BEPS Action 2: Neutralisierung der Wirkungen hybrider Gestaltungen
BEPS Action 2 bekaempft hybride Gestaltungen mit doppelter Nichtbesteuerung oder Mehrfachabzuegen durch Linking-Rules in Gesetzen und Steuerabkommen.
Zusammenfassung
Hybride Gestaltungen entstehen, wenn Steuerhoheitsgebiete ein Instrument, eine Einheit oder eine Transaktion steuerlich unterschiedlich qualifizieren. Dies fuehrt zu doppelten Abzuegen (D/D) oder Abzuegen ohne Einbeziehung beim Empfaenger (D/NI).
- Empfehlungen fuer nationale Linking-Rules (primaere und sekundaere Regeln)
- Aenderungen am OECD-Musterabkommen gegen hybride Strukturen
- Erfassung von hybriden Finanzinstrumenten, Einheiten und Betriebsstaetten
- Sekundaere (defensive) Regeln greifen, wenn der andere Staat keine primaeren Regeln anwendet
Geschichte
Hybride Gestaltungen – insbesondere „Double Irish“-Strukturen und hybride Anleihen – ermoeglichen es multinationalen Konzernen, in mehreren Laendern Steuerabzuege zu erzielen, ohne dass entsprechende Einnahmen versteuert wurden. Der BEPS-Aktionsplan 2013 identifizierte dies als prioritaeres Problem.
Im Oktober 2015 erschien der Abschlussbericht zu Action 2: „Neutralising the Effects of Hybrid Mismatch Arrangements“. Im Juli 2017 veroeffentlichte das Inclusive Framework den ergaenzenden Bericht zu Betriebsstaetten-Mismatches: „Neutralising the Effects of Branch Mismatch Arrangements“. Die EU hat die Empfehlungen mit der Anti-Tax Avoidance Directive II (ATAD 2, 2017) umgesetzt, die ab 2020 anwendbar ist (Reverse-Hybrid-Regelungen gemaess Art. 9a ab 2022).
Geltungsbereich
Action 2 gilt fuer grenzueberschreitende Transaktionen und Strukturen, bei denen Zahlungen steuerlich unterschiedlich qualifiziert werden. Betroffen sind insbesondere:
- Hybride Finanzinstrumente (z.B. Instrumente, die in einem Land als Eigenkapital, im anderen als Fremdkapital gelten)
- Hybride Einheiten (z.B. in einem Land transparent, im anderen intransparent)
- Importierte Gestaltungen (indirekte Hybriden ueber Drittstaaten)
- Doppelt ansaessige Gesellschaften
Kernanforderungen
- Einfuehrung primaerer Linking-Rules: Versagung des Abzugs oder Einbeziehung beim Empfaenger, wenn kein entsprechendes Ergebnis im anderen Staat eintritt
- Sekundaere (defensive) Regeln bei Nichtanwendung durch den anderen Staat
- Anpassung von Steuerabkommensbestimmungen zur Verhinderung hybrider Mismatches
- Spezifische Regelungen fuer importierte Mismatches und Betriebsstaetten-Hybriden
Vorgänger
Korrekturen & Errata
1 Korrektur:
- last_amended-Datum 2017-11-07 nicht verifizierbar
1 Aktualisierung:
- official_url nutzt veraltetes OECD-URL-Schema