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Anti-Vermeidung - BEPS

BEPS Action 2: Neutralisierung der Wirkungen hybrider Gestaltungen

BEPS Action 2 bekaempft hybride Gestaltungen mit doppelter Nichtbesteuerung oder Mehrfachabzuegen durch Linking-Rules in Gesetzen und Steuerabkommen.

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Zusammenfassung

Hybride Gestaltungen entstehen, wenn Steuerhoheitsgebiete ein Instrument, eine Einheit oder eine Transaktion steuerlich unterschiedlich qualifizieren. Dies fuehrt zu doppelten Abzuegen (D/D) oder Abzuegen ohne Einbeziehung beim Empfaenger (D/NI).

  • Empfehlungen fuer nationale Linking-Rules (primaere und sekundaere Regeln)
  • Aenderungen am OECD-Musterabkommen gegen hybride Strukturen
  • Erfassung von hybriden Finanzinstrumenten, Einheiten und Betriebsstaetten
  • Sekundaere (defensive) Regeln greifen, wenn der andere Staat keine primaeren Regeln anwendet

Geschichte

Hybride Gestaltungen – insbesondere „Double Irish“-Strukturen und hybride Anleihen – ermoeglichen es multinationalen Konzernen, in mehreren Laendern Steuerabzuege zu erzielen, ohne dass entsprechende Einnahmen versteuert wurden. Der BEPS-Aktionsplan 2013 identifizierte dies als prioritaeres Problem.

Im Oktober 2015 erschien der Abschlussbericht zu Action 2: „Neutralising the Effects of Hybrid Mismatch Arrangements“. Im Juli 2017 veroeffentlichte das Inclusive Framework den ergaenzenden Bericht zu Betriebsstaetten-Mismatches: „Neutralising the Effects of Branch Mismatch Arrangements“. Die EU hat die Empfehlungen mit der Anti-Tax Avoidance Directive II (ATAD 2, 2017) umgesetzt, die ab 2020 anwendbar ist (Reverse-Hybrid-Regelungen gemaess Art. 9a ab 2022).

Geltungsbereich

Action 2 gilt fuer grenzueberschreitende Transaktionen und Strukturen, bei denen Zahlungen steuerlich unterschiedlich qualifiziert werden. Betroffen sind insbesondere:

  • Hybride Finanzinstrumente (z.B. Instrumente, die in einem Land als Eigenkapital, im anderen als Fremdkapital gelten)
  • Hybride Einheiten (z.B. in einem Land transparent, im anderen intransparent)
  • Importierte Gestaltungen (indirekte Hybriden ueber Drittstaaten)
  • Doppelt ansaessige Gesellschaften

Kernanforderungen

  • Einfuehrung primaerer Linking-Rules: Versagung des Abzugs oder Einbeziehung beim Empfaenger, wenn kein entsprechendes Ergebnis im anderen Staat eintritt
  • Sekundaere (defensive) Regeln bei Nichtanwendung durch den anderen Staat
  • Anpassung von Steuerabkommensbestimmungen zur Verhinderung hybrider Mismatches
  • Spezifische Regelungen fuer importierte Mismatches und Betriebsstaetten-Hybriden

Vorgänger

BEPS

Verwandte Frameworks

BEPSHybride

Korrekturen & Errata

2026-QA-027 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: BEPS Action 2: Neutralisierung der Wirkungen hybrider Gestaltungen

1 Korrektur:
- last_amended-Datum 2017-11-07 nicht verifizierbar
1 Aktualisierung:
- official_url nutzt veraltetes OECD-URL-Schema

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 24. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]