Enhanced Due Diligence (EDD)
Enhanced Due Diligence (EDD): verschärfte Sorgfaltspflichten für Hochrisikokunden — PEPs, Korrespondenzbanken und Kunden aus Hochrisikoländern.
Zusammenfassung
Enhanced Due Diligence (EDD) bezeichnet die verschärften Sorgfaltsmassnahmen, die Finanzinstitute bei Kunden mit erhöhtem Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiko anzuwenden haben. EDD geht über die Standardanforderungen der CDD hinaus und umfasst tiefgehende Hintergrundprüfungen, erweiterte Quellenanalysen und intensivierte laufende Überwachung.
- Risikobasierte Auslöser: Anwendung bei PEPs, Korrespondenzbanken, Hochrisikojurisdiktionen, ungewöhnlich komplexen Transaktionen
- Vertiefte Hintergrundrecherche: Erweiterte Prüfung der Herkunft von Vermögen und Mittelherkunft
- Senior-Management-Genehmigung: Geschäftsbeziehungen mit Hochrisikokunden erfordern oft Zustimmung der Führungsebene
- Verstärkte Transaktionsüberwachung: Häufigere und detailliertere Überprüfung der Kontobewegungen
- Intensivierte Dokumentation: Umfangreichere Aufzeichnungspflichten als bei Standard-CDD
Geschichte
EDD entstand als Reaktion auf die Erkenntnis, dass ein einheitlicher Sorgfaltsmassstab dem unterschiedlichen Risikopotenzial verschiedener Kundengruppen nicht gerecht wird. Die FATF formalisierte das Konzept der risikobasierten Differenzierung und verschärfte die EDD-Anforderungen in ihrer grundlegenden Revision von 2003. Mit der dritten EU-Geldwäscherichtlinie (2005) wurde EDD für bestimmte Hochrisikosituationen verbindlich vorgeschrieben. Aufsehenerregende Geldwäscheskandale — darunter der Danske Bank-Skandal (2018) und der Fall Troika Laundromat — führten zu einer weiteren Verschärfung der EDD-Anforderungen, insbesondere für Korrespondenzbanken und PEPs. Im Juni 2024 wurde das EU-AML-Paket verabschiedet, das die EDD-Anforderungen in einer direkt anwendbaren Verordnung (AMLR) harmonisiert und die richtlinienbasierten Regelungen langfristig ablöst.
Geltungsbereich
EDD gilt weltweit in allen Jurisdiktionen mit FATF-konformer AML-Gesetzgebung. Verpflichtete Unternehmen sind Banken, Wertpapierfirmen, andere regulierte Finanzintermediäre sowie bestimmte nicht-finanzielle Berufsgruppen (DNFBPs: Rechtsanwälte, Notare, Immobilienmakler, Buchhalter, Kasinos). Pflichtauslöser sind u. a.: politisch exponierte Personen (PEPs), Korrespondenzbankverhältnisse, Kunden aus FATF-gelisteten Hochrisikoländern, anonyme oder komplexe Transaktionsstrukturen.
Kernanforderungen
- Erweiterte Identitätsprüfung und Prüfung der Mittelherkunft (Source of Funds / Source of Wealth)
- Genehmigung durch das Senior Management vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung
- Verstärkte und häufigere Transaktionsüberwachung
- Regelmässige Überprüfung und Aktualisierung der Kundenprofile
- Dokumentation der angewandten EDD-Massnahmen und der Risikoentscheidungen
- Für Korrespondenzbanken: Einholung ausreichender Informationen über das Respondent-Institut
Korrekturen & Errata
1 Korrektur:
- effective_date falsch: 2005-12-26 basiert auf falschem 3AMLD-Datum
1 Aktualisierung:
- last_amended sollte auf 2024-06-19 aktualisiert werden (EU-AML-Paket)
1 Praezisierung.