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Anti-Vermeidung - BEPS

BEPS Aktionspunkt 15: Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen (MLI)

BEPS Aktionspunkt 15 führte das Multilaterale Instrument (MLI) ein, das über 1.800 Doppelbesteuerungsabkommen weltweit gleichzeitig anpasst.

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Zusammenfassung

BEPS Aktionspunkt 15 entwickelte das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilateral Instrument, MLI), das es ermöglicht, die BEPS-Massnahmen in das weltweite Netz bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu integrieren, ohne jedes Abkommen einzeln neu verhandeln zu müssen. Das MLI ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bestehende DBAs modifiziert, indem er neben diese tritt (sogenannte «Overlay»-Technik).

Das Instrument deckt BEPS-Aktionspunkte ab, die Abkommensänderungen erfordern, insbesondere die Mindeststandards zu Abkommensmissbrauch (AP 6) und Streitbeilegung (AP 14) sowie optionale Bestimmungen zu hybriden Gestaltungen (AP 2) und künstlicher Betriebsstättenvermeidung (AP 7).

Bis 2025 haben über 100 Jurisdiktionen das MLI unterzeichnet, wobei die Mehrheit das Abkommen auch ratifiziert hat und es für sie in Kraft getreten ist. Über 1.800 bestehende Doppelbesteuerungsabkommen werden durch das MLI modifiziert.

Geschichte

Die Entwicklung eines multilateralen Instruments wurde im BEPS-Aktionsplan 2013 als ambitioniertes Ziel formuliert. Nach Veröffentlichung der BEPS-Abschlussberichte wurde im November 2015 eine Ad-hoc-Expertengruppe mit über 100 Ländern und Gebieten eingesetzt, die bis November 2016 am MLI-Text arbeitete. Das MLI wurde am 24. November 2016 finalisiert und am 7. Juni 2017 in Paris von 68 Jurisdiktionen unterzeichnet — dem bis dahin grössten Unterzeichnungsereignis für ein Steuerabkommen. Es trat am 1. Juli 2018 in Kraft. Bis 2025 haben über 100 Jurisdiktionen das MLI unterzeichnet, und mehr als 1.800 Abkommen wurden durch das MLI modifiziert oder werden es werden.

Geltungsbereich

Das MLI modifiziert bestehende bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen der Unterzeichnerstaaten (sogenannte «Covered Tax Agreements», CTAs). Jede Jurisdiktion notifiziert die Abkommen, die sie einbeziehen möchte, sowie Vorbehalte und Optionen. Kernbestimmungen (Mindeststandards) sind verbindlich; viele weitere Artikel sind optional oder können mit Vorbehalten ausgeschlossen werden. Das MLI enthält keine eigenständige Steuerregelung, sondern verändert nur bestehende CTAs.

Eine MLI-Bestimmung entfaltet für ein bestimmtes DBA nur dann Wirkung, wenn beide Vertragsstaaten dieselbe Option gewählt haben und keiner einen Vorbehalt eingelegt hat (sogenannter «Matching-Mechanismus»). Dies stellt sicher, dass Änderungen nur eintreten, wenn beide Seiten einverstanden sind.

Das MLI bleibt das massgebliche Instrument für die Umsetzung der BEPS-Aktionspunkte 2, 6, 7 und 14 in bestehende DBA. Für die geplante Neuverteilung von Besteuerungsrechten unter Pillar One ist hingegen eine eigenständige multilaterale Konvention (Multilateral Convention, MLC) vorgesehen, die das MLI ergänzen würde.

Kernanforderungen

  • Unterzeichnung und Ratifikation des MLI durch Jurisdiktionen
  • Notifikation der einzubeziehenden Doppelbesteuerungsabkommen (CTAs)
  • Verpflichtende Umsetzung der Mindeststandards (AP 6 und AP 14)
  • Wahl der optionalen Bestimmungen zu hybriden Gestaltungen und Betriebsstätten
  • Abgabe von Vorbehalten zu einzelnen Artikeln gemäß MLI-Rahmen
  • Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim OECD-Generalsekretär
  • Laufende Aktualisierung der Notifikationen bei Abkommensänderungen

Verwandte Frameworks

BEPSMLI

Korrekturen & Errata

2026-QA-026 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: BEPS Aktionspunkt 15: Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen (MLI)

2 Korrekturen:
- 68 Erstunterzeichner, nicht 67
- Official URL veraltet nach OECD-Website-Relaunch
2 Aktualisierungen:
- Fehlende Unterscheidung zwischen Unterzeichnung und Ratifizierung
- last_amended-Datum irrefuehrend (MLI-Text seit 2016 unveraendert)
5 Praezisierungen.
2 Anmerkungen.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 25. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]