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Anti-Vermeidung - BEPS

BEPS Action 5: Bekaempfung schaedlicher Steuerpraktiken (Substanz und Transparenz)

BEPS Action 5 (Mindeststandard): Substanzerfordernisse fuer Praeferenzregime und verpflichtender Informationsaustausch ueber steuerliche Rulings.

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Zusammenfassung

Action 5 bekaempft schaedliche Steuerpraktiken, insbesondere Praeferenzregime (z.B. IP-Boxen, Holding-Regime) ohne substanzielle wirtschaftliche Aktivitaet und mangelnde Transparenz bei Steuervorbescheiden (Rulings).

  • Mindeststandard - verbindlich fuer Mitglieder des Inclusive Framework
  • Substanzanforderung: nexusbasierter Ansatz fuer IP-Regimes
  • Verpflichtender spontaner Informationsaustausch ueber steuerliche Rulings
  • Peer-Review durch das Forum on Harmful Tax Practices (FHTP)
  • Jaehrliche Ueberpruefung von Praeferenzregimen

Geschichte

Die OECD bekaempft schaedliche Steuerpraktiken seit dem Bericht von 1998 „Harmful Tax Competition: An Emerging Global Issue“. Das Forum on Harmful Tax Practices (FHTP) ueberprueft seither Regime. BEPS Action 5 modernisierte diesen Ansatz durch den nexusbasierten Ansatz fuer IP-Boxen und Rulings-Transparenz.

Der Abschlussbericht 2015 definierte den Nexus-Ansatz: nur Einkommen aus IP, das durch eigene F&E-Aktivitaeten entstand, qualifiziert fuer die verguenstigte Besteuerung. Neue IP-Regimes mussten ab Verabschiedung dem Nexus-Ansatz entsprechen. Bestehende IP-Regimes wurden fuer neue Steuerzahler ab 30. Juni 2016 gesperrt; bestehende Nutzer erhielten Bestandsschutz bis 30. Juni 2021. Der Rulings-Austausch startete ab dem 1. April 2016.

Bis 2024 hat das FHTP ueber 300 Praeferenzregime in mehr als 140 Jurisdiktionen ueberprueft. Zahlreiche Regimes wurden als schaedlich eingestuft und daraufhin geaendert oder abgeschafft. Der Peer-Review-Rahmen wurde kontinuierlich erweitert und umfasst mittlerweile auch Nicht-IP-Regimes.

Geltungsbereich

Action 5 als Mindeststandard gilt fuer alle Mitglieder des Inclusive Framework. Betroffen sind:

  • Staatliche Praeferenzregime (verguenstigte Steuerstaetze fuer bestimmte Einkommensarten)
  • IP-Boxen und aehnliche geistige Eigentumsregime
  • Holdingregime und Finanzzentren
  • Grenzueberschreitende Rulings: Praeferenzregime-Rulings, unilaterale APAs, Abwaertsanpassungen, Betriebsstaetten-Rulings, Conduit-Rulings, Rulings zur Doppelbesteuerungsentlastung

Kernanforderungen

  • Nexus-Ansatz: IP-Regimes nur fuer Einkommen aus eigener oder qualifizierter F&E-Aktivitaet
  • Spontaner Informationsaustausch ueber Rulings mit betroffenen Staaten (innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung)
  • Jaehrlicher Peer-Review der nationalen Praeferenzregime durch das FHTP
  • Schaffung von Registern fuer Rulings (Transparenzrahmen)
  • Abschaffung oder substanzielle Ueberarbeitung schaedlicher Regimes

Vorgänger

BEPS

Korrekturen & Errata

2026-QA-030 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: BEPS Action 5: Bekaempfung schaedlicher Steuerpraktiken (Substanz und Transparenz)

3 Korrekturen:
- IP-Regime-Anpassungsfrist falsch: Ende 2016 statt differenzierter Uebergangsfristen
- Rulings-Austausch-Startdatum falsch: 1. Januar statt 1. April 2016
- key_dates: IP-Regime-Frist 2016-12-31 ist falsch
2 Aktualisierungen:
- last_amended-Datum veraltet: 2023-01-01 statt aktuellerem Peer-Review-Stand
- official_url verwendet veraltetes OECD-URL-Format
2 Praezisierungen.
2 Anmerkungen.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 24. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]