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Finanzmarktregulierung

MiFIR – Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente

MiFIR (Verordnung 600/2014) regelt Handelstransparenz, Transaktionsmeldungen und Marktzugang in der EU als unmittelbar geltende Begleitverordnung zu MiFID II.

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Zusammenfassung

Die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR, Verordnung (EU) Nr. 600/2014) ist die unmittelbar geltende Begleitverordnung zur Richtlinie MiFID II und bildet gemeinsam mit dieser das zentrale Regulierungspaket für die EU-Finanzmärkte. Während MiFID II als Richtlinie der nationalen Umsetzung bedarf, gilt MiFIR direkt in allen Mitgliedstaaten und schafft einheitliche Regeln für Handelstransparenz, Transaktionsmeldungen und den Zugang zu Handelsplätzen.

MiFIR etabliert detaillierte Vor- und Nachhandelstransparenzpflichten für Eigenkapitalinstrumente (Aktien, Aktienzertifikate, ETFs) und Nicht-Eigenkapitalinstrumente (Anleihen, strukturierte Produkte, Derivate). Die Verordnung enthält zudem Handelspflichten für Aktien und Derivate, die sicherstellen, dass der Handel auf geregelten Plattformen stattfindet.

Mit der MiFIR-Review 2024 (Verordnung 2024/791) wurden wesentliche Neuerungen eingeführt: die Schaffung eines EU-weiten Consolidated Tape für Aktien und ETFs, das Verbot von Payment for Order Flow bei Retail-Kunden sowie vereinfachte Transparenzregeln für Anleihen und Derivate.

Geschichte

MiFIR wurde parallel zu MiFID II als Teil des umfassenden Regulierungspakets für Finanzmärkte entwickelt. Die Europäische Kommission legte beide Vorschläge am 20. Oktober 2011 vor. MiFIR wurde als Verordnung konzipiert, um eine direkte und einheitliche Anwendung der Transparenz- und Meldepflichten in allen EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Am 15. Mai 2014 verabschiedet und am 12. Juni 2014 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, wurde die Anwendung gemeinsam mit MiFID II auf den 3. Januar 2018 verschoben.

Am 8. März 2024 wurde die Änderungsverordnung 2024/791 im Amtsblatt veröffentlicht, die am 28. März 2024 in Kraft trat. Die Revision stellt die bedeutendste Überarbeitung von MiFIR seit deren Inkrafttreten dar. ESMA veröffentlichte am 25. September 2025 die technischen Spezifikationen für das überarbeitete Meldewesen, mit geplanter Anwendung ab 1. April 2026.

Geltungsbereich

MiFIR gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und reguliert die folgenden Bereiche:

  • Handelstransparenz: Vor- und Nachhandelstransparenz für Eigenkapitalinstrumente (Aktien, ETFs, Aktienzertifikate) und Nicht-Eigenkapitalinstrumente (Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate, Derivate)
  • Transaktionsmeldungen: Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden für alle Transaktionen in Finanzinstrumenten, die zum Handel zugelassen oder an einem Handelsplatz gehandelt werden
  • Handelspflichten: Pflicht für Wertpapierfirmen, Aktien auf geregelten Märkten, MTF oder systematischen Internalisierern zu handeln; Clearingpflichtige OTC-Derivate müssen auf geregelten Handelsplätzen gehandelt werden
  • Zugang zu CCPs und Handelsplätzen: Nichtdiskriminierender Zugang für zentrale Gegenparteien und Handelsplätze
  • Drittstaatenfirmen: Regelungen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch Drittstaatenfirmen gegenüber professionellen Kunden in der EU
  • Consolidated Tape Provider: Rahmen für die Zulassung und den Betrieb konsolidierter Datenticker ab der Review 2024

Kernanforderungen

  • Vorhandelstransparenz: Handelsplätze und systematische Internalisierer müssen laufend verbindliche Kursstellungen und Ordertiefe veröffentlichen, mit kalibrierten Schwellenwerten und Aufschubmechanismen
  • Nachhandelstransparenz: Echtzeit-Veröffentlichung von Preis, Volumen und Zeitpunkt aller abgeschlossenen Transaktionen; Aufschubregime für grosse Transaktionen und illiquide Instrumente
  • Transaktionsmeldungen: Meldung aller Transaktionen an die zuständigen Behörden bis zum Ende des nächsten Arbeitstages mit 65 standardisierten Datenfeldern
  • Consolidated Tape: ESMA-lizenzierte CTPs aggregieren Handelsdaten aller EU-Handelsplätze zu einem konsolidierten Datenstrom für Aktien, ETFs und künftig auch Anleihen
  • Payment-for-Order-Flow-Verbot: Verbot der Annahme von Zahlungen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen bei Retail-Kunden und optionalen professionellen Kunden
  • Handelspflicht für Derivate: Standardisierte OTC-Derivate, die der Clearingpflicht unterliegen, müssen auf geregelten Märkten, MTF oder OTF gehandelt werden
  • Open Access: Nichtdiskriminierender Zugang von CCPs zu Handelsplätzen und umgekehrt, um Wettbewerb bei Clearing und Handel zu fördern

Verwandte Frameworks

MiFID II

Korrekturen & Errata

2026-QA-293 Korrektur 29. Mai 2026
MiFID II faelschlich als Vorgaenger (predecessor) von MiFIR eingestuft

Das Feld 'predecessors' listet 'mifid2' als Vorgaenger von MiFIR. Das ist sachlich falsch: MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU) und MiFIR (Verordnung (EU) Nr. 600/2014) sind zeitgleiche Schwesterrechtsakte desselben Pakets - beide am 15. Mai 2014 verabschiedet, beide am 12. Juni 2014 im ABl. L 173 veroeffentlicht und beide ab 3. Januar 2018 anwendbar. Die Texte beschreiben MiFID II korrekt als 'Begleit'-Rechtsakt. Das Feld 'related' fuehrt mifid2 bereits korrekt als 'related'.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 29. Mai 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]