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Finanzmarktregulierung

Basel III/IV — Finales Reformpaket der Bankenregulierung

Das finale Basel-III-Reformpaket (2017) stärkt die Kapitalanforderungen mit Output-Floors, überarbeiteten Standardansätzen und stufenweiser Umsetzung bis 2028.

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Zusammenfassung

Das finale Basel-III-Reformpaket — häufig als «Basel IV» bezeichnet — wurde am 7. Dezember 2017 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) veröffentlicht und stellt den Abschluss der nach der Finanzkrise begonnenen Regulierungsreformen dar. Es adressiert die übermässige Variabilität der risikogewichteten Aktiva (RWA), die durch die Verwendung interner Modelle entstanden war.

Kernstück ist der Output-Floor von 72,5%: Die RWA aus internen Modellen dürfen nicht unter 72,5% der nach Standardansätzen berechneten RWA fallen. Daneben wurden die Standardansätze für Kredit-, Markt- und operationelles Risiko grundlegend überarbeitet, die Leverage Ratio für global systemrelevante Banken (G-SIBs) um einen Puffer ergänzt und der CVA-Rahmen reformiert.

Die Umsetzung erfolgt weltweit uneinheitlich: Die EU hat das Paket mit CRR III (Verordnung 2024/1623) und CRD VI (Richtlinie 2024/1619) per 1. Januar 2025 implementiert, mit einem stufenweisen Output-Floor bis 2030. Die UK PRA hat ihre Basel-3.1-Umsetzung auf Januar 2027 verschoben, und in den USA haben Fed, OCC und FDIC Anfang 2026 überarbeitete Basel-III-Vorschläge vorgestellt, die die Anforderungen gegenüber dem Entwurf von 2023 deutlich reduzieren.

Geschichte

Nach der Finanzkrise 2007–2009 veröffentlichte der BCBS im Dezember 2010 das ursprüngliche Basel-III-Rahmenwerk mit verschärften Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen. Da erhebliche Unterschiede bei der Berechnung der RWA durch bankinterne Modelle festgestellt wurden, begann der Ausschuss 2012 mit einer umfassenden Überarbeitung der Risikogewichtungsregeln.

Am 7. Dezember 2017 verabschiedete der BCBS die finalen Standards mit einer ursprünglichen Umsetzungsfrist ab 1. Januar 2022. Die COVID-19-Pandemie führte zu einer Verschiebung auf den 1. Januar 2023, mit stufenweiser Einführung des Output-Floors bis 2028. Tatsächlich liegt die Umsetzung in vielen Jurisdiktionen deutlich dahinter: Die EU hat CRR III/CRD VI am 19. Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlicht (anwendbar ab 1. Januar 2025); die FRTB-Marktrisikoanforderungen wurden per Delegiertem Rechtsakt zunächst auf den 1. Januar 2026 und im Juni 2025 erneut auf den 1. Januar 2027 verschoben. Die UK PRA hat ihre Umsetzung auf Januar 2027 verschoben. Per September 2025 hatten laut BCBS-Dashboard erst 8 von 20 Mitgliedsjurisdiktionen das Rahmenwerk vollständig implementiert.

Geltungsbereich

Das finale Basel-III-Reformpaket richtet sich an international tätige Banken und wird durch nationale bzw. regionale Gesetzgeber in verbindliches Recht umgesetzt:

  • Kreditrisiko: Überarbeiteter Standardansatz (SA-CR) mit granulareren Risikogewichten und eingeschränkter Nutzung externer Ratings; reformierter IRB-Ansatz mit Einschränkungen für bestimmte Portfolien (z.B. Wegfall des A-IRB für grosse Unternehmen).
  • Marktrisiko: Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) mit überarbeitetem Standardansatz und internem Modellansatz, inklusive neuer Grenze zwischen Handels- und Bankbuch.
  • Operationelles Risiko: Neuer Standardansatz (SA-OR) ersetzt alle bisherigen Ansätze; basiert auf dem Business Indicator und historischen Verlusten.
  • Output-Floor: RWA aus internen Modellen dürfen 72,5% der nach Standardansätzen berechneten RWA nicht unterschreiten (stufenweise Einführung).
  • Leverage Ratio: G-SIB-Puffer von 50% des risikobasierten G-SIB-Puffers kommt zur Mindest-Leverage-Ratio von 3% hinzu.

Kernanforderungen

  • Output-Floor: Aggregierte RWA aus internen Modellen müssen mindestens 72,5% der nach Standardansätzen berechneten RWA betragen; stufenweise Einführung von 50% (2025 in der EU) bis 72,5% (2030).
  • Kreditrisiko-Standardansatz: Differenziertere Risikogewichte, z.B. Aufteilung von Immobilienkrediten nach Loan-to-Value, und Due-Diligence-Pflichten statt automatischer Übernahme externer Ratings.
  • IRB-Einschränkungen: Wegfall des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes für Forderungen an grosse Unternehmen, Banken und andere Finanzinstitute; Mindest-PDs und -LGDs eingeführt.
  • FRTB: Überarbeiteter Standardansatz basierend auf Sensitivitäten; interner Modellansatz mit Expected-Shortfall-Methodik und Desk-Level-Genehmigung.
  • Operationelles Risiko: Einheitlicher Standardansatz ersetzt alle bisherigen Modelle; kombiniert den Business Indicator Component mit dem Internal Loss Multiplier.
  • CVA-Risiko: Neuer Rahmen mit Basis- und Standardansatz; fortgeschrittener Ansatz nur für Institute mit genehmigtem FRTB-Modell.
  • Leverage Ratio: Minimum 3% plus G-SIB-Aufschlag; strengere Berechnung der Gesamtexposure-Messgrösse.

Vorgänger

Basel Committee

Nachfolger

CRD/CRR

Korrekturen & Errata

2026-QA-239 Aktualisierung 29. Mai 2026
EU-FRTB-Verschiebung veraltet — zweite Verschiebung auf 1. Januar 2027 fehlt

Die History-Felder geben an, die FRTB-Marktrisikoanforderungen seien in der EU 'auf 2026' verschoben worden (erste Verschiebung). Im Juni 2025 beschloss die EU-Kommission per Delegiertem Rechtsakt eine weitere Verschiebung auf den 1. Januar 2027.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 29. Mai 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]