
- Erhebung und Verifizierung von Kundendaten (KYC/AML-konform) sowie Steueridentifikationsnummern.
- Jährliche Meldung von Transaktionsdaten (Wert, Art, Anzahl) aggregiert per Nutzer an die nationale Steuerbehörde bis 31. Januar des Folgejahres.
- Automatischer Austausch der gemeldeten Daten zwischen den Mitgliedstaaten bis 28. Februar des Folgejahres.
- Gleichzeitige CRS-Änderungen: Finanzinstitute müssen auch Kryptowerte in CRS-Meldungen einbeziehen, sofern diese unter ihre Verwahrung fallen.
- Sanktionen bei Nichtmeldung oder unvollständiger Meldung (nationale Umsetzung, Mindeststandards vorgegeben).
Vorgänger
Korrekturen & Errata
5 Korrekturen:
- NFT-Ausschluss ist falsch — bestimmte NFTs sind erfasst
- Austauschfrist 28. Februar ist falsch — korrekt ist 30. September
- Falsches Datum des EU-Kommissionsvorschlags: Oktober statt Dezember 2022
- Falsches Datum der Veroeffentlichung im EU-Amtsblatt: Dezember 2024 statt Oktober 2023
- Meldefrist 31. Januar war nur im Entwurf — finale Richtlinie sieht 9 Monate vor
2 Aktualisierungen:
- Fehlende Uebergangsperiode bis 1. Juli 2026 fuer volle Compliance
- 12 Mitgliedstaaten haben Umsetzungsfrist verpasst (Januar 2026)