Launch Q3 2026
BearGuard®
BearGuard®
Governance & AI Guardrails
DE EN
Finanzmarktregulierung

EMIR – Europäische Marktinfrastrukturverordnung

EMIR (Verordnung 648/2012) reguliert OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister in der EU zur Reduktion systemischer Risiken im Derivatemarkt.

LinkedIn X WhatsApp

Zusammenfassung

Die Europäische Marktinfrastrukturverordnung (EMIR, Verordnung (EU) Nr. 648/2012) ist die zentrale EU-Regulierung für den ausserbörslichen (OTC) Derivatemarkt. Sie wurde als Reaktion auf die Finanzkrise 2008 erlassen und setzt die G20-Verpflichtungen von Pittsburgh 2009 um, wonach alle standardisierten OTC-Derivate zentral gecleart, an Transaktionsregister gemeldet und über Handelsplattformen gehandelt werden sollen.

EMIR etabliert drei Säulen: die Clearingpflicht für standardisierte OTC-Derivate über zugelassene zentrale Gegenparteien (CCPs), umfassende Risikominderungstechniken für nicht zentral geclearte Derivate (einschliesslich bilateraler Besicherung) sowie die Pflicht zur Meldung aller Derivatetransaktionen an von ESMA registrierte Transaktionsregister.

Die Verordnung wurde mehrfach wesentlich überarbeitet: durch EMIR REFIT (2019/834) zur Stärkung der Verhältnismässigkeit und durch EMIR 3.0 (2024/2987) zur Reduktion der Abhängigkeit von Drittstaaten-CCPs und Stärkung des EU-Clearings.

Geschichte

Die G20-Erklärung von Pittsburgh im September 2009 forderte, dass alle standardisierten OTC-Derivate bis Ende 2012 zentral gecleart und an Transaktionsregister gemeldet werden sollten. Die Europäische Kommission legte am 15. September 2010 den EMIR-Vorschlag vor. Nach Verhandlungen wurde EMIR am 4. Juli 2012 verabschiedet und am 27. Juli 2012 im Amtsblatt veröffentlicht (ABl. L 201). Die Verordnung trat am 16. August 2012 in Kraft, wobei die Clearingpflichten und Meldepflichten schrittweise eingeführt wurden.

Am 28. Mai 2019 wurde EMIR REFIT (Verordnung 2019/834) im Amtsblatt veröffentlicht (Inkrafttreten: 17. Juni 2019), das die Verhältnismässigkeit durch Einführung der Kategorie «kleine Finanzkontrahenten» stärkte und die Meldepflichten überarbeitete. Die neuen Meldeanforderungen im ISO-20022-XML-Format gelten seit dem 29. April 2024 (EU) bzw. 30. September 2024 (UK). Am 4. Dezember 2024 wurde EMIR 3.0 (Verordnung 2024/2987) veröffentlicht, das am 24. Dezember 2024 in Kraft trat und die Active-Account-Pflicht für EU-basiertes Clearing einführte.

Geltungsbereich

EMIR gilt für alle Derivatetransaktionen und die daran beteiligten Gegenparteien in der EU:

  • Finanzielle Gegenparteien (FC): Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, Versicherungen, OGAW, Pensionsfonds, alternative Investmentfonds und deren Verwalter
  • Nicht-finanzielle Gegenparteien (NFC): Unternehmen, die in der EU ansässig sind und Derivatekontrakte abschliessen; Clearingpflicht nur bei Überschreiten der Clearingschwellen (NFC+)
  • Kleine Finanzkontrahenten (FC-): Durch EMIR REFIT eingeführte Kategorie für FC unterhalb der Clearingschwellen, die von der Clearingpflicht befreit sind
  • Zentrale Gegenparteien (CCPs): In der EU zugelassene CCPs sowie anerkannte Drittstaaten-CCPs (Tier 1 und Tier 2)
  • Transaktionsregister (TRs): Von ESMA registrierte Stellen zur Sammlung und Aufbewahrung von Derivatedaten
  • Derivatetypen: Alle OTC- und börsengehandelten Derivate, einschliesslich Zinsderivate, Kreditderivate, Aktien-, Devisen- und Warenderivate

Kernanforderungen

  • Clearingpflicht: Standardisierte OTC-Derivate, die von ESMA für clearingpflichtig erklärt wurden (bestimmte Zinsderivate in EUR, GBP, USD, JPY, SEK, PLN, NOK sowie Index-CDS iTraxx Europe Main/Crossover), müssen über zugelassene CCPs zentral gecleart werden; Ausnahmen für kleine Kontrahenten und gruppeninterne Transaktionen
  • Meldepflicht: Alle Derivatetransaktionen (OTC und börsengehandelt) müssen am T+1 an ein von ESMA registriertes Transaktionsregister gemeldet werden; ab 2024 im ISO-20022-XML-Format
  • Risikominderung für nicht geclearte Derivate: Rechtzeitige Bestätigung, Portfolioabstimmung, Portfoliokompression, Streitbeilegungsverfahren und bilateraler Austausch von Initial und Variation Margin
  • CCP-Zulassung und -Aufsicht: Strenge Anforderungen an Kapital, Governance, Risikomanagement und Ausfallverfahren; laufende Aufsicht durch nationale Behörden und ESMA
  • Active-Account-Pflicht (EMIR 3.0): Kontrahenten oberhalb der Clearingschwelle müssen ein aktives Konto bei einem EU-CCP unterhalten und einen repräsentativen Teil ihrer clearingpflichtigen Kontrakte in drei Kategorien dort clearen: auf EUR lautende Zinsderivate, auf PLN lautende Zinsderivate sowie auf EUR lautende kurzfristige Zinsderivate (STIR)
  • Drittstaaten-CCP-Anerkennung: Zweistufiges System (Tier 1/Tier 2) für die Anerkennung von Nicht-EU-CCPs; Tier-2-CCPs unterliegen direkter ESMA-Aufsicht

Verwandte Frameworks

MiFID II

Korrekturen & Errata

2026-QA-273 Aktualisierung 29. Mai 2026
Active-Account-Pflicht (EMIR 3.0): EUR-Kurzfristzinsderivate (STIR) fehlen im Anwendungsbereich

Der Eintrag beschreibt den materiellen Anwendungsbereich der Active-Account-Pflicht nur als «clearingpflichtige EUR- und PLN-Zinsderivate». Nach EMIR 3.0 (Verordnung (EU) 2024/2987, Art. 7a) umfasst der Anwendungsbereich jedoch drei Transaktionstypen: (i) auf EUR lautende Zinsderivate, (ii) auf PLN lautende Zinsderivate UND (iii) auf EUR lautende kurzfristige Zinsderivate (STIR). Die dritte Kategorie (EUR-STIR) fehlt im Eintrag.

Alle Details auf der Errata-Seite →
2026-QA-225 Präzisierung 20. März 2026
Verwaistes Framework verbunden: EMIR → mifid2

EMIR hatte keine Verbindungen. Als Derivate-Regulierung mit MiFID II verknuepft.

Alle Details auf der Errata-Seite →

Inhalt zuletzt geprüft: 29. Mai 2026. Fehler gefunden oder Aktualisierung nötig? [email protected]