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Anti-Vermeidung - BEPS

BEPS Action 7: Verhinderung der kuenstlichen Vermeidung des Betriebsstaettenstatus

BEPS Action 7 aendert die Betriebsstaettendefinition im OECD-Musterabkommen, um Umgehung durch Kommissionaersstrukturen und spezifische Taetigkeitsausnahmen zu verhindern.

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Zusammenfassung

Multinationale Konzerne nutzen Strukturen, um in Laendern taetig zu sein, ohne dort eine Betriebsstaette zu begruenden und damit Koerperschaftsteuer zu zahlen. Action 7 schliesst diese Luecken in Art. 5 des OECD-Musterabkommens.

  • Ausweitung des Agentenbegriffs: Kommissionaersstrukturen begruenden Betriebsstaette
  • Einschraenkung der Ausnahmen fuer Vorbereitungs- und Hilfstaetigkeiten
  • Anti-Fragmentierungsregel gegen Aufspaltung einheitlicher Taetigkeiten
  • Umsetzung via MLI (Art. 12-15) oder bilaterale Verhandlungen
  • Kein Mindeststandard, aber weit verbreitete Umsetzung

Geschichte

Die klassische Betriebsstaettendefinition (Art. 5 OECD-MA) enthielt weit gefasste Ausnahmen fuer Vorbereitungs- und Hilfstaetigkeiten sowie enge Agentendefinitionen. Grosskonzerne (v.a. im Onlinehandel) nutzten Kommissionaersstrukturen, um Betriebsstaetten zu vermeiden.

Der Abschlussbericht 2015 empfahl Anpassungen des OECD-Musterabkommens. Diese flossen in die OECD-MA-Update 2017 ein. Das MLI enthaelt entsprechende Bestimmungen (Art. 12-15). Ergaenzende Leitlinien zu Gewinnzuordnung an neu entstehende Betriebsstaetten wurden 2018 publiziert.

Geltungsbereich

Action 7 betrifft alle multinationalen Konzerne, die Vertrieb, Dienstleistungen oder andere Aktivitaeten im Ausland ohne formale Niederlassung erbringen, insbesondere:

  • Kommissionaersstrukturen (Vertrieb ohne Eigentumsuebergang)
  • Digitale Dienstleistungsanbieter mit lokalen Infrastrukturen
  • Konzerne, die Taetigkeiten auf Tochtergesellschaften fragmentieren

Kernanforderungen

  • Neudefinition des Agentenbegriffs: abhaengige Agenten, die regelmaessig Vertraege abschliessen oder aushandeln, begruenden eine Betriebsstaette
  • Einschraenkung der Ausnahmeliste (Art. 5 Abs. 4): Taetigkeiten muessen wirklich vorbereitenden oder Hilfscharakter haben
  • Anti-Fragmentierungsregel: eng verbundene Taetigkeiten werden zusammengerechnet
  • Anpassung der Gewinnzuordnung an entstehende Betriebsstaetten
  • Vertragsaufspaltungsregel (Art. 14 MLI): zusammenhaengende Bauvertraege werden aggregiert, um den 12-Monats-Schwellenwert fuer Bau-Betriebsstaetten zu bestimmen

Vorgänger

BEPS

Verwandte Frameworks

BEPSMLI

Korrekturen & Errata

2026-QA-032 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: BEPS Action 7: Verhinderung der kuenstlichen Vermeidung des Betriebsstaettenstatus

4 Korrekturen:
- Agentendefinition veraltet: 'aushandeln' statt 'wesentliche Rolle'
- Tippfehler: Doppeltes 'k' in 'Grosskkonzerne'
- Tippfehler: 'Ausnameliste' statt 'Ausnahmeliste'
- Falscher Fachbegriff: 'hilfreich' statt 'Hilfscharakter'
1 Aktualisierung:
- official_url verwendet veraltete OECD-Pfadstruktur
3 Praezisierungen.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 24. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]