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Anti-Vermeidung - BEPS

BEPS Action 4: Beschraenkung der Gewinnverkuerzung durch Zinsabzuege und andere Finanzzahlungen

BEPS Action 4 empfiehlt eine Fixed-Ratio-Rule zur Beschraenkung des Nettozinsabzugs auf 10-30 % des EBITDA gegen Gewinnverlagerungen durch Fremdfinanzierung.

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Zusammenfassung

Unternehmen koennen durch konzerninterne Darlehen und Fremdfinanzierungsstrukturen Gewinne in Hochsteuerstaaten reduzieren und in Niedrigsteuergebiete verlagern. Action 4 empfiehlt eine einheitliche Zinsabzugsbeschraenkung basierend auf dem EBITDA.

  • Best-Practice-Ansatz: Nettozinsabzug begrenzt auf 10-30 % des steuerlichen EBITDA
  • Group-Ratio-Rule als Ergaenzung bei hoeherem Fremdfinanzierungsgrad des Konzerns
  • De-minimis-Schwellenwert zum Schutz kleinerer Unternehmen
  • Sonderregeln fuer Banken und Versicherungen
  • Kein Mindeststandard, aber weitgehend in EU (ATAD 1) umgesetzt

Geschichte

Viele Laender hatten vor BEPS Thin-Capitalization-Regeln mit unterschiedlichen Ansaetzen (feste Verschuldungsquoten, Fremdvergleichsprinzip). Diese Regeln waren leicht umgehbar. Der BEPS-Abschlussbericht 2015 empfahl den Wechsel zu einer einheitlichen EBITDA-basierten Regel.

2016 erschien ein aktualisierter Bericht mit Leitlinien zu Banken, Versicherungen und Public-Interest-Projekten. Die EU implementierte Action 4 mit der Zinsschranken-Regelung in ATAD 1 (Art. 4), anwendbar ab 2019 (mit Uebergangsoption bis 2024).

Seit 2017 ueberwacht das Inclusive Framework die Umsetzung. Ueber 40 Laender haben EBITDA-basierte Zinsschranken eingefuehrt (Stand 2025).

Geltungsbereich

Action 4 gilt primaer fuer Unternehmen in multinationalen Konzernen, die Zinsaufwendungen an verbundene oder unverbundene Parteien tragen. Laender koennen die Regeln auch auf Standalone-Unternehmen ausdehnen. Typische Vereinfachungen/Ausnahmen umfassen:

  • Standalone-Unternehmen (nach Ermessen des jeweiligen Landes, da geringeres BEPS-Risiko)
  • Unternehmen im Finanzsektor (mit angepassten Regeln)
  • Projekte im oeffentlichen Interesse (PPP-Strukturen)

Kernanforderungen

  • Nettozinsabzug begrenzt auf 10-30 % des steuerlichen EBITDA (Fixed Ratio Rule); die EU hat in ATAD Art. 4 eine Obergrenze von 30 % des EBITDA festgelegt
  • Optional: Group Ratio Rule (Konzernzinsquote als alternativer Massstab)
  • De-minimis-Schwelle (OECD-Empfehlung: 1-3 Mio. EUR Nettozinsaufwand); die EU hat in ATAD Art. 4 einen De-minimis von 3 Mio. EUR festgelegt
  • Carry-forward nicht abzugsfaehiger Zinsaufwendungen und ungenutzter Zinskapazitaet (Carry-back nur in wenigen Laendern)
  • Besondere Regeln fuer regulierte Finanzinstitute

Vorgänger

BEPS

Verwandte Frameworks

BEPSZinsschranke

Korrekturen & Errata

2026-QA-029 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: BEPS Action 4: Beschraenkung der Gewinnverkuerzung durch Zinsabzuege und andere Finanzzahlungen

3 Korrekturen:
- Widerspruch im Scope: Standalone-Unternehmen gleichzeitig ein- und ausgeschlossen
- Englischer Titel: 'via' statt 'Involving' (OECD-Originaltitel)
- Deutscher Titel stark verkuerzt: 'Base Erosion' und 'Other Financial Payments' fehlen
1 Aktualisierung:
- official_url verwendet veraltete OECD-Webseitenstruktur
2 Praezisierungen.
3 Anmerkungen.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 24. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]