BEPS Action 3: Effektive Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regeln)
BEPS Action 3 empfiehlt Bausteine fuer effektive CFC-Regeln, die verhindern, dass Gewinne in niedrig besteuerte Tochtergesellschaften verlagert werden.
Zusammenfassung
CFC-Regeln (Controlled Foreign Corporation) sollen verhindern, dass Steuerpflichtige Gewinne in niedrig besteuerte auslaendische Gesellschaften verlagern, ohne dass der Wohnsitzstaat des Anteilseigners darauf zugreift. Action 3 empfiehlt sechs Bausteine fuer effektive CFC-Regeln.
- Definition der CFC (Kontrolle, Schwellenwerte)
- Ausnahmen und Substanzerfordernisse
- Definition des CFC-Einkommens (vollstaendige oder teilweise Einbeziehung)
- Berechnung und Zuordnung von CFC-Einkommen
- Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Kein Mindeststandard - Empfehlungen sind flexibel
Geschichte
CFC-Regeln existierten bereits vor BEPS in vielen Laendern (USA seit 1962, Deutschland seit 1972), waren aber sehr unterschiedlich ausgestaltet und liessen erhebliche Schlupfloecher. Der BEPS-Aktionsplan 2013 zielte auf eine Harmonisierung der Grundprinzipien.
Der Abschlussbericht 2015 enthaelt detaillierte Empfehlungen, jedoch keinen Mindeststandard. Die EU hat mit ATAD 1 (2016) CFC-Regelungen als Mindeststandard fuer EU-Mitgliedstaaten eingefuehrt. Die im Dezember 2021 verabschiedeten GloBE Model Rules (Pillar Two) fuehren eine globale Mindeststeuer von 15 % ein. Die Income Inclusion Rule (IIR) baut konzeptionell auf CFC-Prinzipien auf und ergaenzt CFC-Regeln ab 2024 in zahlreichen Jurisdiktionen funktional.
Geltungsbereich
Action 3 richtet sich an Wohnsitzstaaten von Muttergesellschaften multinationaler Konzerne. Betroffen sind Strukturen, bei denen:
- Ein Steuerpflichtiger eine auslaendische Gesellschaft kontrolliert (typischerweise >50 % Stimmrechte/Kapital)
- Die auslaendische Gesellschaft einem niedrigen effektiven Steuersatz unterliegt
- Passiveinkuenfte (Zinsen, Dividenden, Lizenzen, bestimmte Dienstleistungen) oder — je nach Ansatz — ueberschuessige Gewinne bzw. saemtliche Einkuenfte der CFC anfallen
Kernanforderungen
- Definition einer kontrollierten auslaendischen Gesellschaft (CFC): Rechtsformerfordernisse und Kontrollschwellen
- Definition von Kontrollkriterien und Wesentlichkeitsschwellen
- Substanzausnahmen fuer echte wirtschaftliche Aktivitaeten
- Mindestbesteuerungsschwelle fuer CFC-Einkommen
- Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Anrechnung auslaendischer Steuern)
- Spezifische Einkommensdefinition fuer CFC-Zwecke
Korrekturen & Errata
3 Korrekturen:
- last_amended Datum falsch und semantisch fragwuerdig
- Tippfehler in scope_de: Passiveinuenfte statt Passiveinkuenfte
- official_url gibt HTTP 403 zurueck — veraltetes OECD-URL-Format
2 Aktualisierungen:
- Fehlender Hinweis auf Pillar Two / GloBE als Ergaenzung zu CFC-Regeln
- Leeres successors-Array — Pillar Two und ATAD-CFC fehlen
2 Praezisierungen.