LOB – Limitation on Benefits (Beschränkung der Abkommensberechtigung)
Die LOB ist eine regelbasierte Anti-Missbrauchsklausel, die unter Artikel 7 Absatz 4 des MLI als optionale Ergänzung zum PPT (Principal Purpose Test) in Steuerabkommen aufgenommen werden kann und Abkommensvorteile an nicht qualifizierte Personen versagt.
Zusammenfassung
Die Limitation on Benefits (LOB)-Klausel ist eine objektive, regelbasierte Anti-Missbrauchsregel für Steuerabkommen, die unter Artikel 7 Absatz 4 des MLI als optionale Ergänzung zum Principal Purpose Test (PPT) implementiert werden kann. Artikel 7 MLI («Prevention of Treaty Abuse») regelt primär den PPT; die vereinfachte LOB ist darin als zusätzliche Option enthalten. Das LOB-Konzept entstammt ursprünglich der amerikanischen DBA-Politik und wurde in die BEPS-Massnahmen übernommen.
Die LOB versagt Abkommensvorteile für Personen, die bestimmte Qualifikationstests nicht erfüllen, und beschränkt damit den Kreis der Abkommensberechtigten auf Ansässige, die eine echte wirtschaftliche Verbindung zu dem betreffenden Staat haben. Im Gegensatz zum PPT — der die Absicht der Steuerpflichtigen prüft — stellt die LOB auf objektive, strukturelle Merkmale der Abkommensberechtigten ab.
Geschichte
Die LOB-Klausel hat ihren Ursprung in der amerikanischen Abkommenspolitik der 1980er-Jahre, die auf die Verhinderung von «Treaty Shopping» durch Briefkastengesellschaften in Drittstaaten abzielte:
- 1981: Erste Anti-Treaty-Shopping-Bestimmungen im US-DBA mit den Niederlanden (Vorläufer der LOB)
- 1989: Erste umfassende LOB-Klausel im heutigen Sinne im US-DBA mit Deutschland
- 1996: LOB erstmals im US-Musterabkommen (US Model Income Tax Convention) verankert
- 2006: Aktualisierte LOB im US-Musterabkommen 2006; Verbreitung in amerikanischen DBA-Netzwerken
- 2013: BEPS AP 6 untersucht LOB als eine mögliche Massnahme gegen Abkommensmissbrauch
- 2015: BEPS-Abschlussbericht AP 6 stellt LOB und PPT als gleichwertige Alternativen für den Mindeststandard vor
- 2017: MLI enthält in Artikel 7 Absatz 4 vereinfachte LOB-Bestimmung und gibt Jurisdiktionen verschiedene Optionen; vollständige LOB nur bilateral aushandelbar
- 2018 ff.: LOB-Klauseln treten durch MLI in Steuerabkommen in Kraft
Geltungsbereich
Die LOB-Klausel legt fest, welche Personen als «Qualified Persons» für Abkommensvorteile berechtigt sind:
- Qualified Person Tests: Natürliche Personen, Regierungen und politische Untergliederungen sind stets qualifiziert; Gesellschaften durch Börsennotierung (Publicly Traded Company Test), Eigentumsstruktur (Ownership Test) und Aktivitätstests
- Publicly Traded Company Test: Gesellschaft ist an einer anerkannten Börse kotiert und wird dort regelmässig gehandelt
- Ownership and Base Erosion Test: Gesellschaft gehört zu einem bestimmten Anteil Ansässigen der Vertragsstaaten und erfüllt keinen «Base Erosion»-Test
- Active Business Test: Gesellschaft übt im Ansässigkeitsstaat aktive Geschäftstätigkeit aus, aus der das Einkommen stammt
- Discretionary Relief: Steuerbehörde kann Abkommensvorteile auch nicht qualifizierten Personen gewähren
- Vereinfachte LOB im MLI: Das MLI enthält nur eine vereinfachte Version; eine vollständige LOB nach US-Muster muss bilateral vereinbart werden
Kernanforderungen
- Regelbasierter Ansatz: Im Gegensatz zum PPT stellt die LOB auf objektive Kriterien ab und erlaubt weniger Ermessen der Steuerbehörden
- Rechtssicherheit: Steuerpflichtige können vorab klären, ob sie die Qualifikationstests erfüllen
- BEPS-Mindeststandard: LOB zusammen mit PPT oder als vereinfachte LOB mit PPT-Auffangklausel kann den BEPS-Mindeststandard erfüllen
- Vollständige LOB: Eine vollständige LOB nach US-Muster erfüllt den Mindeststandard allein; im MLI ist jedoch nur eine vereinfachte Version enthalten
- Wechselwirkung PPT/LOB: Viele Jurisdiktionen kombinieren vereinfachte LOB mit PPT als Auffangklausel
- Dokumentationspflicht: Steuerpflichtige sollten nachweisen können, dass sie die jeweiligen Qualifikationstests erfüllen
Vorgänger
Korrekturen & Errata
1 Korrektur:
- official_url gibt HTTP 403 zurueck
1 Aktualisierung:
- last_amended ohne Erklaerung — MLI-Text seit 2017 unveraendert
3 Praezisierungen.
1 Anmerkung.