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BEPS Action 1: Bewaeltigung der steuerlichen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft

BEPS Action 1 analysiert steuerliche Herausforderungen der Digitalisierung; Grundstein fuer globale Mindeststeuer (Pillar Two) und Besteuerungsrechte im Marktstaat (Pillar One).

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Zusammenfassung

BEPS Action 1 befasst sich mit den steuerlichen Herausforderungen, die durch die Digitalisierung der Wirtschaft entstehen. Digitale Geschaeftsmodelle ermoeglichen es Unternehmen, in einem Land erhebliche wirtschaftliche Praesenz zu haben, ohne dort steuerpflichtig zu sein.

  • Keine eigenstaendigen Sofortmassnahmen - stattdessen umfassende Analyse
  • Drei Optionen diskutiert: Nexus durch signifikante wirtschaftliche Praesenz, Quellensteuer auf digitale Transaktionen, Ausgleichsabgabe (Equalisation Levy)
  • Interim-Bericht 2018 zu weiteren Digitalisierungsfragen
  • Fuehrte zur Entwicklung von Pillar One (Besteuerungsrechte im Marktstaat) und Pillar Two (globale Mindeststeuer)

Geschichte

Der Abschlussbericht 2015 zu Action 1 stellte fest, dass die digitale Wirtschaft nicht isoliert von der uebrigen Wirtschaft besteuert werden kann, da sie zunehmend die gesamte Wirtschaft durchdringt. Konkrete Massnahmen wurden auf die allgemeinen BEPS-Actions verteilt.

2018 erschien ein Zwischenbericht, der drei Vorschlaege fuer eine staerker marktbasierte Besteuerung vorstellte: User Participation, Marketing Intangibles und Significant Economic Presence. Im Januar 2019 veroeffentlichte die OECD eine Policy Note zum Zwei-Saeulen-Ansatz; im Mai 2019 nahm das Inclusive Framework das Arbeitsprogramm an.

Im Oktober 2021 wurde eine politische Einigung auf Pillar One und Pillar Two erzielt. Im Dezember 2021 veroeffentlichte die OECD die GloBE Model Rules (Pillar Two). Im Dezember 2022 nahm die EU die Mindeststeuerrichtlinie (Richtlinie 2022/2523) an. Im Oktober 2023 bekraeftigte das OECD Outcome Statement den Zwei-Saeulen-Ansatz und die laufenden Verhandlungen zum Pillar-One-Uebereinkommen (MLC).

Geltungsbereich

Action 1 betrifft primaer digital intensive Unternehmen mit skalierbaren Geschaeftsmodellen ohne physische Praesenz (z.B. Online-Plattformen, Cloud-Services, digitale Werbung).

Die Nachfolge-Loesung Pillar One gilt fuer Konzerne mit globalem Umsatz ueber 20 Mrd. EUR und einer Gewinnmarge ueber 10 %, mit vorgesehener Reduktion des Umsatzschwellenwerts auf 10 Mrd. EUR nach erfolgreicher Implementierung. Rohstoffsektor und regulierte Finanzdienstleistungen sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Pillar Two (GloBE) gilt fuer Unternehmensgruppen mit konsolidiertem Jahresumsatz ueber 750 Mio. EUR.

Kernanforderungen

Ergebnisse von Action 1 (Analysebericht 2015):

  • Analyse und Monitoring der steuerlichen Auswirkungen der Digitalwirtschaft
  • Ueberpruefung der Nexus- und Gewinnzuordnungsregeln

Anforderungen der Nachfolgeloesung (Zwei-Saeulen-Ansatz):

  • Pillar One: Neuverteilung von Besteuerungsrechten an Marktstaaten fuer Konzerne mit globalem Umsatz ueber 20 Mrd. EUR und Gewinnmarge ueber 10 % (vorgesehene Reduktion auf 10 Mrd. EUR nach erfolgreicher Implementierung)
  • Pillar Two (GloBE): Globale Mindestbesteuerung von 15 % fuer Unternehmensgruppen mit konsolidiertem Umsatz ueber 750 Mio. EUR
  • Koordinierte Abschaffung nationaler Digitalsteuern nach Einfuehrung von Pillar One

Vorgänger

BEPS

Verwandte Frameworks

BEPSSäule 1

Korrekturen & Errata

2026-QA-023 Korrektur 28. Februar 2026
Qualitaetsaudit: BEPS Action 1: Bewaeltigung der steuerlichen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft

2 Korrekturen:
- Titel unvollstaendig: 'Addressing' fehlt im englischen Titel
- Falsche Beschreibung der drei Optionen im Abschlussbericht
3 Aktualisierungen:
- Pillar-One-Schwellenwert unvollstaendig: Reduktion auf 10 Mrd. EUR fehlt
- Fehlende wichtige Meilensteine nach Oktober 2021
- Offizielle URL moeglicherweise nicht mehr erreichbar (OECD Website-Umbau)
5 Praezisierungen.
2 Anmerkungen.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 24. Februar 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]