SAFE – EU-Richtlinienvorschlag gegen Beihilfe-Ermöglicher
SAFE ist ein EU-Kommissionsvorschlag, der Intermediäre (Berater, Banken, Anwälte) für die Erleichterung aggressiver Steuergestaltung und Steuerhinterziehung haftbar machen soll.
Zusammenfassung
SAFE (Securing the Activity Framework of Enablers) ist ein im Jahr 2023 von der EU-Kommission angekündigter und im Dezember 2023 vorgeschlagener Richtlinienrahmen, der darauf abzielt, Enabler – also Intermediäre wie Steuerberater, Anwälte, Buchhalter, Banken und andere Dienstleister – für die Unterstützung bei aggressiver Steuerplanung oder Steuerhinterziehung durch EU-Steuerpflichtige haftbar zu machen.
- Zielgruppe: Drittlandsbasierte Enabler (Nicht-EU-Intermediäre), die EU-Steuerpflichtigen bei der Steuervermeidung helfen
- Massnahmen: Sanktionen, Sorgfaltspflichten, Registrierungspflichten für Drittlands-Enabler
- Abgrenzung zu DAC6: DAC6 erfasst EU-Intermediäre; SAFE zielt auf Drittlands-Enabler ohne EU-Präsenz
- Status: Vorschlag; parlamentarische und Ratsberatungen laufen
Geschichte
SAFE entstand als Reaktion auf die Erkenntnis, dass bestehende EU-Massnahmen gegen aggressive Steuerplanung – insbesondere die DAC6-Meldepflichten für Intermediäre und die ATAD-Regelungen – eine Lücke aufweisen: Sie erfassen nur Intermediäre mit EU-Nexus. Nicht-EU-Intermediäre, die EU-Steuerpflichtigen bei der Steuerminimierung helfen, bleiben ausserhalb des Anwendungsbereichs.
Die Ankündigung erfolgte im Rahmen des EU-Steuertransparenzpakets 2023. Der formelle Richtlinienvorschlag (COM(2023) 886) wurde am 12. Dezember 2023 veröffentlicht. SAFE ergänzt DAC6 und DAC7 im breiteren Rahmen des EU-Kampfes gegen Steuervermeidung und ist Teil des Arbeitsprogramms der neuen Kommission unter Präsidentin von der Leyen II.
Geltungsbereich
SAFE richtet sich – anders als DAC6 – primär an:
- Drittlandsbasierte Enabler (Intermediäre ohne EU-Sitz oder -Betriebsstätte), die Gestaltungen für EU-Steuerpflichtige entwickeln oder umsetzen
- Gestaltungen, die zu aggressiver Steuerplanung oder Steuerhinterziehung durch EU-Steuerpflichtige führen
Im Gespräch sind auch Massnahmen gegen EU-ansässige Enabler, die über Drittlandsstrukturen agieren. Die genaue Abgrenzung ist Gegenstand der laufenden Ratsberatungen.
Kernanforderungen
- Due-Diligence-Pflichten für Drittlands-Enabler in Bezug auf EU-Steuerpflichtige Kunden
- Registrierungspflicht oder Benennung eines EU-Vertreters für Drittlands-Enabler bei Überschreitung von Aktivitätsschwellen
- Sanktionen: Zivilrechtliche Haftung, Geldstrafen, mögliche Marktausschlüsse (z. B. Verbot EU-öffentliche Aufträge)
- Zusammenarbeit mit EU-Steuerbehörden (automatischer Informationsaustausch)
- Verbotsliste bestimmter Gestaltungstypen (analog zu DAC6-Hallmarks)
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
2 Korrekturen:
- Scope erwaehnt Trilogverhandlungen — SAFE unterliegt aber dem besonderen Gesetzgebungsverfahren
- Offizielle URL gibt 404-Fehler zurueck
1 Aktualisierung:
- Status und Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens moeglicherweise veraltet
3 Praezisierungen.
1 Anmerkung.